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Elterngeld für Selbstständige: was du bekommst, was weiterläuft

Sebastiaan WolzakGründer von finkraftStand: 24. September 2026

Angestellte bekommen ihr Elterngeld aus dem Gehalt der letzten zwölf Monate. Bei dir zählt der Gewinn aus dem letzten Steuerbescheid vor der Geburt. Das hat zwei Folgen. Erstens steht dein Elterngeld fest, bevor das Kind da ist, egal wie das Geburtsjahr läuft. Zweitens zählt in den Monaten, in denen du Elterngeld bekommst, jedes Geld, das auf dem Konto eingeht, als Einkommen und kürzt den Betrag. Und drittens laufen Krankenkasse, Fixkosten und Steuervorauszahlungen in der Elternzeit weiter. Dieser Artikel rechnet alle drei Punkte durch.

Der Betrieb bleibt, die Arbeitszeit sinkt

Du kannst Elterngeld beziehen, ohne dein Unternehmen abzumelden. Die Bedingung: In den Monaten mit Elterngeld arbeitest du höchstens 32 Stunden pro Woche. Wer in dieser Zeit gar nicht arbeitet, bleibt trotzdem selbstständig, der Betrieb ruht nur. Eine Grenze gibt es nach oben: Lag dein zu versteuerndes Einkommen im letzten Steuerjahr über 175.000 €, bekommst du kein Elterngeld. Zusammen habt ihr als Eltern Anspruch auf zwölf Monate Basiselterngeld plus zwei Partnermonate, jeder mindestens zwei Monate, bis das Kind 14 Monate alt ist.

Wie hoch dein Elterngeld ist: der letzte Steuerbescheid

Die Elterngeldstelle nimmt den Gewinn aus deinem letzten Steuerbescheid vor der Geburt, meist also das Vorjahr. Davon zieht sie pauschal Steuern ab und teilt durch zwölf. Das ergibt dein Netto vor der Geburt. Sozialabgaben zieht sie nur ab, wenn du pflichtversichert warst. Bist du freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse und nicht in der Rentenversicherung, bleibt es beim Steuerabzug.

Von diesem Netto bekommst du 65 Prozent, bei kleinen Einkommen etwas mehr. Angerechnet werden höchstens 2.770 € Netto im Monat. Ausgezahlt werden höchstens 1.800 € und mindestens 300 €. Gerechnet für 2026, ledig und freiwillig gesetzlich versichert, ergibt das:

Beispiel · Gewinn laut letztem Steuerbescheid, ledig, freiwillig gesetzlich versichertBasiselterngeld je Monat
Gewinn im BescheidElterngeld im Monat
20.000 € Gewinn1.536 € Netto vor der Geburt.
998 €
30.000 € Gewinn2.149 € Netto vor der Geburt.
1.397 €
40.000 € Gewinn2.733 € Netto vor der Geburt, fast der Höchstbetrag.
1.776 €
45.000 € Gewinn3.014 € Netto, angerechnet werden 2.770 €. Der Höchstbetrag.
1.800 €
Vereinfacht gerechnet: Steuerabzug mit dem Grundtarif 2026 auf den Gewinn, ohne Vorsorgepauschale (die Elterngeldstelle rechnet pauschal nach der Lohnsteuer-Tabelle, meist etwas günstiger), ohne Sozialabgaben, ohne Geschwisterbonus. Maßgeblich ist der amtliche Elterngeldrechner.

Damit ist auch die häufigste Frage beantwortet: Ab rund 40.700 € Gewinn im Bescheid bekommst du den Höchstbetrag von 1.800 €. Mehr Gewinn bringt nicht mehr Elterngeld. Und es zählt der Gewinn, der im Bescheid steht, nicht dein Umsatz und nicht das, was du dir ausgezahlt hast.

Bezugsmonate sind Lebensmonate des Kindes

Elterngeld gibt es nicht für Kalendermonate, sondern für Lebensmonate deines Kindes. Kommt dein Kind am 15. März, läuft der erste Lebensmonat vom 15. März bis zum 14. April, der zweite vom 15. April bis zum 14. Mai. Diese Monate nennen wir hier Bezugsmonate. Sie liegen quer zu den Kalendermonaten, in denen du Rechnungen schreibst und Zahlungen erwartest. Das wird im nächsten Abschnitt wichtig.

Geld, das in einem Bezugsmonat eingeht, kürzt das Elterngeld

Das ist der Punkt, der Selbstständige am meisten kostet. Für die Bezugsmonate schaut die Elterngeldstelle nicht auf deine Rechnungen, sondern auf dein Konto: Was in einem Bezugsmonat eingeht, ist Einkommen in diesem Monat. Wann du die Arbeit gemacht oder die Rechnung geschrieben hast, spielt keine Rolle. Von dem Geld zieht sie pauschal 25 Prozent als Betriebsausgaben ab, auf Wunsch die tatsächlichen Kosten. Der Rest gilt als Einkommen, und Elterngeld gibt es nur noch für den Teil, der dir gegenüber vorher fehlt.

Beispiel · 45.000 € Gewinn im Bescheid, Höchstbetrag 1.800 €Ein Zahlungseingang im Bezugsmonat
Eingang im BezugsmonatElterngeld in diesem Monat
Kein ZahlungseingangVoller Betrag.
1.800 €
1.000 € gehen ein750 € zählen als Einkommen, 487 € weniger Elterngeld.
1.313 €
3.000 € gehen ein2.250 € zählen als Einkommen, 1.462 € weniger Elterngeld.
338 €
5.000 € gehen einNur noch der Mindestbetrag.
300 €
Vereinfacht: Einnahmen minus 25 Prozent Pauschale, ohne den kleinen Steuerabzug auf das Einkommen im Bezugsmonat. 65 Prozent auf die Differenz zu 2.770 €. Maßgeblich ist der Bescheid der Elterngeldstelle.

Ein Kunde zahlt eine alte Rechnung über 3.000 € zufällig in einem Bezugsmonat. Du behältst die 3.000 €, bekommst in diesem Monat aber 1.462 € weniger Elterngeld. Deshalb lohnt es sich, vor der Geburt zu wissen, welche Rechnungen noch offen sind und in welchen Monaten das Geld voraussichtlich kommt. Was vor dem ersten oder nach dem letzten Bezugsmonat eingeht, zählt nicht. Die Elterngeldstelle prüft die Bezugsmonate am Ende mit deiner Gewinnermittlung nach.

Warum bei Selbstständigen der Zahlungseingang zählt und nicht das Rechnungsdatum:

Zuflussprinzip: Rechnung im Dezember, Geld im Januar

Was in der Elternzeit weiterläuft

Die Krankenkasse: Auf das Elterngeld selbst zahlst du keine Beiträge. Als freiwillig Versicherte:r zahlst du aber weiter, mindestens auf 1.318,33 € im Monat, auch wenn du in der Elternzeit nichts verdienst. Das sind rund 278 € im Monat, 3.338 € im Jahr. Nur wenn du über deine Partnerin oder deinen Partner familienversichert werden kannst, fällt der Beitrag weg. Das geht nur mit wenig eigenem Einkommen und nicht bei hauptberuflicher Selbstständigkeit. Ob das bei dir passt, klärst du mit deiner Kasse.

Mindestbeitrag, Beitragssatz und wie die Kasse nachrechnet:

Was die Krankenversicherung Selbstständige 2026 kostet

Die Steuer: Elterngeld ist steuerfrei. Es erhöht aber den Steuersatz auf das, was du in diesem Jahr sonst noch verdienst. Das nennt sich Progressionsvorbehalt. Gleichzeitig laufen deine Vorauszahlungen weiter, und zwar in der Höhe aus dem letzten Bescheid, also aus einem Jahr mit vollem Gewinn. Du kannst beim Finanzamt beantragen, die Vorauszahlungen an den niedrigeren Gewinn anzupassen. Ohne Antrag zahlst du im Elternzeit-Jahr zu viel und bekommst das Geld erst mit dem Bescheid zurück.

Wie Vorauszahlungen entstehen und wie du sie herabsetzen lässt:

Steuervorauszahlungen: wann sie kommen und wie du sie anpasst

Die Fixkosten: Software, Versicherungen, Miete und Kreditrate laufen weiter. Bei 1.800 € Elterngeld und 278 € Kassenbeitrag bleiben dir 1.522 € im Monat, bevor die Fixkosten abgehen. Ob das reicht, hängt davon ab, was vorher auf dem Konto lag und was im Betrieb weiterläuft.

Elterngeld Plus und Teilzeit

Statt eines Monats Basiselterngeld kannst du zwei Monate Elterngeld Plus nehmen. Es ist höchstens halb so hoch, also höchstens 900 €, läuft dafür doppelt so lange, bis das Kind 32 Monate alt ist. Das lohnt sich vor allem, wenn du in der Elternzeit in Teilzeit weiterarbeitest, bis zu 32 Stunden pro Woche. Dann wird dein Einkommen beim Elterngeld Plus anders angerechnet, und die Kürzung fällt oft kleiner aus. Die genaue Aufteilung rechnest du mit dem amtlichen Rechner oder mit der Elterngeldstelle durch.

Das Jahr im Plan

Für die Planung brauchst du je Bezugsmonat drei Zahlen: das Elterngeld, die Einnahmen, die du in diesem Monat wirklich erwartest, und die Kosten, die weiterlaufen. Daraus wird ein Kontostand für jeden Monat der Elternzeit. In finkraft legst du die Bezugsmonate mit niedrigeren Einnahmen an, trägst das Elterngeld als monatlichen Zufluss ein und lässt Kasse, Fixkosten und die angepassten Vorauszahlungen weiterlaufen. Den Progressionsvorbehalt rechnet der Plan nicht, dafür zeigt er Monat für Monat, ob das Konto trägt.

finkraft

Kontostand-Vorschau

Leg die Bezugsmonate in den Plan: weniger Einnahmen, Elterngeld dazu, Kasse und Fixkosten laufen weiter. Die Kontostand-Vorschau zeigt, ob es trägt.

Kontostand-Vorschau ansehen
Merk dir

Dein Elterngeld kommt aus dem Gewinn im letzten Steuerbescheid, ab rund 40.700 € gibt es den Höchstbetrag von 1.800 €. In den Bezugsmonaten zählt, was auf dem Konto eingeht: 3.000 € Zahlungseingang drücken das Elterngeld auf 338 €. Die Krankenkasse läuft mit mindestens 278 € im Monat weiter, die Vorauszahlungen lässt du anpassen.

Wichtig: finkraft ersetzt keine Steuerberatung. Du bekommst eine ehrliche Planungsrechnung für deine Entscheidungen. Verbindliche Auskünfte und deine Steuererklärung gehören weiter in die Hände deiner Steuerkanzlei.

FAQ

Häufige Fragen

Rund 65 Prozent von deinem Netto vor der Geburt, höchstens 1.800 € und mindestens 300 € im Monat. Das Netto rechnet die Elterngeldstelle aus dem Gewinn im letzten Steuerbescheid: Gewinn minus pauschale Steuern, geteilt durch zwölf. Vereinfacht für 2026: 30.000 € Gewinn ergeben rund 1.397 €, 40.000 € rund 1.776 €, ab etwa 40.700 € gibt es den Höchstbetrag.

Vereinfacht gerechnet rund 40.700 € Gewinn im letzten Steuerbescheid vor der Geburt, ledig und freiwillig gesetzlich versichert. Dann liegt dein Netto bei etwa 2.770 € im Monat, und mehr rechnet die Elterngeldstelle nicht an. Mehr Gewinn bringt also kein höheres Elterngeld. Die genaue Zahl liefert der amtliche Elterngeldrechner mit deinem Bescheid.

Ja. Du musst dein Unternehmen nicht abmelden. Du bekommst Elterngeld, solange du in den Bezugsmonaten höchstens 32 Stunden pro Woche arbeitest. Ruht der Betrieb ganz, geht das auch. Eine Elternzeit wie bei Angestellten, also eine Freistellung vom Arbeitgeber, gibt es für Selbstständige nicht. Das Elterngeld bekommst du trotzdem.

Ja, wenn das Geld in einem Bezugsmonat eingeht. Es zählt, wann das Geld auf dem Konto ankommt, nicht das Datum der Rechnung. Von dem Betrag zieht die Elterngeldstelle pauschal 25 Prozent Betriebsausgaben ab, der Rest gilt als Einkommen in diesem Monat und kürzt das Elterngeld. Bei 3.000 € Zahlungseingang und 1.800 € Elterngeld bleiben vereinfacht 338 €.

Auf das Elterngeld selbst nicht. Als freiwillig gesetzlich Versicherte:r zahlst du aber weiter Beiträge, mindestens auf 1.318,33 € im Monat, das sind 2026 rund 278 €. Nur wenn du über deine Partnerin oder deinen Partner familienversichert werden kannst, fällt der Beitrag weg.

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