Investitionsabzugsbetrag: Anschaffung im Dezember durchgerechnet
Sebastiaan WolzakGründer von finkraftStand: 21. September 2026
Im Dezember merkst du, dass das Jahr besser gelaufen ist als gedacht, und mit dem Gewinn steigt auch die Steuer. Da liegt der Gedanke nahe, die Kamera, die sowieso fällig ist, noch schnell dieses Jahr zu kaufen, damit der Gewinn sinkt. Nur wie viel davon zählt wirklich noch in diesem Jahr? Das hängt weniger vom Kaufpreis ab als davon, auf welchem Weg die Kamera in deine Gewinnermittlung kommt: als Sofortabzug, über die Abschreibung, mit Sonderabschreibung oder per Investitionsabzugsbetrag. Für dieselbe Kamera kommen dabei Beträge zwischen 50 € und 2.100 € heraus.
Sofortabzug: nur bis 800 € netto, auch 2026
Kleine Anschaffungen darfst du im Jahr des Kaufs komplett als Betriebsausgabe abziehen. Das Gesetz nennt sie geringwertige Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs. 2 EStG): bewegliche Sachen, die für sich allein nutzbar sind und deren Preis ohne Umsatzsteuer 800 € nicht übersteigt. Die Grenze gilt auch 2026 unverändert. Im Netz kursieren zwar Zahlen für eine höhere Grenze, im Gesetz stehen aber weiterhin 800 €. Entscheidend ist dabei der Nettopreis. Nur wenn du als Kleinunternehmer keine Vorsteuer abziehst, zählt der Bruttopreis. Für Anschaffungen zwischen 250 € und 1.000 € netto gibt es außerdem den Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG). Dabei kommen alle solchen Käufe eines Jahres in einen Topf, den du über fünf Jahre gleichmäßig abschreibst. Für die Kamera für 4.200 € kommt beides nicht in Frage.
Abschreibung: der Dezember bringt ein Zwölftel
Alles über der Grenze wird abgeschrieben, der Kaufpreis verteilt sich also über die Nutzungsdauer. Für die Kamera nennt die amtliche AfA-Tabelle sieben Jahre, das sind 600 € im Jahr. Im Jahr des Kaufs zählt davon nur der Anteil ab dem Kaufmonat (§ 7 Abs. 1 EStG). Kaufst du am 15. Dezember, bleibt für dieses Jahr ein Zwölftel übrig, also 50 €. Der Rest verteilt sich auf die folgenden Jahre.
Seit Mitte 2025 gibt es für bewegliche Anschaffungen wieder die degressive Abschreibung (§ 7 Abs. 2 EStG). Sie gilt für Käufe bis Ende 2027. Dabei schreibst du jedes Jahr bis zu 30 % vom Restwert ab, höchstens aber das Dreifache des linearen Satzes. Für die Kamera wären das im ersten vollen Jahr 1.260 € statt 600 €. Im Dezember bleiben davon 105 € statt 50 €, denn auch die degressive Abschreibung wird im Kaufjahr nach Monaten gekürzt. Sie lohnt sich vor allem bei Geräten mit langer Nutzungsdauer. Bei drei Jahren Nutzungsdauer bringt die lineare Abschreibung mit einem Drittel pro Jahr mehr als die degressive mit 30 %.
Sonderabschreibung: 40 Prozent, auch im Dezember
Deutlich mehr bringt die Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5 EStG). Zusätzlich zur normalen Abschreibung darfst du im Jahr des Kaufs und in den vier Jahren danach insgesamt 40 % des Kaufpreises abziehen, und zwar so verteilt, wie es dir passt. Anders als die normale Abschreibung wird sie im Kaufjahr nicht nach Monaten gekürzt. Ein Kauf am 15. Dezember kann deshalb noch in diesem Jahr 1.680 € bringen, zusammen mit der linearen Abschreibung 1.730 €. Dafür darf dein Gewinn im Vorjahr nicht über 200.000 € gelegen haben, und du musst die Kamera im Kaufjahr und im Jahr danach zu mindestens 90 % betrieblich nutzen. Was du jetzt zusätzlich abziehst, fehlt dir in den späteren Jahren. Die Sonderabschreibung holt den Abzug nach vorn, mehr als den Kaufpreis ziehst du trotzdem nicht ab.
Investitionsabzugsbetrag: abziehen, bevor du kaufst
Der Investitionsabzugsbetrag (§ 7g Abs. 1 EStG) geht noch einen Schritt weiter. Damit ziehst du bis zu 50 % der voraussichtlichen Kosten einer geplanten Anschaffung schon in diesem Jahr vom Gewinn ab, bevor du überhaupt gekauft hast. Für die Kamera sind das 2.100 €, obwohl du noch nichts bezahlt hast. Voraussetzung ist, dass dein Gewinn in diesem Jahr vor dem Abzug nicht über 200.000 € liegt und du das Gerät später fast nur betrieblich nutzt. Außerdem dürfen je Betrieb insgesamt höchstens 200.000 € an solchen Abzugsbeträgen offen sein. Kaufen musst du dann spätestens bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Abzug. Sonst streicht das Finanzamt den Abzug rückwirkend, und auf die Nachzahlung kommen Zinsen.
Auch der Investitionsabzugsbetrag spart keine Steuer, er verschiebt sie. Im Jahr des Kaufs wird der Betrag dem Gewinn wieder hinzugerechnet, und im Gegenzug darfst du den Kaufpreis um dieselbe Summe kürzen. Abgeschrieben werden dann nur noch 2.100 € statt 4.200 €. Über die Jahre ziehst du also denselben Kaufpreis ab, nur früher. Das lohnt sich, wenn dein Gewinn in diesem Jahr ungewöhnlich hoch ist und in den nächsten Jahren wieder sinkt, weil der verschobene Teil dann mit einem niedrigeren Steuersatz besteuert wird. Steigt der Gewinn dagegen weiter, zahlst du am Ende sogar drauf. Sinnvoll ist der Investitionsabzugsbetrag deshalb nur, wenn du die Anschaffung wirklich planst, und nicht als spontane Idee im Dezember.
Dieselbe Mechanik bei der Krankenversicherung, über vier Jahre gerechnet:
Krankenversicherung im Voraus zahlen: was es steuerlich bringtIm Finanzplan siehst du, was so eine Anschaffung über die Jahre mit Konto und Gewinn macht. Sonderabschreibung und Investitionsabzugsbetrag rechnet der Plan nicht mit, die gehören in deine Steuererklärung.
Gewinn über 5 Jahre
Die amtliche AfA-Tabelle ist in finkraft hinterlegt. Trag die Kamera ein, der Plan findet die Nutzungsdauer, bucht das Geld sofort vom Konto ab und verteilt die Abschreibung auf die Jahresspalten.
Computer und Software: ein Jahr, voll im Kaufjahr
Für Computer, Notebooks, Zubehör und Software gilt eine eigene Regel. Das Bundesfinanzministerium erlaubt seit 2021 eine Nutzungsdauer von nur einem Jahr, und du darfst den vollen Betrag im Kaufjahr abziehen, egal in welchem Monat du gekauft hast. Ein Laptop für 2.400 € netto, gekauft am 15. Dezember, mindert den Gewinn dieses Jahres also um die vollen 2.400 €. Deshalb liegen Laptop und Kamera in der Tabelle so weit auseinander.
Was der Kauf am Konto macht
Egal wie du abschreibst, vom Konto sind die 4.200 € sofort weg. Der Abzug mindert nur den Gewinn, und an Steuer sparst du davon nur den Anteil, der deinem Steuersatz entspricht. Wer im Dezember allein wegen der Steuer kauft, gibt also einen ganzen Euro aus, um einen Teil davon nicht ans Finanzamt zu zahlen. Der Kauf lohnt sich, wenn du die Kamera ohnehin brauchst. Dann geht es nur noch um die Frage, in welchem Jahr der Abzug landet.
Was eine Ausgabe nach Steuern kostet, mit Rechner:
Steuerlich absetzen heißt nicht zurückbekommenWann Einnahmen und laufende Ausgaben am Jahreswechsel zählen:
Zuflussprinzip: Rechnung im Dezember, Geld im JanuarBis 800 € netto zählt eine Anschaffung sofort, die Grenze gilt auch 2026. Darüber wird abgeschrieben, und der Dezember bringt nur ein Zwölftel der Jahresabschreibung. Die Sonderabschreibung von 40 % wirkt ohne Zwölftelung, wenn dein Gewinn im Vorjahr unter 200.000 € lag. Der Investitionsabzugsbetrag zieht 50 % einer geplanten Anschaffung schon vor dem Kauf ab, muss aber innerhalb von drei Jahren durch den Kauf eingelöst werden. Computer und Software dürfen im Kaufjahr voll abgezogen werden. Egal welcher Weg, über die Jahre ziehst du insgesamt nie mehr als den Kaufpreis ab.
Wichtig: finkraft ersetzt keine Steuerberatung. Du bekommst eine ehrliche Planungsrechnung für deine Entscheidungen. Verbindliche Auskünfte und deine Steuererklärung gehören weiter in die Hände deiner Steuerkanzlei.
Häufige Fragen
Mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ziehst du bis zu 50 % der voraussichtlichen Kosten einer geplanten Anschaffung schon im Jahr der Planung vom Gewinn ab. Im Jahr des Kaufs wird der Betrag dem Gewinn wieder hinzugerechnet, und du darfst den Kaufpreis um dieselbe Summe kürzen, sodass die Abschreibung von einer kleineren Basis läuft. Unterm Strich ziehst du den Kaufpreis nur früher ab, nicht ein zweites Mal.
Jeder Betrieb, dessen Gewinn im Jahr des Abzugs ohne den Abzugsbetrag 200.000 € nicht überschreitet (§ 7g Abs. 1 EStG). Ob du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machst oder bilanzierst, spielt dabei keine Rolle. Das geplante Wirtschaftsgut muss beweglich und abnutzbar sein und im Jahr des Kaufs und im Folgejahr fast ausschließlich betrieblich genutzt werden. Die Summe aller Abzugsbeträge der letzten vier Jahre darf je Betrieb 200.000 € nicht übersteigen.
Spätestens bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Abzugs muss die Anschaffung erfolgt sein. Dann wird der Betrag im Kaufjahr dem Gewinn hinzugerechnet. Kaufst du nicht oder zu spät, streicht das Finanzamt den Abzug rückwirkend im ursprünglichen Jahr, und auf die Nachzahlung fallen Zinsen an.
Unverändert 800 € netto je Wirtschaftsgut (§ 6 Abs. 2 EStG). Anschaffungen bis zu dieser Grenze dürfen im Jahr des Kaufs komplett abgezogen werden, wenn sie für sich allein nutzbar sind. Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug rechnen mit dem Bruttopreis. Für Anschaffungen zwischen 250 € und 1.000 € netto gibt es alternativ den Sammelposten, der über fünf Jahre abgeschrieben wird.
Ja. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, darfst du statt linear degressiv abschreiben (§ 7 Abs. 2 EStG): höchstens das Dreifache des linearen Satzes und höchstens 30 % des jeweiligen Restwerts. Im Kaufjahr wird auch die degressive Abschreibung nach Monaten gezwölftelt. Sie lohnt vor allem bei langen Nutzungsdauern.
Ja. Für Computerhardware und Software lässt das Bundesfinanzministerium eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu, und die Abschreibung darf im Jahr der Anschaffung in voller Höhe erfolgen, auch bei einem Kauf im Dezember (BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022). Ein Laptop für 2.400 € netto mindert den Gewinn dieses Jahres also um 2.400 €. Für andere Anschaffungen über 800 € gilt das nicht, dort zählt im Kaufjahr nur der Anteil ab dem Kaufmonat.
Zusätzlich zur normalen Abschreibung darfst du im Jahr des Kaufs und in den vier Folgejahren insgesamt bis zu 40 % des Kaufpreises abziehen (§ 7g Abs. 5 EStG), ohne Zwölftelung im Kaufjahr. Voraussetzung ist, dass der Gewinn deines Betriebs im Vorjahr 200.000 € nicht überschritten hat und das Wirtschaftsgut im Kaufjahr und im Folgejahr zu mindestens 90 % betrieblich genutzt wird. Du ziehst damit früher ab, die Abschreibung in den späteren Jahren fällt entsprechend kleiner aus.




