Steuervorauszahlungen, einfach erklärt
Sebastiaan WolzakGründer von finkraftStand: 25. Juli 2026
Die Einkommensteuer wird nicht erst fällig, wenn du deine Steuererklärung abgibst. Das Finanzamt verteilt die erwartete Jahressteuer auf vier Vorauszahlungen übers Jahr. Bei Angestellten passiert genau das unsichtbar mit jedem Gehaltszettel, der Lohnsteuerabzug erledigt es automatisch. Als Selbständige:r bist du dein eigener Abzug: Die vier Termine ersetzen, was sonst die Lohnabrechnung machen würde.
Wie die Höhe festgelegt wird
Grundlage ist dein letzter Einkommensteuerbescheid. Das Finanzamt nimmt die zuletzt festgesetzte Jahressteuer und teilt sie auf die vier Termine auf. Das hat eine wichtige Konsequenz: Deine Vorauszahlungen bilden immer die Vergangenheit ab, nicht dein aktuelles Jahr. Wächst dein Gewinn, sind sie zu niedrig und der Rest sammelt sich als Nachzahlung an. Schrumpft er, zahlst du laufend zu viel und holst es erst mit dem nächsten Bescheid zurück.
Die Termine
- Einkommensteuer: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember (§ 37 EStG).
- Gewerbesteuer: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November, an die Gemeinde (§ 19 GewStG).
- Die Umsatzsteuer läuft getrennt davon über die Voranmeldung: je nach Rhythmus monatlich oder vierteljährlich zum 10. des Folgemonats.
Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag. Wer diese Termine kennt, hat den halben Zahlplan seines Jahres bereits vor sich.
Warum im zweiten Jahr oft alles zusammenkommt
Nach einem guten ersten Jahr passiert Folgendes: Der Bescheid kommt und mit ihm die Nachzahlung für das abgelaufene Jahr. Gleichzeitig hebt das Finanzamt die künftigen Vorauszahlungen auf das neue Niveau an, und manchmal setzt es zusätzlich für das bereits laufende Jahr nachträglich fest. Drei Zahlungen mit demselben Ursprung, eng beieinander. Das ist keine Bosheit, sondern die Mechanik des Nachlaufens, und genau deshalb gehört sie von Anfang an in die Planung.
Und im Gründungsjahr?
Im ersten Jahr gibt es noch keinen Bescheid. Grundlage ist deine eigene Gewinnschätzung aus dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Viele setzen sie vorsichtig an, zahlen dadurch kaum voraus, und im Jahr darauf kommt die Wahrheit in einem Stück. Der ehrlichere Weg: realistisch schätzen und parallel eine Rücklage aufbauen, als hätte das Finanzamt schon festgesetzt.
Wenn das Jahr anders läuft als der Bescheid
Vorauszahlungen sind kein Naturgesetz, sie lassen sich anpassen. Läuft dein Jahr deutlich schwächer, kannst du beim Finanzamt eine Herabsetzung beantragen, mit einer realistischen Begründung über ELSTER oder formlos. Läuft es deutlich besser, ist konsequentes Zurücklegen der Differenz die ehrliche Variante: Das Geld ist ohnehin nicht deins, es hat nur noch keinen Termin. Bei der Einschätzung, was realistisch ist, hilft deine Steuerkanzlei.
finkraft setzt jede Vorauszahlung mit echtem Termin und Betrag in deinen Zahlplan, rechnet die Nachzahlung ehrlich (geleistete Vorauszahlungen schon verrechnet) und bemisst die Rücklage so, dass auch der Doppel-Effekt im zweiten Jahr vorher im Plan steht.
Steuern in finkraftVorauszahlungen sind keine zusätzliche Steuer, sondern deine Jahressteuer in Raten, bemessen nach der Vergangenheit. Teuer wird nur die Lücke zwischen dem alten Bescheid und deinem echten Jahr. Wer sie kennt und zurücklegt, für den ist der Bescheid ein Verwaltungsakt und kein Ereignis.
Wichtig: finkraft ersetzt keine Steuerberatung. Du bekommst eine ehrliche Planungsrechnung für deine Entscheidungen. Verbindliche Auskünfte und deine Steuererklärung gehören weiter in die Hände deiner Steuerkanzlei.
Häufige Fragen
Am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen laufen versetzt am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November an die Gemeinde. Fällt ein Termin auf Wochenende oder Feiertag, gilt der nächste Werktag.
Aus deinem letzten Einkommensteuerbescheid: Die zuletzt festgesetzte Jahressteuer wird auf vier Termine verteilt. Im Gründungsjahr ersetzt deine eigene Gewinnschätzung aus dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung den Bescheid. In beiden Fällen hinken die Vorauszahlungen deinem echten Jahr hinterher.
Ja. Wenn dein Gewinn absehbar niedriger ausfällt als im letzten Bescheid, kannst du beim Finanzamt eine Herabsetzung beantragen, über ELSTER oder formlos, mit realistischer Begründung. Setz sie nicht aus Wunschdenken zu niedrig an: Was du jetzt sparst, kommt sonst als Nachzahlung zurück. Im Zweifel hilft deine Steuerkanzlei bei der Einschätzung.
Das hängt an deiner Gewinnschätzung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Ab einer gewissen erwarteten Steuer setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fest, bei vorsichtiger Schätzung oft gar keine. Genau dann ist Selbstdisziplin gefragt: Leg monatlich zurück, als wäre festgesetzt worden, sonst trifft dich im zweiten Jahr alles auf einmal.
