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Was die Krankenversicherung Selbstständige 2026 kostet

Sebastiaan WolzakGründer von finkraftStand: 7. September 2026

Die gesetzliche Krankenversicherung kostet Selbstständige 2026 zwischen 278 € und 1.226 € im Monat, wenn sie auf Krankengeld verzichten und keine Kinder haben. Wo du in dieser Spanne liegst, entscheidet dein Gewinn. Dein Beitrag hat außerdem zwei Zeitpunkte. Heute setzt ihn die Kasse vorläufig nach deiner Schätzung fest. Endgültig wird er erst, wenn dein Steuerbescheid da ist. Hier stehen die Kosten, die Regeln dahinter und der Verlauf über zwei Jahre, mit einem Rechner für deine Zahlen.

Gesetzliche Krankenversicherung: Wovon dein Beitrag abhängt

Als hauptberuflich Selbstständige:r bist du freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Den Beitrag zahlst du allein, einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht. Die Kasse bemisst ihn nach deiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (§ 240 SGB V). Bei Selbstständigen heißt das: Sie nimmt deinen Gewinn, nicht deinen Umsatz. Genau genommen zählt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, also auch Miet- oder Kapitaleinkünfte, falls du welche hast. Für die meisten ist der Gewinn die ganze Rechnung, und auf ihn kommen vier Sätze.

  • Beitragssatz: 14,0 % ohne Anspruch auf Krankengeld, 14,6 % mit Krankengeld ab der siebten Woche (§ 243, § 241 und § 46 SGB V). Die Wahl bindet dich drei Jahre. Viele Selbstständige nehmen den ermäßigten Satz und sichern den Verdienstausfall anders ab.
  • Zusatzbeitrag: Jede Kasse legt ihn selbst fest (§ 242 SGB V). Hier ist mit dem Durchschnittswert 2026 von 2,9 % gerechnet, deine Kasse kann darüber oder darunter liegen.
  • Pflegeversicherung: 3,6 % seit Anfang 2025, ohne Kinder ab 23 Jahren kommen 0,6 % dazu (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Ab dem zweiten Kind sinkt der Satz wieder ein Stück.
  • Zwei Grenzen: Unter 1.318,33 € Gewinn im Monat rechnet die Kasse trotzdem mit 1.318,33 €, das ist die Mindestbemessungsgrundlage. Über 5.812,50 € steigt der Beitrag nicht weiter, das ist die Beitragsbemessungsgrenze.

Ohne Krankengeld und ohne Kinder sind das zusammen 21,1 % deines Gewinns. Bei 2.000 € Gewinn im Monat zahlst du 422 €, bei 3.000 € sind es 633 €.

Mindestbeitrag 2026: Was du auch bei kleinem Gewinn zahlst

Die Mindestbemessungsgrundlage ist ein Drittel der Bezugsgröße. 2026 sind das 1.318,33 € im Monat. Verdienst du weniger, rechnet die Kasse trotzdem mit diesem Betrag. Der Mindestbeitrag liegt damit bei 278 € im Monat, gerechnet ohne Krankengeld, ohne Kinder und mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Er fällt auch in Monaten an, in denen du nichts verdienst. Für die Planung heißt das: Unter 278 € geht es nicht, egal wie das Jahr läuft.

Im Bürgergeld bist du noch über das Jobcenter versichert. Wann die Mindestbemessung für dich beginnt und was das Einstiegsgeld dazu beiträgt:

Einstiegsgeld vom Jobcenter: gründen aus der Grundsicherung

Höchstbeitrag: Wo der Beitrag aufhört zu steigen

Nach oben deckelt die Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt 2026 bei 5.812,50 € im Monat, also 69.750 € im Jahr. Alles darüber bleibt beitragsfrei. Der Höchstbeitrag liegt mit denselben Annahmen bei 1.226 € im Monat, mit Krankengeld bei 1.261 €. Wer mehr als 5.812,50 € Gewinn im Monat macht, zahlt genau diesen Betrag und keinen Cent mehr.

Stell die Regler auf deine Zahlen. Der erste Regler ist die Schätzung, die du der Kasse meldest. Der zweite ist der Gewinn, der später im Steuerbescheid steht. Der Rechner zeigt, was der Unterschied kostet.

Probier es aus

Was kostet dich die Krankenkasse?

2.000 €
500 €8.000 €
3.000 €
500 €8.000 €
Krankengeld
Kinder
2,9 %
1,0 %4,0 %
Dein Beitrag heute, vorläufig
422 €im Monat, davon Pflegeversicherung 84 €
Nach dem Bescheid633 € im Monat
Nachzahlung für Jahr 12.532 €

Vereinfacht für hauptberuflich Selbstständige, freiwillig gesetzlich versichert, Werte 2026: Mindestbemessung 1.318,33 € und Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € im Monat, Beitragssatz 14,0 % (mit Krankengeld 14,6 %) plus Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung 3,6 % (ohne Kinder 4,2 %). Bescheid im April des Folgejahres, volles erstes Jahr, Beträge gerundet. Eine Schätzung zum Verstehen, kein Bescheid.

So läuft dein Beitrag über zwei Jahre

Am Anfang steht deine Schätzung. Du meldest der Kasse, wie viel Gewinn du erwartest, und daraus wird der vorläufige Beitrag. Bei 2.000 € im Monat sind das 422 €. Diesen Betrag zahlst du das ganze erste Jahr, egal wie es läuft.

Dann kommt der Steuerbescheid für dieses Jahr, meist im Frühjahr oder Sommer des Folgejahres. Den reichst du bei der Kasse ein, sobald er da ist. Die Kasse fordert ihn an. Bleibt der Nachweis drei Jahre aus, darf sie das Jahr rückwirkend mit dem Höchstbeitrag abrechnen (§ 240 Abs. 4a SGB V).

Mit dem Bescheid setzt die Kasse den Beitrag für das erste Jahr endgültig fest, rückwirkend für alle zwölf Monate. Standen dort 3.000 € Gewinn im Monat, wären 633 € fällig gewesen. Die Differenz von 211 € im Monat zahlst du für zwölf Monate nach, zusammen 2.532 €. Lag dein Gewinn unter der Schätzung, bekommst du den Unterschied zurück. Ab dem Monat nach dem Bescheid steigt außerdem dein laufender Beitrag auf 633 €. Auch er ist wieder nur vorläufig, bis der nächste Bescheid kommt.

Ein Rest bleibt. Die Monate von Jahr 2, die bis zum Bescheid noch auf dem alten Beitrag liefen, hat die Kasse noch nicht nachgerechnet. Das passiert mit dem Bescheid für Jahr 2, also noch einmal ein Jahr später. Kommt dein Bescheid im April, sind das drei Monate mit je 211 € Unterschied. Bleibt dein Gewinn danach stabil, läuft der Beitrag auf dem richtigen Niveau, und die Nachberechnungen werden klein.

Wie die Nachberechnung im Detail läuft und warum sie planbar ist, steht hier:

Wenn die Krankenkasse nachrechnet

Was du tun kannst

  • Realistisch schätzen. Eine zu niedrige Schätzung spart nichts, sie verschiebt den Beitrag nur ins übernächste Jahr. Eine Erstattung ist umgekehrt kein Gewinn, sondern Geld, das dir ein Jahr lang gefehlt hat.
  • Die Differenz zurücklegen. Liegt dein Gewinn über der Schätzung, leg den Unterschied jeden Monat beiseite. Bei 211 € im Monat liegt die Nachzahlung am Ende schon auf dem Konto.
  • Den Bescheid zügig einreichen. Je früher die Kasse rechnet, desto kleiner der Rest für das laufende Jahr. Aussitzen hilft nicht, die Nachforderung verjährt erst, wenn der Bescheid vorliegt.
  • Den Zusatzbeitrag deiner Kasse kennen. Ein Prozentpunkt Unterschied sind bei 3.000 € Gewinn 30 € im Monat.
finkraft

Zahlplan

Dein Plan setzt den vorläufigen Beitrag an, trägt die Nachberechnung als Termin ein und hebt den Beitrag nach dem Bescheid an. Die Rücklage deckt beides.

Zahlplan ansehen

Krankenkasse und Steuern zusammen als eine Rate im Monat:

Wie viel muss ich für die Steuer zurücklegen?

Nebenberuflich Selbstständige bleiben über den Hauptjob versichert. Was sonst gilt:

Nebengewerbe neben dem Job
Merk dir

Die gesetzliche Krankenversicherung kostet Selbstständige 2026 zwischen 278 € und 1.226 € im Monat, ohne Krankengeld und ohne Kinder. Gerechnet wird auf den Gewinn, mindestens auf 1.318,33 € und höchstens auf 5.812,50 €. Der Beitrag wird zweimal festgesetzt: vorläufig nach deiner Schätzung, endgültig nach dem Steuerbescheid. Die Differenz zahlst du für zwölf Monate nach oder bekommst sie zurück, und der laufende Beitrag folgt dem Bescheid.

Wichtig: finkraft ersetzt keine Steuerberatung. Du bekommst eine ehrliche Planungsrechnung für deine Entscheidungen. Verbindliche Auskünfte und deine Steuererklärung gehören weiter in die Hände deiner Steuerkanzlei.

FAQ

Häufige Fragen

278 € im Monat, wenn du auf Krankengeld verzichtest und keine Kinder hast. Die Kasse rechnet bei kleinem Gewinn mit der Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 €, nicht mit deinen 1.000 €. Darauf kommen 14,0 % Beitragssatz, 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag und 4,2 % Pflegeversicherung.

Der Gewinn. Die Kasse setzt den Beitrag nach deiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit fest, bei Selbstständigen ist das der Gewinn aus dem Steuerbescheid. Kosten, die du absetzt, senken also auch deinen Beitrag. Der Umsatz spielt keine Rolle.

Ja, als freiwilliges Mitglied. Wer vorher lange genug gesetzlich versichert war, bleibt beim Start in die Selbstständigkeit in der Regel freiwillig versichert (§ 9 SGB V). Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist möglich, der Weg zurück später oft nicht. Was zu dir passt, hängt von Alter, Gesundheit und Familie ab.

1.226 € im Monat ohne Krankengeld und ohne Kinder, mit Krankengeld 1.261 €. Grundlage ist die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat. Höherer Gewinn ändert am Beitrag nichts mehr.

Der Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung von 0,6 % entfällt, der Pflegesatz liegt dann bei 3,6 %. Bei 2.000 € Gewinn sind das 410 € statt 422 € im Monat. Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Pflegesatz je Kind noch einmal um 0,25 Punkte.

Die Kasse fordert den Nachweis an. Legst du ihn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Jahres vor, darf sie den Beitrag für dieses Jahr rückwirkend auf den Höchstbeitrag setzen (§ 240 Abs. 4a SGB V). Ist dein Bescheid noch gar nicht da, reicht eine Bestätigung des Finanzamts, dann wartet die Kasse. Reich den Bescheid ein, sobald er kommt, auch wenn eine Nachzahlung herauskommt. Der Höchstbeitrag wäre fast immer teurer.

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