Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: der Start beim Finanzamt
Sebastiaan WolzakGründer von finkraftStand: 21. September 2026
Kaum ist deine Selbstständigkeit angemeldet, wartet das erste Formular deines Unternehmerlebens: der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Die meisten Felder darin sind Fleißarbeit. Eine Frage aber stellt die Weichen für deine ersten zwei Jahre, und es ist ausgerechnet die, bei der du nur schätzen kannst: Wie viel Gewinn wirst du machen?
Was der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist
Der Weg dorthin hängt von deiner Tätigkeit ab. Ein Gewerbe meldest du bei der Gemeinde an, die das Finanzamt informiert (§ 138 Abs. 1 AO). Als Freiberufler:in wendest du dich direkt ans Finanzamt (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Danach ist der Schritt für alle gleich: Du übermittelst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, elektronisch über ELSTER und innerhalb eines Monats nach dem Start (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Erst wenn er verarbeitet ist, bekommst du deine betriebliche Steuernummer, und die brauchst du für deine Rechnungen.
Gewerbe oder freier Beruf? Wie drei Stellen dieselbe Arbeit prüfen, am Beispiel Fotografie:
Fotograf: Freiberufler oder Gewerbe? Was die Einordnung kostetInhaltlich fragt der Bogen deine Verhältnisse ab: persönliche Daten, deine Kontodaten, die Art deiner Tätigkeit, wie du deinen Gewinn ermittelst und ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst. Dann kommt der Abschnitt, um den es hier geht: deine voraussichtlichen Einkünfte im Gründungsjahr und im Jahr darauf.
Für das Kleinunternehmer-Kreuz im Fragebogen: welche zwei Grenzen gelten und was davon im Gründungsjahr zählt:
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Gefragt ist dein Gewinn, nicht dein Umsatz. Also das, was von deinen Einnahmen nach Abzug der Betriebsausgaben übrig bleibt. Aus dieser Zahl errechnet das Finanzamt, ob du Einkommensteuer vorauszahlst und wie viel. Die Vorauszahlungen verteilen sich auf vier Termine: 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember (§ 37 EStG). Festgesetzt werden sie erst, wenn mindestens 400 € im Jahr und 100 € je Termin zusammenkommen (§ 37 Abs. 5 EStG). Bei einem vorsichtigen Start bleibt der Vorauszahlungsbescheid deshalb oft einfach aus.
Welche Steuern auf deinen geschätzten Gewinn überhaupt zukommen, mit Tabelle für 2026:
Steuern für Selbstständige: welche du zahlst, wie viel und wannDer Bogen will außerdem deine übrigen Einkünfte wissen, zum Beispiel dein Gehalt aus einer Anstellung. Das ist keine Neugier: Die Einkommensteuer rechnet immer über dein gesamtes Einkommen, und erst daraus ergibt sich, ob Vorauszahlungen anfallen.
Die ganze Mechanik dahinter, vom ersten Bescheid bis zum zweiten Jahr:
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In Gründer-Foren kursiert derselbe Tipp in vielen Varianten: im Fragebogen einfach null oder fast nichts eintragen, dann bleibt am Anfang mehr Geld übrig. Kurzfristig stimmt das sogar. Nur verschwindet die Steuer auf dein erstes Jahr dadurch nicht. Sie wartet auf deine erste Steuererklärung.
Mit dem ersten Bescheid kommt dann alles zusammen. Die Nachzahlung fürs erste Jahr wird in einer Summe fällig. Die laufenden Vorauszahlungen werden neu festgesetzt, jetzt auf Basis deines echten Gewinns. Und für die Termine des laufenden Jahres, die bis dahin schon verstrichen sind, darf das Finanzamt nachträglich erhöhen: Dieser Nachschlag sammelt sich bei der letzten Vorauszahlung des Jahres (§ 37 Abs. 4 EStG). Aus einer aufgeschobenen Steuer werden so zwei bis drei Zahlungen innerhalb weniger Wochen, mitten im Aufbau deines Geschäfts.
Zahlplan
Eine Schätzung bleibt eine Schätzung. Dein Plan stellt Nachzahlung und neue Vorauszahlungen als Termine in den Zahlplan, lange bevor der erste Bescheid kommt.
Schätzung überholt? So passt du sie an
Niemand erwartet, dass deine Schätzung aufs Jahr genau stimmt. Das Verfahren rechnet damit: Läuft dein Geschäft anders als gedacht, beantragst du beim Finanzamt formlos eine Anpassung der Vorauszahlungen. In ELSTER ist das mit wenigen Angaben erledigt, als Begründung reichen realistische Zahlen, etwa deine Einnahmen und Ausgaben der letzten Monate. Der Weg führt in beide Richtungen: nach unten, wenn der Start zäher läuft und die festgesetzten Beträge dich drücken. Nach oben, wenn es besser läuft und du die spätere Nachzahlung klein halten willst. Ob und wann sich das für dich lohnt, besprichst du am besten mit deiner Steuerkanzlei.
Fragebogen, Schätzung und später die Erklärungen kannst du auch abgeben. Was ein Steuerberater dafür nimmt, als Jahresrechnung:
Was kostet ein Steuerberater für Selbstständige?Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geht innerhalb eines Monats nach dem Start elektronisch über ELSTER ans Finanzamt. Gefragt ist dein Gewinn, nicht dein Umsatz. Aus deiner Schätzung entstehen die ersten Vorauszahlungen. Zu niedrig geschätzt heißt dabei nur aufgeschoben, die Steuer kommt mit dem ersten Bescheid. Anpassen lassen kannst du die Schätzung jederzeit formlos.
Wichtig: finkraft ersetzt keine Steuerberatung. Du bekommst eine ehrliche Planungsrechnung für deine Entscheidungen. Verbindliche Auskünfte und deine Steuererklärung gehören weiter in die Hände deiner Steuerkanzlei.
Häufige Fragen
Ja. Wer einen Gewerbebetrieb eröffnet oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, muss dem Finanzamt die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse mitteilen (§ 138 AO). Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist dafür der vorgeschriebene Weg und muss innerhalb eines Monats nach dem Start elektronisch übermittelt werden. Ohne ihn bekommst du keine betriebliche Steuernummer, die du für deine Rechnungen brauchst.
Grundsätzlich nein: Der Fragebogen ist elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln (§ 138 Abs. 1b AO), der übliche Weg ist ein kostenloses ELSTER-Konto. Eine Ausnahme gibt es nur auf Antrag als Härtefall, wenn dir die elektronische Abgabe wirtschaftlich oder persönlich nicht zumutbar ist (§ 150 Abs. 8 AO), etwa weil dir die technischen Möglichkeiten fehlen. Dann akzeptiert das Finanzamt die Abgabe auf Papier.
Erst einmal wenig: Deine Vorauszahlungen fallen niedrig aus oder werden gar nicht festgesetzt. Die Steuer auf deinen echten Gewinn entsteht trotzdem und wird mit dem ersten Steuerbescheid als Nachzahlung in einer Summe fällig. Gleichzeitig setzt das Finanzamt die künftigen Vorauszahlungen anhand des echten Gewinns fest; anpassen darf es sie bis zu 15 Monate nach Ablauf des Jahres (§ 37 Abs. 3 EStG). Zeichnet sich früh ab, dass es besser läuft, kannst du die Vorauszahlungen freiwillig erhöhen lassen und die spätere Nachzahlung klein halten.
Nur wenn rechnerisch mindestens 400 € Einkommensteuer im Jahr und mindestens 100 € je Termin zusammenkommen (§ 37 Abs. 5 EStG). Darunter ergeht kein Vorauszahlungsbescheid, und du zahlst erst mit dem Steuerbescheid nach deiner ersten Erklärung. Die vier Termine im Jahr sind der 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember (§ 37 Abs. 1 EStG).
Dafür gibt es keine gesetzliche Frist, es hängt vom Finanzamt und vom Andrang ab; erfahrungsgemäß liegen zwischen Übermittlung und Steuernummer einige Tage bis mehrere Wochen. Arbeiten darfst du in der Wartezeit schon. Für deine Rechnungen brauchst du die Steuernummer aber, deshalb lohnt es sich, den Fragebogen früh abzuschicken statt die Monatsfrist auszureizen.




