Steuervorauszahlungen, einfach erklärt
Sebastiaan WolzakGründer von finkraftStand: 18. August 2026
Die Einkommensteuer wird nicht erst fällig, wenn du deine Steuererklärung abgibst. Das Finanzamt verteilt die erwartete Jahressteuer auf vier Vorauszahlungen übers Jahr. Bei Angestellten passiert genau das unsichtbar mit jedem Gehaltszettel, der Lohnsteuerabzug erledigt es automatisch. Als Selbstständige:r bist du dein eigener Abzug: Die vier Termine ersetzen, was sonst die Lohnabrechnung machen würde.
Wie die Höhe deiner Steuervorauszahlung festgelegt wird
Grundlage ist dein letzter Einkommensteuerbescheid. Das Finanzamt nimmt die zuletzt festgesetzte Jahressteuer und teilt sie auf die vier Termine auf. Das hat eine wichtige Konsequenz: Deine Vorauszahlungen bilden immer die Vergangenheit ab, nicht dein aktuelles Jahr. Wächst dein Gewinn, sind sie zu niedrig und der Rest sammelt sich als Nachzahlung an. Schrumpft er, zahlst du laufend zu viel und holst es erst mit dem nächsten Bescheid zurück.
Vor dem ersten Bescheid kommt die Zahl aus deiner Gewinnschätzung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung:
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: der Start beim FinanzamtDie Termine
- Einkommensteuer: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember (§ 37 EStG).
- Gewerbesteuer: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November, an die Gemeinde (§ 19 GewStG).
- Die Umsatzsteuer läuft getrennt davon über die Voranmeldung: je nach Rhythmus monatlich oder vierteljährlich zum 10. des Folgemonats.
Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag. Mit diesen Terminen steht schon der halbe Zahlplan deines Jahres fest.
Warum im zweiten Jahr oft alles zusammenkommt
Nach einem guten ersten Jahr passiert Folgendes: Der Bescheid kommt und mit ihm die Nachzahlung für das abgelaufene Jahr. Gleichzeitig hebt das Finanzamt die künftigen Vorauszahlungen auf das neue Niveau an, und manchmal setzt es zusätzlich für das bereits laufende Jahr nachträglich fest. Drei Zahlungen mit demselben Ursprung, eng beieinander. Das ist keine Bosheit: Die Vorauszahlungen laufen deinem echten Jahr eben hinterher. Umso wichtiger ist es, diesen Moment von Anfang an einzuplanen.
Zahlplan
Jede Vorauszahlung steht mit Termin und Betrag in deinem Zahlplan, die Nachzahlung daneben. Die Rücklage deckt beides, bevor das Finanzamt abbucht.
Wie groß deine Rücklage sein muss, damit Nachzahlung und höhere Vorauszahlungen zusammen gedeckt sind:
Wie viel muss ich für die Steuer zurücklegen?Und im Gründungsjahr?
Im ersten Jahr gibt es noch keinen Bescheid. Grundlage ist deine eigene Gewinnschätzung aus dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Viele setzen sie vorsichtig an, zahlen dadurch kaum voraus, und im Jahr darauf steht die volle Summe an. Besser: realistisch schätzen und parallel eine Rücklage aufbauen, als hätte das Finanzamt schon festgesetzt.
Woher eine realistische Gewinnschätzung fürs erste Jahr kommt:
Der Zahlenteil deines BusinessplansWenn das Jahr anders läuft als der Bescheid
Vorauszahlungen sind kein Naturgesetz, sie lassen sich anpassen. Läuft dein Jahr deutlich schwächer, kannst du beim Finanzamt eine Herabsetzung beantragen, mit einer realistischen Begründung über ELSTER oder formlos. Läuft es deutlich besser, legst du die Differenz am besten konsequent zurück: Das Geld ist ohnehin nicht deins, es hat nur noch keinen Termin. Bei der Einschätzung hilft dir deine Steuerkanzlei.
Du bist angestellt und gründest nebenbei? Warum dein Gewinn mit dem Grenzsteuersatz besteuert wird:
Nebengewerbe neben dem Job: Wie viel bleibt von deinem Gewinn?Vorauszahlungen sind keine zusätzliche Steuer, sondern deine Jahressteuer in Raten, bemessen nach der Vergangenheit. Teuer wird nur die Lücke zwischen dem alten Bescheid und deinem echten Jahr. Kennst du sie und legst dafür zurück, ist der Bescheid am Ende nur Post vom Finanzamt.
Wichtig: finkraft ersetzt keine Steuerberatung. Du bekommst eine ehrliche Planungsrechnung für deine Entscheidungen. Verbindliche Auskünfte und deine Steuererklärung gehören weiter in die Hände deiner Steuerkanzlei.
Häufige Fragen
Am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen laufen versetzt am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November an die Gemeinde. Fällt ein Termin auf Wochenende oder Feiertag, gilt der nächste Werktag.
Aus deinem letzten Einkommensteuerbescheid: Die zuletzt festgesetzte Jahressteuer wird auf vier Termine verteilt. Im Gründungsjahr ersetzt deine eigene Gewinnschätzung aus dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung den Bescheid. In beiden Fällen hinken die Vorauszahlungen deinem echten Jahr hinterher.
Ja. Wenn dein Gewinn absehbar niedriger ausfällt als im letzten Bescheid, kannst du beim Finanzamt eine Herabsetzung beantragen, über ELSTER oder formlos, mit realistischer Begründung. Setz sie nicht aus Wunschdenken zu niedrig an: Was du jetzt sparst, kommt sonst als Nachzahlung zurück. Im Zweifel hilft deine Steuerkanzlei bei der Einschätzung.
Das hängt an deiner Gewinnschätzung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Ab einer gewissen erwarteten Steuer setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fest, bei vorsichtiger Schätzung oft gar keine. Genau dann ist Selbstdisziplin gefragt: Leg monatlich zurück, als wäre festgesetzt worden, sonst trifft dich im zweiten Jahr alles auf einmal.
Erst wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen einzelnen Termin erreichen (§ 37 Abs. 5 EStG). Bleibst du darunter, bekommst du keinen Vorauszahlungsbescheid. Das heißt aber nicht, dass keine Steuer entsteht: Sie wird dann komplett mit dem Steuerbescheid fällig. Genau deshalb erleben viele im ersten Jahr Ruhe und im zweiten alles auf einmal.
Nein. Vorauszahlungen werden per Bescheid festgesetzt und sind zu den vier Terminen fällig wie jede andere Steuer. Zwei Wege stehen dir offen: eine Anpassung beantragen, wenn dein Gewinn absehbar niedriger ausfällt als in der letzten Veranlagung (§ 37 Abs. 3 EStG), oder innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch gegen den Vorauszahlungsbescheid einlegen (§ 355 AO). Was du am Ende zu viel vorausgezahlt hast, wird auf deine Jahressteuer angerechnet.
Das ist die Kurzform für „2. Vierteljahr 2025", also die Vorauszahlung für das zweite Quartal 2025. Die Ziffer vor dem „VJ" nennt das Quartal, die Zahl dahinter das Jahr, und davor steht meist die Steuerart, zum Beispiel „ESt" für Einkommensteuer. Eine Abbuchung wie „ESt 3 VJ 25" ist demnach die Einkommensteuer-Vorauszahlung fürs dritte Quartal 2025, fällig am 10. September. So kannst du jede Buchung des Finanzamts einem der vier Termine oben zuordnen.

