Tragfähigkeitsbescheinigung: was die Stelle in deinem Plan prüft
Sebastiaan WolzakGründer von finkraftStand: 20. Oktober 2026
Mit der Tragfähigkeitsbescheinigung beurteilt eine fachkundige Stelle, ob du von deiner Gründung voraussichtlich leben kannst. Die Arbeitsagentur verlangt sie für den Gründungszuschuss. Im Gesetz heißt sie Stellungnahme der fachkundigen Stelle (§ 93 SGB III). Die Stelle füllt dafür einen Vordruck aus, und vier Fragen darin beantwortest du mit deinem Zahlenteil.
Hier liest du, wer die Bescheinigung ausstellt, was sie kostet und was im Vordruck steht. Danach zeigen wir an einem fertigen Plan, welche Zahl welche Frage beantwortet.
Was die Tragfähigkeitsbescheinigung ist
Für den Gründungszuschuss musst du zeigen, dass deine Gründung tragfähig ist. Dafür liest eine fachkundige Stelle deinen Businessplan und trägt ihre Einschätzung in einen Vordruck der Arbeitsagentur ein. Den Vordruck füllt also die Stelle aus, nicht du. Du gibst ihr diese Unterlagen:
- eine Beschreibung deines Vorhabens, also den Textteil des Businessplans,
- deinen Lebenslauf mit Zeugnissen oder Befähigungsnachweisen,
- einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan,
- eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.
Wie die Rentabilitätsvorschau aufgebaut ist, Zeile für Zeile:
Rentabilitätsvorschau erstellen: drei Jahre auf einem BlattDie Bescheinigung ist eine Voraussetzung für den Zuschuss, aber keine Zusage. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung: Ob du ihn bekommst, entscheidet die Arbeitsagentur selbst, auch wenn die Stelle zustimmt. Außerdem musst du beim Start noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Höhe, Dauer und Voraussetzungen des Zuschusses im Überblick:
Gründungszuschuss planen →Beim Einstiegsgeld vom Jobcenter ist es anders. Das Jobcenter prüft selbst oder fragt eine fachkundige Stelle. Für dich ist das nach der Weisung der Bundesagentur kostenlos.
Wenn du aus dem Bürgergeld gründest:
Einstiegsgeld vom Jobcenter: gründen aus der GrundsicherungWer sie ausstellt und was sie kostet
Fachkundige Stellen sind laut Gesetz zum Beispiel Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Berufskammern, Fachverbände und Banken. Auch Steuerberater, Unternehmensberater mit Schwerpunkt Gründung und Gründungszentren kommen in Frage. Welche Stelle du fragst, entscheidest du selbst.
Die IHK ist nicht für jede Gründung die richtige Adresse. Viele Industrie- und Handelskammern bescheinigen nur Gewerbe aus ihrer Region. Bei freien Berufen verweisen sie meist an einen Fachverband, eine Berufskammer oder eine Beratungsstelle, nur einzelne Kammern machen eine Ausnahme. Frag deshalb vorher, ob die Stelle dein Vorhaben übernimmt.
Die Bescheinigung bezahlst du selbst, die Arbeitsagentur erstattet die Kosten nicht. Manche Kammern verlangen nichts, andere bis zu rund 250 €. Eine feste Bearbeitungszeit gibt es nicht. Kammern nennen eine bis sechs Wochen, meist ab dem Tag, an dem deine Unterlagen vollständig sind.
Außerdem gibt es private Anbieter, die mit schneller Bearbeitung werben. Ein Gründungscoaching kann die Arbeitsagentur mit einem Gutschein bezahlen, dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Einen Anspruch darauf hast du nicht, und das Coaching endet, sobald du gründest.
Was im Vordruck steht
Der Vordruck heißt GZ 04 und hat zwei Seiten. Die Stelle kreuzt darin an, welche Unterlagen sie bekommen hat und ob du fachlich und kaufmännisch geeignet bist. Danach folgen Fragen zu deinem Vorhaben, fast alle mit Ja oder Nein. Bei vier davon geht es um deine Zahlen:
12 Schätzt die Existenzgründerin oder der Existenzgründer die voraussichtlichen Umsätze realistisch ein?
13 Schätzt die Existenzgründerin oder der Existenzgründer die voraussichtlichen Betriebsergebnisse vor Steuerabzug realistisch ein?
14 Schätzt die Existenzgründerin oder der Existenzgründer den voraussichtlichen Kapitalbedarf realistisch ein?
15 Kann das zu erwartende Einkommen der Existenzgründerin oder dem Existenzgründer voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage bieten?
- Frage 12: deine Umsatzplanung und wie du auf die Zahlen kommst.
- Frage 13: die Rentabilitätsvorschau bis zum Ergebnis vor Steuern.
- Frage 14: Kapitalbedarf, Finanzierung und den Kontostand Monat für Monat.
- Frage 15: was dir nach Steuer, Krankenkasse und Lebenshaltung bleibt.
Am Ende schreibt die Stelle ihre Beurteilung in eigenen Worten auf und kreuzt an, ob die Gründung insgesamt tragfähig erscheint. Wie viele Jahre dein Plan zeigen muss, steht nicht im Vordruck. Üblich sind drei Jahre, und viele Kammern wollen die ersten 12 bis 36 Monate einzeln sehen.
Was die Stelle in deinem Plan prüft: ein Beispiel
Nehmen wir Lena aus unserem Businessplan-Beispiel. Sie macht sich im Januar 2027 als Fachübersetzerin für Englisch und Deutsch selbstständig und bekommt den Gründungszuschuss. Ihr Plan reicht über drei Jahre. So beantwortet er die vier Fragen:
Szenarien
Mit einem Szenario siehst du deinen Plan ohne Gründungszuschuss, Monat für Monat neben dem Plan mit Zuschuss.
Im ersten Jahr reicht Lenas Geld noch nicht ganz. Die Arbeitsagentur fragt aber, ob die Gründung auf längere Sicht zum Leben reicht, und für die ersten Monate gibt es den Zuschuss. Wichtig ist, dass dein Plan zeigt, wie du die Lücke schließt und ab wann das Geschäft allein trägt. Einzelne Stellen wollen deshalb auch sehen, wie dein Kontostand ohne Zuschuss aussähe.
Lenas ganzer Plan mit allen Kapiteln und dem Zahlenteil als PDF:
Businessplan-Beispiel: ein fertiger Plan für SelbstständigeDer Ablauf: in welcher Reihenfolge
- Mit der Arbeitsagentur sprechen, bevor du anfängst. Den Antrag stellst du vor dem ersten Tag deiner Selbstständigkeit.
- Den Businessplan mit Zahlenteil schreiben.
- Eine Stelle wählen und fragen, ob sie dein Vorhaben übernimmt und in welcher Form sie die Unterlagen will.
- Die Unterlagen einreichen. Manche Stellen nehmen sie nur über ihr Online-Portal oder ihre eigene Vorlage an. Dann überträgst du die Zahlen aus deinem Plan, mit finkraft direkt aus dem Excel-Export.
- Rückfragen beantworten. Danach stellt die Stelle die Bescheinigung aus.
- Den Antrag bei der Arbeitsagentur einreichen, mit der Bescheinigung und der Anmeldung beim Finanzamt oder Gewerbeamt.
Nach sechs Monaten kann die Arbeitsagentur für neun weitere Monate je 300 € bewilligen. Dafür brauchst du meist keine neue Bescheinigung. Es reicht ein Bericht über deine Aufträge, Einnahmen und Ausgaben. Nur wenn die Arbeitsagentur begründete Zweifel hat, kann sie noch einmal eine Stellungnahme verlangen.
Was die freiwillige Arbeitslosenversicherung nach dem Start kostet und zahlt:
Freiwillige Arbeitslosenversicherung: was sie kostet und zahltWelche Rückfragen kommen
- Text und Zahlen passen nicht zusammen. Der Textteil nennt zwei große Kunden, die Umsatzplanung rechnet mit vielen kleinen Aufträgen.
- Der Plan tut so, als wäre der Umsatz sofort auf dem Konto. Zahlen deine Kunden erst nach 30 Tagen, kommt im ersten Monat kaum etwas an.
- Die Krankenkasse fehlt. Du zahlst den Beitrag allein, und er richtet sich nach deinem Gewinn.
Wie die Kasse deinen Beitrag aus dem Gewinn berechnet:
Was die Krankenversicherung Selbstständige 2026 kostetDie Tragfähigkeitsbescheinigung füllt eine fachkundige Stelle auf einem Vordruck der Arbeitsagentur aus. Vier Fragen darin beantwortet dein Zahlenteil: Umsatz, Gewinn vor Steuern, Kapitalbedarf und was dir zum Leben bleibt. Zeigt dein Plan im ersten Jahr eine Lücke, gehört dazu, wie du sie schließt und ab wann das Geschäft trägt.
Wichtig: finkraft ersetzt keine Steuerberatung. Du bekommst eine ehrliche Planungsrechnung für deine Entscheidungen. Verbindliche Auskünfte und deine Steuererklärung gehören weiter in die Hände deiner Steuerkanzlei.
Häufige Fragen
Mit der Tragfähigkeitsbescheinigung beurteilt eine fachkundige Stelle, ob du von deiner Gründung voraussichtlich leben kannst. Die Arbeitsagentur verlangt sie für den Gründungszuschuss (§ 93 SGB III). Die Stelle prüft deinen Businessplan, deinen Lebenslauf, den Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau und füllt dann den Vordruck GZ 04 aus.
Fachkundige Stellen, zum Beispiel Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände, Banken, Steuerberater oder Gründungszentren. Du wählst die Stelle selbst. Viele Industrie- und Handelskammern bescheinigen nur gewerbliche Gründungen, für freie Berufe kommen eher Fachverbände oder Berufskammern in Frage.
Das hängt von der Stelle ab. Manche Kammern verlangen nichts, andere bis zu rund 250 €. Die Kosten trägst du selbst, die Arbeitsagentur erstattet sie nicht. Beim Einstiegsgeld vom Jobcenter ist die Prüfung für dich kostenlos.
Ja, das ist möglich. Die Arbeitsagentur nennt in ihren Weisungen ausdrücklich auch Steuerberater und Unternehmensberater mit Schwerpunkt Gründungsberatung. Ob deine Kanzlei das anbietet und was es kostet, entscheidet sie selbst.
Das amtliche Muster ist der Vordruck GZ 04, den du auf arbeitsagentur.de findest. Ausfüllen und unterschreiben muss ihn die fachkundige Stelle. Du bereitest die Unterlagen vor: Businessplan, Lebenslauf, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.
Nein. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, und die Bescheinigung ist nur eine der Voraussetzungen. Die Arbeitsagentur entscheidet selbst und kann trotzdem ablehnen. Gegen eine Ablehnung kannst du Widerspruch einlegen, meist innerhalb eines Monats. Frist und Adresse stehen im Bescheid.
Beim Einstiegsgeld prüft das Jobcenter die Tragfähigkeit selbst oder fragt eine fachkundige Stelle. Ob und bei wem, entscheidet das Jobcenter. Für dich ist das kostenlos.




