Gründungszuschuss beantragen — mit Zahlen, die tragen.
Dein Finanzplan muss zwei Dinge zeigen: erst die Deckungslücke, ab Monat sieben die Tragfähigkeit. finkraft rechnet beides aus einem Plan.
Kostenlos startenZahlen, die deine fachkundige Stelle sehen will
Du brauchst einen Businessplan mit Zahlenteil und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, zum Beispiel IHK, Handwerkskammer oder Bank. Den Zahlenteil exportiert finkraft direkt aus deinem Plan.
Der Zuschuss deckt die Lücke
Sechs Monate lang bekommst du weiter so viel wie zuletzt beim Arbeitslosengeld, plus 300 €. Dein Plan zeigt beide Kurven: mit Zuschuss und ohne.
Ab hier trägt es ohne Zuschuss
Ab Monat sieben fällt der große Teil des Zuschusses weg, dein Plan muss ohne ihn auskommen. Die 300-€-Pauschale der Phase 2 läuft auf Antrag bis zu neun Monate weiter.
Steuerfrei heißt nicht steuerlos
Der Zuschuss bleibt steuerfrei. Auf deinen Gewinn fallen trotzdem Einkommensteuer und Beiträge zur Krankenkasse an. Die Rücklage dafür legt finkraft Monat für Monat zurück.
- mögliche ESt-Nachzahlung 20276.645 €
- Einkommensteuer-Vorauszahlung 20281.661 €
- KV-Nachberechnung 20274.377 €
Häufige Fragen
Sechs Monate lang bekommst du den Betrag, den du zuletzt als Arbeitslosengeld bezogen hast, plus 300 € pauschal für deine soziale Absicherung. Danach kannst du für bis zu neun weitere Monate die 300-€-Pauschale beantragen, wenn du deine Geschäftstätigkeit darlegst (§ 94 SGB III). Im Beispiel dieser Seite sind das zusammen 15.300 €.
Ja. Für die ersten zwölf Monate gibt es unsere kostenlose Excel-Vorlage: Einnahmen, Ausgaben, Rücklage und Kontostand, Monat für Monat. Für den Antrag brauchst du mehr, meist drei Jahre mit Rentabilitätsvorschau und Kapitalbedarf. Das rechnet finkraft aus deinem Plan und gibt es als Bank-Report aus. Zur Excel-Vorlage →
Das Gesetz nennt sie Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Infrage kommen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute (§ 93 SGB III). Sie prüfen deinen Businessplan und bestätigen der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit deiner Gründung.
Ja. Der Gründungszuschuss ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, er erhöht also auch nicht den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte. In finkraft trägst du ihn als Zuschuss unter Finanzierung ein: Er landet voll auf deinem Konto und bleibt bei der Steuer außen vor.
Nein, der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Voraussetzungen sind unter anderem ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen, der Nachweis deiner Kenntnisse und die Stellungnahme der fachkundigen Stelle. Ob bewilligt wird, entscheidet deine Agentur für Arbeit.
Zwei Teile: einen Textteil zu Idee, Markt und Person. Und einen Zahlenteil mit Umsatz- und Kostenplanung, Rentabilität, Liquidität und deiner privaten Lebenshaltung. finkraft rechnet den Zahlenteil aus deinem Plan und exportiert ihn als PDF und Excel. Den Textteil schreibst du selbst.
Kein Ersatz für Steuerberatung. finkraft ist ein Planungswerkzeug und leistet keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Alle Beträge sind Schätzungen auf Basis deiner Angaben. Für verbindliche Auskünfte ist deine Steuerkanzlei zuständig, finkraft bereitet dich darauf vor.
Starte mit Zahlen, die tragen.
finkraft rechnet Deckungslücke, Tragfähigkeit, Steuern und Krankenkasse. Den Zahlenteil exportierst du direkt für deinen Antrag. Aktuell kostenlos, ohne Bank-Zugriff.
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