Freiwillige Arbeitslosenversicherung: was sie kostet und zahlt
Sebastiaan WolzakGründer von finkraftStand: 20. Oktober 2026
Du bist gerade selbstständig geworden und fragst dich, was passiert, wenn es nicht klappt. Selbstständige können sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Den Antrag gibt es aber nur in den ersten drei Monaten.
Hier liest du, wer sich versichern kann, was es kostet und was die Versicherung im Ernstfall zahlt. Das Beispiel ist eine Grafikdesignerin mit abgeschlossener Ausbildung, die bis Ende 2026 angestellt war und im Januar 2027 selbstständig startet.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung: wer sich versichern kann
Im Gesetz heißt die freiwillige Arbeitslosenversicherung Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag, oft auch Antragspflichtversicherung. Sie gilt für Gewerbetreibende und Freiberufler gleich. Drei Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Du arbeitest mindestens 15 Stunden in der Woche selbstständig.
- Du warst in den 30 Monaten vor dem Start mindestens zwölf Monate versichert, zum Beispiel über einen Job. Oder du hast direkt davor Arbeitslosengeld bekommen.
- Du bist nicht schon über einen anderen Job arbeitslosenversichert. Ein Minijob schadet nicht.
Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem Start bei der Agentur für Arbeit sein. Warst du bis dahin angestellt, läuft die Frist ab dem Ende des Jobs. Eine verpasste Frist lässt sich nicht nachholen. Im Beispiel endet sie am 31. März 2027.
Was die freiwillige Arbeitslosenversicherung kostet
Der Beitrag hängt nicht von deinem Gewinn ab, er ist für alle gleich: 2,6 Prozent der Bezugsgröße, 2026 also 102,83 € im Monat. Im Jahr der Gründung und im ganzen folgenden Kalenderjahr zahlst du die Hälfte. Wer im Januar 2027 startet, zahlt also bis Ende 2028 den halben Beitrag, das sind 24 Monate. Wer erst im November 2027 startet, zahlt ihn ebenfalls nur bis Ende 2028, also 14 Monate.
Kündigen kannst du frühestens nach fünf Jahren, mit drei Monaten Frist zum Monatsende. Vorher endet die Versicherung, wenn du Arbeitslosengeld beziehst, die Selbstständigkeit aufgibst oder auf weniger als 15 Stunden in der Woche reduzierst.
Was sie im Ernstfall zahlt
Wirst du arbeitslos, bekommst du Arbeitslosengeld wie nach einem Job. Die Zeit in der freiwilligen Versicherung zählt dafür wie eine Anstellung: Nach zwölf Monaten hast du wieder einen Anspruch. Wie lange er dauert, hängt von den versicherten Monaten der letzten fünf Jahre und von deinem Alter ab. Unter 50 sind es höchstens zwölf Monate.
Die Höhe richtet sich zuerst nach deinem alten Gehalt. Das gilt, solange in den zwei Jahren vor dem Ende der Versicherung mindestens 150 Tage mit Gehalt aus einem Job liegen. Nach gut eineinhalb Jahren Selbstständigkeit ist das meist nicht mehr so. Dann setzt die Agentur ein fiktives Gehalt an. Es richtet sich nach dem Beruf, in den sie dich vermitteln will, und nach der Ausbildung, die dieser Beruf verlangt.
Szenarien
Leg in finkraft ein Szenario an, in dem ab einem Monat keine Aufträge mehr kommen. Du siehst, wie lange dein Konto reicht.
Lag dein früheres Gehalt über dem fiktiven, fällt das Arbeitslosengeld entsprechend niedriger aus. Wie viel netto ankommt, hängt von deiner Steuerklasse ab. Die Arbeitsagentur hat dafür einen Rechner, das Ergebnis ist ein Orientierungswert.
Wie lange dein Puffer reicht, wenn Aufträge ausbleiben:
Auftragsloch: wie lange reicht dein Geld?Was sonst noch gilt
Nimmst du zwischendurch einen versicherungspflichtigen Job an, ruht die Versicherung, und du zahlst keinen Beitrag. Endet der Job, läuft sie weiter. Das meldest du der Agentur selbst.
Wer mit Gründungszuschuss startet, erfüllt die Vorversicherung über das Arbeitslosengeld. Die 300 € im Monat, die zum Zuschuss gehören, sind nach der Arbeitsagentur für die soziale Absicherung gedacht.
Höhe, Dauer und Voraussetzungen des Zuschusses im Überblick:
Gründungszuschuss planen →Ohne freiwillige Versicherung brauchst du für einen neuen Anspruch zwölf versicherte Monate in den letzten 30 Monaten, zum Beispiel aus dem alten Job. Nach rund eineinhalb Jahren Selbstständigkeit reicht der Job dafür nicht mehr.
Die Beiträge sind Sonderausgaben. Meist wirken sie sich trotzdem nicht aus, weil die Kranken- und Pflegeversicherung den Höchstbetrag von 2.800 € schon füllt. Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte.
Was sich bei Krankenkasse, Krankengeld und Rente ändert, wenn du hauptberuflich selbstständig wirst:
Hauptberuflich selbstständig: ab wann und was sich dann ändertDie freiwillige Arbeitslosenversicherung beantragst du in den ersten drei Monaten nach dem Start. Sie kostet 2026 102,83 € im Monat, in den ersten beiden Kalenderjahren die Hälfte, und läuft mindestens fünf Jahre. Im Ernstfall zählt nach gut eineinhalb Jahren meist nicht mehr dein altes Gehalt, sondern ein fiktives nach deiner Qualifikation.
Wichtig: finkraft ersetzt keine Steuerberatung. Du bekommst eine ehrliche Planungsrechnung für deine Entscheidungen. Verbindliche Auskünfte und deine Steuererklärung gehören weiter in die Hände deiner Steuerkanzlei.
Häufige Fragen
Ja, aber frühestens nach fünf Jahren, schriftlich und mit drei Monaten Frist zum Monatsende. Vorher endet sie nur, wenn du Arbeitslosengeld beziehst, die Selbstständigkeit aufgibst oder auf weniger als 15 Stunden in der Woche reduzierst.
102,83 € im Monat, für alle gleich und unabhängig vom Gewinn. Im Jahr der Gründung und im folgenden Kalenderjahr zahlst du die Hälfte, 51,42 €. Für 2027 sind 107,38 € und 53,69 € geplant.
Zuerst richtet es sich nach deinem letzten Gehalt aus einem Job. Liegen in den zwei Jahren vor dem Ende der Versicherung weniger als 150 Tage mit Gehalt, setzt die Agentur ein fiktives Gehalt nach deiner Qualifikationsgruppe an, 2026 zwischen 2.373,00 € und 4.746,00 € brutto im Monat. Davon bekommst du nach pauschalen Abzügen 60 Prozent, mit Kind 67 Prozent.
Dann ist der Antrag ausgeschlossen. Die drei Monate sind eine Ausschlussfrist, nachholen lässt sie sich nicht. Warst du vorher angestellt, beginnt die Frist mit dem Ende des Jobs.
Ja. Sie gilt für jede selbstständige Tätigkeit ab 15 Stunden in der Woche, für Gewerbe und freie Berufe gleich.
Nur, wenn du einen Anspruch hast. Mit freiwilliger Versicherung hast du ihn nach zwölf versicherten Monaten. Ohne sie brauchst du zwölf versicherte Monate in den letzten 30 Monaten, etwa aus dem alten Job. Ein Anspruch, der schon vor der Gründung entstanden war, lässt sich bis vier Jahre danach nutzen.
Er zählt zu den Sonderausgaben, wirkt sich aber meist nicht aus. Der Höchstbetrag von 2.800 € im Jahr ist bei freiwillig gesetzlich Versicherten in der Regel schon durch Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.




