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Hauptberuflich selbstständig: ab wann und was sich dann ändert

Sebastiaan WolzakGründer von finkraftStand: 20. Oktober 2026

Dein Nebengeschäft bringt inzwischen fast so viel wie dein Job, und du überlegst, zu kündigen oder Stunden zu reduzieren. Dann stellt sich die Frage, ab wann du hauptberuflich selbstständig bist. Darüber entscheidet deine Krankenkasse, und danach richtet sich, wer deine Beiträge zahlt.

Hier liest du, wonach die Kasse entscheidet, was sich mit dem Wechsel ändert und wie das erste Jahr ohne Gehalt in Zahlen aussieht. Das Beispiel ist ein Webentwickler, der seine Teilzeitstelle kündigt.

Hauptberuflich selbstständig: wer das entscheidet

Hauptberuflich selbstständig ist ein Begriff aus der Krankenversicherung. Wer hauptberuflich selbstständig ist, ist über einen Job nicht mehr pflichtversichert. Was hauptberuflich heißt, sagt das Gesetz nicht. Gemeint ist, dass die Selbstständigkeit nach Arbeitszeit und Einkommen deutlich mehr Gewicht hat als alle anderen Tätigkeiten zusammen.

Über den Status entscheidet deine Krankenkasse. Sie schaut dabei nach vorn: Was du für die nächsten Monate erwartest, zählt mehr als der letzte Steuerbescheid. Die Krankenkassen arbeiten dafür mit gemeinsamen Faustregeln.

  • Du bist Vollzeit angestellt: Daneben giltst du nicht als hauptberuflich selbstständig.
  • Du bist mehr als 20 Stunden in der Woche angestellt und verdienst dort mehr als 1.977,50 € brutto im Monat (Wert 2026): Auch dann gilt die Selbstständigkeit als Nebenberuf.
  • Du arbeitest höchstens 20 Stunden im Job und verdienst dort höchstens 1.977,50 €: Die Kassen nehmen an, dass die Selbstständigkeit dein Hauptberuf ist.
  • In allen anderen Fällen vergleicht die Kasse Arbeitszeit und Einkommen aus beiden Tätigkeiten und entscheidet nach dem Gesamtbild.
  • Du stellst für dein Geschäft jemanden mit mehr als einem Minijob an: Dann giltst du nach dem Gesetz zunächst als hauptberuflich selbstständig. Diese Vermutung lässt sich widerlegen.

Die Faustregeln sind ein Ausgangspunkt, keine Garantie. Liegt dein Gewinn deutlich über dem Gehalt und arbeitest du auch deutlich mehr Stunden selbstständig als im Job, kann die Kasse trotzdem den Hauptberuf annehmen. Als Orientierung nennen die Kassen 20 Prozent mehr bei Einkommen und Zeit.

Eine feste Zahl von Stunden, die du nebenher selbstständig arbeiten darfst, steht in diesen Regeln nicht. Das Gewerbeamt fragt in der Anmeldung zwar, ob du im Nebenerwerb startest, für die Krankenkasse hat das Kreuz aber keine Wirkung. Das Finanzamt kennt die Unterscheidung nicht und besteuert den Gewinn nach denselben Regeln.

Wächst dein Geschäft oder reduzierst du die Stunden im Job, teilst du das deiner Krankenkasse von dir aus mit. Auch dein Arbeitgeber braucht die Information. Stuft die Kasse dich erst später als hauptberuflich ein, kann das für die Vergangenheit gelten, und sie fordert Beiträge nach. Eine Familienversicherung endet ebenfalls, sobald du hauptberuflich selbstständig bist.

Wie Steuer und Krankenkasse aussehen, solange die Selbstständigkeit Nebenberuf bleibt:

Nebengewerbe neben dem Job: Wie viel bleibt von deinem Gewinn?

Teilzeit angestellt und hauptberuflich selbstständig

Beides zugleich ist möglich. Bleibt die Selbstständigkeit dein Nebenberuf, ändert sich bei der Krankenkasse nichts. Ist sie dein Hauptberuf, bist du über die Teilzeitstelle nicht mehr kranken- und pflegeversichert. Du versicherst dich selbst, die Kasse rechnet Gewinn und Gehalt zusammen, und du trägst den Beitrag allein. Renten- und Arbeitslosenversicherung laufen über den Job weiter.

Was sich mit dem Wechsel ändert

  • Kranken- und Pflegeversicherung: Nach dem Ende des Jobs läuft deine Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung weiter. Du zahlst den ganzen Beitrag selbst, auf deinen Gewinn.
  • Krankengeld: Du bekommst es nur, wenn du es bei der Kasse wählst. Dann gilt ein Beitragssatz von 14,6 statt 14,0 Prozent.
  • Rentenversicherung: Eine allgemeine Pflicht für Selbstständige gibt es nicht. Pflichtversichert sind einzelne Gruppen, zum Beispiel Lehrende oder Selbstständige mit nur einem Auftraggeber.
  • Arbeitslosenversicherung: Du kannst dich freiwillig weiterversichern, wenn du mindestens 15 Stunden in der Woche selbstständig arbeitest und vorher lange genug versichert warst. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten bei der Agentur für Arbeit sein, nach einer Anstellung gerechnet ab dem Ende des Jobs. 2026 kostet das 102,83 € im Monat, in der Startphase die Hälfte.
  • Einkommensteuer: Ohne Gehalt zieht niemand mehr Lohnsteuer für dich ab. Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen fest, die du viermal im Jahr überweist.

Wer in der Rentenversicherung pflichtversichert ist und was die Beiträge kosten:

Rentenversicherung für Selbstständige: Was heute gilt

Was die freiwillige Arbeitslosenversicherung kostet und im Ernstfall zahlt:

Freiwillige Arbeitslosenversicherung: was sie kostet und zahlt

Derselbe Gewinn, neben dem Job und ohne Job

Solange die Selbstständigkeit dein Nebenberuf ist, zahlst du auf den Gewinn nur Einkommensteuer. Wertet die Kasse sie als Hauptberuf, kommt die Krankenkasse dazu. Im Rechner siehst du, wann die Faustregeln der Kassen umschlagen und was dann vom Gewinn bleibt.

Probier es aus

Ab wann zahlst du die Kasse selbst?

Dein Job
Stunden in der Woche
3.500 €
Deine SelbstständigkeitFür die Kasse: Nebenberuf
1.500 €
Was von 18.000 € Gewinn im Jahr bleibtDie Kasse läuft über dein Gehalt.
Krankenkasse und Pflege− 0 €
Einkommensteuer− 6.384 €
Bleibt vom Gewinn11.616 €
Annahmen

Werte 2026, ledig, ohne Kinder, freiwillig gesetzlich versichert ohne Krankengeld. Die Faustregeln sind Empfehlungen der Krankenkassen, im Einzelfall entscheidet deine Kasse. Die Steuer ist vereinfacht gerechnet und fällt eher etwas niedriger aus.

finkraft

Kontostand-Vorschau

Stell in finkraft dein Profil von nebenberuflich auf hauptberuflich um. Dein Plan rechnet Krankenkasse, Steuer und Kontostand dann Monat für Monat neu.

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Die Startwerte sind das Beispiel dieses Artikels: ein Webentwickler, 30 Stunden in der Woche angestellt mit 42.000 € brutto im Jahr und 18.000 € Gewinn nebenbei. Von diesem Gewinn gehen neben dem Job 6.384 € Steuer ab. Zieh das Gehalt auf null, dann sind es 4.881 € für Krankenkasse und Steuer. Mit dem Wechsel fällt also vor allem das Gehalt weg.

Das erste Jahr ohne Gehalt

Er kündigt zum Jahresende und rechnet im ersten Jahr mit 48.000 € Gewinn. Auf dem Konto liegen 12.000 € Puffer. Die Höhe des Beitrags setzt die Kasse im Beispiel zuerst nach dem letzten Steuerbescheid fest, also nach 18.000 € Gewinn. Das sind 316,50 € im Monat.

Beispiel · erstes Jahr ohne GehaltWas von 48.000 € Gewinn bleibt
0 €48.000 €
Kranken- und Pflegeversicherung− 10.128 €
Einkommensteuer− 9.852 €
Bleibt zum Leben28.020 €

Das sind 2.335 € im Monat. Im Beispiel entnimmt er 33.600 € im Jahr, die Differenz kommt aus dem Puffer.

Beispielzahlen, gerechnet mit der finkraft-Engine: freiberuflich, Kleinunternehmer, ledig, kinderlos, freiwillig gesetzlich versichert ohne Krankengeld, Steuerwerte 2026. Für 2027 sind höhere Rechengrößen geplant.

Von Krankenkasse und Steuer hat er im ersten Jahr nur einen Teil bezahlt. Die Kasse rechnet endgültig ab, sobald der Steuerbescheid für das Jahr vorliegt, und fordert im Beispiel 6.330 € nach. Die Einkommensteuer für das Jahr kommt ebenfalls erst mit dem Bescheid.

Ende 2027 stehen deshalb 22.602 € auf dem Konto, fast doppelt so viel wie am Anfang. Frei verfügbar sind davon 6.420 €. Vom Puffer ist also knapp die Hälfte verbraucht, obwohl das Konto gewachsen ist.

Im Beispiel werden im April 2028 zusammen 18.645 € fällig: die Einkommensteuer für 2027, die Nachzahlung an die Kasse und die erste Vorauszahlung für 2028. Das ist ein früher Termin. Gibst du die Steuererklärung später ab, kommt die Zahlung später, der Betrag bleibt derselbe.

Wie die Kasse den Beitrag erst vorläufig und dann endgültig festsetzt, mit Rechner:

Was die Krankenversicherung Selbstständige 2026 kostet

Für deine eigene Planung heißt das: Rechne mit dem Gewinn nach Krankenkasse und Steuer und vergleiche ihn mit dem, was du im Monat brauchst. Was im ersten Jahr fehlt, kommt aus dem Puffer.

Welcher Gewinn dein bisheriges Netto ersetzt:

Brutto-Netto-Rechner für Selbstständige: was vom Gewinn bleibt

Wie lange ein Puffer reicht, wenn Aufträge ausbleiben:

Auftragsloch: wie lange reicht dein Geld?

Den Gründungszuschuss gibt es nur aus der Arbeitslosigkeit heraus und nach Ermessen der Agentur für Arbeit. Wer selbst kündigt, muss in der Regel mit einer Sperrzeit von zwölf Wochen rechnen, und in dieser Zeit wird er nicht gezahlt.

Höhe, Dauer und Voraussetzungen des Zuschusses im Überblick:

Gründungszuschuss planen →
Merk dir

Ob du hauptberuflich selbstständig bist, entscheidet deine Krankenkasse nach Arbeitszeit und Einkommen. Ab dann zahlst du Kranken- und Pflegeversicherung selbst, zuerst vorläufig und nach dem Steuerbescheid endgültig. Plane das erste Jahr mit dem Gewinn nach Kasse und Steuer und halte Geld für die Zahlungen im Jahr danach zurück.

Wichtig: finkraft ersetzt keine Steuerberatung. Du bekommst eine ehrliche Planungsrechnung für deine Entscheidungen. Verbindliche Auskünfte und deine Steuererklärung gehören weiter in die Hände deiner Steuerkanzlei.

FAQ

Häufige Fragen

Wenn sie nach Arbeitszeit und Einkommen deutlich mehr Gewicht hat als deine übrigen Tätigkeiten zusammen. Das Gesetz nennt dafür keine Zahlen. Die Krankenkassen arbeiten mit gemeinsamen Faustregeln und entscheiden nach dem Gesamtbild.

Eine feste Stundenzahl für die Selbstständigkeit gibt es nicht. Die Faustregeln der Kassen schauen auf den Job: Bist du Vollzeit angestellt oder mehr als 20 Stunden mit mehr als 1.977,50 € brutto im Monat (Wert 2026), gilt die Selbstständigkeit als Nebenberuf.

Ja. Du bist dann über den Job nicht mehr kranken- und pflegeversichert und versicherst dich selbst. Die Kasse rechnet Gewinn und Gehalt zusammen, einen Zuschuss vom Arbeitgeber gibt es nicht. Renten- und Arbeitslosenversicherung laufen über den Job weiter.

Deine Krankenkasse. Gewerbeamt und Finanzamt entscheiden darüber nicht. Änderungen bei Arbeitszeit oder Einkommen teilst du der Kasse von dir aus mit.

Du zahlst Kranken- und Pflegeversicherung allein, auf deinen Gewinn. Im Beispiel sind das bei 48.000 € Gewinn 10.128 € im Jahr. Die Kasse setzt den Beitrag zuerst vorläufig fest und rechnet nach dem Steuerbescheid endgültig ab.

Nein. Eine Ummeldung verlangt das Gesetz nur bei Umzug, neuem Gegenstand oder neuem Namen. Freiberufler haben ohnehin kein Gewerbe. Deiner Krankenkasse teilst du den Wechsel trotzdem mit.

Ja, auf Antrag bei der Agentur für Arbeit. Voraussetzung sind mindestens 15 Stunden selbstständige Arbeit in der Woche und eine Vorversicherung. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt sein, eine verpasste Frist lässt sich nicht nachholen. 2026 kostet die Versicherung 102,83 € im Monat.

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