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Steuern für Selbstständige: welche du zahlst, wie viel und wann

Sebastiaan WolzakGründer von finkraftStand: 18. August 2026

Wer sich selbstständig macht, will beim Thema Steuern vor allem drei Dinge wissen: Welche kommen auf mich zu? Wie viel wird das? Und wann muss ich zahlen? Genau in dieser Reihenfolge gehen wir das durch, mit den Zahlen für 2026.

Welche Steuern zahlst du als Selbstständige:r?

Das hängt an zwei Dingen: was du tust und in welcher Rechtsform. Für Einzelunternehmen und Freiberufler:innen sind es höchstens drei Steuern, und eine davon läuft nur durch dein Konto.

  • Die Einkommensteuer ist die wichtigste. Sie bemisst sich nach deinem Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben. Bis 12.348 € zu versteuerndem Einkommen zahlst du nichts (Grundfreibetrag 2026), darüber steigt der Satz schrittweise von 14 % bis 45 %. Der Solidaritätszuschlag kommt erst dazu, wenn deine festgesetzte Einkommensteuer über 20.350 € liegt.
  • Die Gewerbesteuer betrifft nur Gewerbetreibende. Freiberufler:innen wie Ärzt:innen, Designer:innen oder Berater:innen zahlen sie gar nicht. Und selbst mit Gewerbe bleibt oft wenig übrig: Es gibt einen Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag, und ein großer Teil wird auf die Einkommensteuer angerechnet.
  • Die Umsatzsteuer gehört nie dir. Du schlägst sie auf deine Rechnungen auf und führst sie ans Finanzamt ab, ein durchlaufender Posten. Mit der Kleinunternehmerregelung entfällt sie ganz, solange dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr unter 100.000 € bleibt.

Warum die Gewerbesteuer auf dem Papier groß aussieht und am Ende oft klein ist:

Gewerbesteuer berechnen: Formel, Freibetrag und was dich wirklich extra kostet

Mit einer UG oder GmbH sieht die Liste anders aus: Die Gesellschaft zahlt Körperschaftsteuer (15 % plus Soli) und Gewerbesteuer ohne Freibetrag. Was du dir als Gehalt auszahlst, versteuerst du privat über die Lohnsteuer, Ausschüttungen über die Abgeltungsteuer.

Und dann ist da noch ein Posten, der in keiner Steuerliste steht und trotzdem in jede Rechnung gehört: die Krankenversicherung. Als hauptberuflich Selbstständige:r trägst du den Beitrag allein, und er richtet sich nach deinem Einkommen. Bei kleineren Gewinnen ist die Krankenkasse oft teurer als das Finanzamt. In der Tabelle gleich unten siehst du das Zeile für Zeile.

Wie viel Steuern zahlst du? Die Zahlen für 2026

Hier ist die Frage hinter der Frage meistens ganz konkret: „Bei 50.000 € Gewinn, was bleibt mir?" Die Tabelle rechnet Einkommensteuer und Kranken- plus Pflegeversicherung zusammen, jeweils auf den Jahresgewinn eines Einzelunternehmens, hauptberuflich, ledig, gesetzlich versichert. Gewerbesteuer und Soli bleiben draußen: Die eine wird bei diesen Größenordnungen weitgehend angerechnet, der andere greift erst weiter oben.

Gewinn im JahrEinkommensteuerKranken- & Pflegevers.Zusammen
20.000 €588 €4.220 €4.808 € (~24 %)
30.000 €2.501 €6.330 €8.831 € (~29 %)
40.000 €4.661 €8.440 €13.101 € (~33 %)
50.000 €7.036 €10.550 €17.586 € (~35 %)
60.000 €9.626 €12.660 €22.286 € (~37 %)
80.000 €16.319 €14.717 €31.036 € (~39 %)
100.000 €24.682 €14.717 €39.399 € (~39 %)
Vereinfacht gerechnet für hauptberuflich Selbstständige (Einzelunternehmen, ledig, gesetzlich versichert): Einkommensteuer-Grundtarif 2026 plus Kranken- und Pflegeversicherung mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Ohne Gewerbesteuer, Soli und Kirchensteuer. Eine Schätzung zum Verstehen, kein Bescheid.

Zwei Dinge fallen auf. Erstens: Der Gesamtsatz wächst mit dem Gewinn, das ist die Progression. Zweitens: Ab etwa 70.000 € steigt die Krankenversicherung nicht mehr mit, weil ihre Bemessungsgrenze erreicht ist. Deshalb landet der Satz auch bei 100.000 € nicht bei der Hälfte, sondern bei rund 39 %. Bist du verheiratet, zahlst du einen anderen Zusatzbeitrag oder hast du ein Gewerbe, sieht deine Zeile anders aus.

finkraft

Steuer-Rücklage

Aus der Tabelle oben wird deine eigene Rate: Dein Plan rechnet Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Krankenkasse aus deinen Zahlen und legt sie Monat für Monat zurück.

Steuer-Rücklage ansehen

Wann ist was fällig?

Die Einkommensteuer zahlst du vierteljährlich voraus: am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Die Gewerbesteuer hat eigene Termine (15. Februar, Mai, August, November), die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist je nach Rhythmus monatlich oder vierteljährlich zum 10. des Folgemonats dran. So weit der Kalender.

Die Erklärungen dahinter kannst du selbst machen oder abgeben. Was ein Steuerberater dafür nimmt:

Was kostet ein Steuerberater für Selbstständige?

Der eigentliche Haken liegt woanders: Die Vorauszahlungen setzt das Finanzamt meist erst mit deinem ersten Steuerbescheid fest, und der kommt gern ein bis zwei Jahre nach dem Start. Dann treffen die Nachzahlung fürs alte Jahr und die neuen, höheren Vorauszahlungen im selben Quartal ein. Hast du die Zeit dazwischen für steuerfrei gehalten, fehlt dir am Ende genau dieses Geld. Planbar ist das trotzdem, du musst es nur vorher ausrechnen.

Wie das Finanzamt deine Vorauszahlungen bemisst und warum sie deinem echten Jahr hinterherlaufen:

Steuervorauszahlungen, einfach erklärt

Und wie viel legst du nun zurück?

Deinen Satz aus der Tabelle, verteilt auf jeden Monat, auf ein eigenes Konto. Das ist die kurze Antwort. Die verbreitete Empfehlung, pauschal die Hälfte wegzulegen, ist verständlich, aber für die meisten deutlich zu viel: Die Tabelle kommt selbst bei 100.000 € Gewinn nicht an 50 % heran.

Wovon deine Quote im Detail abhängt und wohin mit dem Geld:

Wie viel muss ich für die Steuer zurücklegen?
Merk dir

Welche Steuern du zahlst, entscheiden Tätigkeit und Rechtsform: Einkommensteuer fast immer, Gewerbesteuer nur mit Gewerbe, Umsatzsteuer läuft durch. Wie viel es wird, entscheidet dein Gewinn, und die Krankenversicherung gehört mit in die Rechnung. Und beim Wann zählt neben den vier Vorauszahlungs-Terminen vor allem das erste Jahr, in dem sich Nachzahlung und neue Vorauszahlungen stapeln.

Wichtig: finkraft ersetzt keine Steuerberatung. Du bekommst eine ehrliche Planungsrechnung für deine Entscheidungen. Verbindliche Auskünfte und deine Steuererklärung gehören weiter in die Hände deiner Steuerkanzlei.

FAQ

Häufige Fragen

Als hauptberuflich selbstständige, ledige, gesetzlich versicherte Person mit Einzelunternehmen kommen 2026 bei 50.000 € Gewinn etwa 17.586 € zusammen: rund 7.036 € Einkommensteuer und 10.550 € Kranken- und Pflegeversicherung, zusammen etwa 35 % des Gewinns. Gewerbesteuer wird bei dieser Größenordnung weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet, der Soli greift erst bei höherer Steuer. Verheiratet oder mit anderem Zusatzbeitrag verschiebt sich die Zahl.

Es gibt keinen eigenen Steuersatz für Selbstständige. Die Einkommensteuer folgt demselben Tarif wie bei Angestellten: Bis 12.348 € zu versteuerndem Einkommen fällt 2026 nichts an, darüber steigt der Satz von 14 % schrittweise auf bis zu 45 %. Wichtig ist der Unterschied zwischen Grenzsteuersatz (auf den nächsten Euro) und Durchschnittssatz (auf alles): Wer 50.000 € versteuert, zahlt im Schnitt deutlich weniger als den Spitzensatz.

Nur bei der Gewerbesteuer: Freiberufler:innen zahlen keine, Gewerbetreibende ab einem Gewerbeertrag über 24.500 €. In der Praxis ist der Unterschied oft kleiner, als er klingt, weil ein großer Teil der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet wird (§ 35 EStG). Einkommensteuer und Umsatzsteuer funktionieren für beide gleich.

Die Gesellschaft selbst zahlt Körperschaftsteuer (15 %), darauf Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer ohne den Freibetrag für Einzelunternehmen. Du als Person kommst separat dazu: Dein Geschäftsführer-Gehalt versteuerst du über die Lohnsteuer, Gewinnausschüttungen über die Abgeltungsteuer. Ob sich das gegenüber dem Einzelunternehmen rechnet, hängt vor allem davon ab, wie viel Gewinn in der Gesellschaft bleibt.

Die Steuer entsteht ab dem ersten Euro Gewinn, nur die Zahlung verschiebt sich oft: Vorauszahlungen setzt das Finanzamt entweder anhand deiner Gewinnschätzung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung fest oder erst mit dem ersten Steuerbescheid. Kommt der Bescheid spät, werden Nachzahlung und neue Vorauszahlungen zusammen fällig. Leg deshalb von Anfang an zurück, auch wenn das Finanzamt sich noch nicht meldet.

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