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Gewerbesteuer berechnen: die Formel und was du wirklich zahlst

Sebastiaan WolzakGründer von finkraftStand: 21. September 2026

Die Gewerbesteuer hat einen strengen Ruf und eine überraschend freundliche Mechanik. Die Formel ist kurz, der Freibetrag ordentlich, und am Ende gibt die Einkommensteuer einen großen Teil zurück. Genau dieser letzte Schritt fehlt in den meisten Rechnern im Netz: Sie zeigen dir die große Brutto-Zahl und lassen weg, was davon wirklich an dir hängen bleibt. Hier ist die ganze Rechnung, Schritt für Schritt.

Wer Gewerbesteuer zahlt und wer nicht

Gewerbesteuer zahlt, wer einen Gewerbebetrieb führt: Handel, Handwerk, Onlineshop, Gastronomie, die meisten Dienstleistungen. Keine Gewerbesteuer zahlen Freiberufler:innen, also etwa heilende, beratende, gestaltende und unterrichtende Berufe nach § 18 EStG. Die Grenze ist nicht immer offensichtlich, und die Einordnung trifft am Ende das Finanzamt, nicht dein Gewerbeamt.

Wie die Abgrenzung in einer Branche aussieht, am Beispiel Fotografie durchgerechnet:

Fotograf: Freiberufler oder Gewerbe? Was die Einordnung kostet

Für Kapitalgesellschaften ist die Rechnung strenger: Eine GmbH oder UG zahlt Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewinn, ohne Freibetrag und ohne die Anrechnung weiter unten.

Was das für den Vergleich zwischen Einzelunternehmen und GmbH bedeutet:

Einzelunternehmen in GmbH umwandeln: Wann es sich rechnet

Wie die Gewerbesteuer berechnet wird: vier Schritte

Gerechnet wird nicht mit deinem Umsatz, sondern mit dem Gewerbeertrag. Das klingt nach einer eigenen Größe, ist für die meisten Solo-Selbstständigen aber schlicht der Gewinn: Hinzurechnungen für Zinsen, Mieten und Pachten spielen erst eine Rolle, wenn diese Posten zusammen 200.000 Euro im Jahr übersteigen (§ 8 GewStG). Von da an sind es vier Schritte:

  • Abrunden: Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 Euro nach unten abgerundet.
  • Freibetrag abziehen: 24.500 Euro bleiben steuerfrei (§ 11 GewStG). Der Freibetrag gilt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, nicht für GmbH und UG.
  • Messbetrag bilden: Vom Rest nimmt das Finanzamt einheitlich 3,5 Prozent, die Steuermesszahl. Das Ergebnis heißt Gewerbesteuermessbetrag.
  • Hebesatz anwenden: Den Messbetrag multipliziert deine Gemeinde mit ihrem Hebesatz. Erst diese Zahl ist deine Gewerbesteuer.

Ein Beispiel mit 60.000 Euro Gewinn: Nach dem Freibetrag bleiben 35.500 Euro, davon 3,5 Prozent ergeben einen Messbetrag von 1.242,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 430 Prozent werden daraus 5.342,75 Euro Gewerbesteuer. Diese Zahl zeigen dir die meisten Rechner. Sie ist korrekt, und sie ist trotzdem nicht die Zahl, auf die es für dich ankommt. Probier es mit deinen eigenen Zahlen aus:

Probier es aus

Was kostet dich die Gewerbesteuer wirklich?

60.000 €
0 €150.000 €
430 %
280 %580 %
Gewinn, auf volle 100 € abgerundet 60.000,00 €
Freibetrag − 24.500,00 €35.500,00 €
Steuermesszahl × 3,5 % = Messbetrag1.242,50 €
Hebesatz × 430 % = Gewerbesteuer5.342,75 €
Gewerbesteueran die Gemeinde5.342,75 €
Einkommensteuer sinkt4 × Messbetrag (§ 35 EStG)4.970,00 €
= bleibt wirklich zusätzlich372,75 €
Gewerbesteuer an die Gemeinde5.342,75 €
kommt über die Anrechnung zurück · 4.970,00 €bleibt an dir hängen · 372,75 €
Bleibt wirklich zusätzlich372,75 €Deine Einkommensteuer rechnet 4.970,00 € an: das Vierfache des Messbetrags.

Dein Hebesatz liegt über 400 Prozent: Nur die Differenz von 372,75 € kostet dich wirklich extra. Der Rest kommt über die Anrechnung auf die Einkommensteuer zurück.

Vereinfacht: Gewerbeertrag = dein Gewinn (Zinsen und Mieten zählen erst dazu, wenn sie zusammen 200.000 € im Jahr übersteigen), Einzelunternehmen oder Personengesellschaft, volle Anrechnung setzt genug Einkommensteuer voraus (§ 35 EStG). Eine Schätzung zum Verstehen der Mechanik, kein Bescheid. Stand 2026.

Der Hebesatz: die eine Zahl, die du nachschlagen musst

Den Hebesatz legt deine Gemeinde fest, und er ist der Grund, warum dieselbe Rechnung in der Großstadt anders ausgeht als im Umland. Unter 200 Prozent darf keine Gemeinde liegen, ab 2027 sind es 280 Prozent (§ 16 GewStG). Viele Großstädte liegen über 400. Du findest deinen Hebesatz auf der Website deiner Gemeinde oder in deinem letzten Gewerbesteuerbescheid. Und bevor du wegen des Hebesatzes über den Standort nachdenkst: Der nächste Abschnitt relativiert die Unterschiede kräftig.

Die Anrechnung: was die Einkommensteuer zurückgibt

Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG). Als Ausgleich bekommst du als Einzelunternehmer:in oder Gesellschafter:in einer Personengesellschaft eine direkte Steuerermäßigung: Deine Einkommensteuer sinkt um das Vierfache des Gewerbesteuermessbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer (§ 35 EStG). Das Vierfache des Messbetrags entspricht rechnerisch einem Hebesatz von 400 Prozent. Daraus folgt die Faustregel: Bis 400 Prozent Hebesatz neutralisiert die Anrechnung deine Gewerbesteuer weitgehend, vorausgesetzt deine Einkommensteuer ist hoch genug. Darüber zahlst du nur die Differenz. Im Beispiel: Von den 5.342,75 Euro rechnet die Einkommensteuer 4.970 Euro an. Zusätzlich kosten dich die 430 Prozent Hebesatz also 372,75 Euro. Für eine GmbH oder UG gilt dieser Abschnitt nicht: Kapitalgesellschaften haben keine Anrechnung, für sie ist die Brutto-Zahl aus dem Rechner die echte Zahl.

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Steuer-Rücklage

Hebesatz, Anrechnung, Einkommensteuer und Krankenkasse stecken in deiner Rate. Du siehst, was nach der Anrechnung wirklich zur Seite gehört, statt einer Brutto-Zahl.

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Viermal im Jahr, an die Gemeinde

Die Gewerbesteuer läuft nicht über das Finanzamt-Konto, sondern über deine Gemeinde, mit eigenen Vorauszahlungs-Terminen: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Logik dahinter ist dieselbe wie bei der Einkommensteuer: Festgesetzt wird nach der Vergangenheit, angepasst wird mit dem nächsten Bescheid.

Wie die Vorauszahlungs-Mechanik insgesamt funktioniert und warum im zweiten Jahr oft alles zusammenkommt:

Steuervorauszahlungen, einfach erklärt
Merk dir

Gewerbesteuer = (Gewinn − 24.500 Euro Freibetrag) × 3,5 Prozent × Hebesatz deiner Gemeinde. Gemessen wird der Gewerbeertrag, für die meisten schlicht der Gewinn, nicht der Umsatz. Freiberufler:innen zahlen keine Gewerbesteuer, Kapitalgesellschaften ab dem ersten Euro ohne Freibetrag. Was dich die Gewerbesteuer am Ende kostet, steht erst nach der Anrechnung fest: Bis 400 Prozent Hebesatz holt die Einkommensteuer fast alles zurück, darüber kostet dich nur die Differenz.

Wichtig: finkraft ersetzt keine Steuerberatung. Du bekommst eine ehrliche Planungsrechnung für deine Entscheidungen. Verbindliche Auskünfte und deine Steuererklärung gehören weiter in die Hände deiner Steuerkanzlei.

FAQ

Häufige Fragen

Nach dem Freibetrag von 24.500 Euro bleiben 75.500 Euro, der Messbetrag ist 2.642,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 Prozent sind das 10.570 Euro Gewerbesteuer, bei 490 Prozent 12.948,25 Euro. Entscheidend ist der zweite Blick: Die Einkommensteuer rechnet bis zu 10.570 Euro an, das Vierfache des Messbetrags (§ 35 EStG). Bei 400 Prozent Hebesatz bleibt damit im Regelfall nichts zusätzlich hängen, bei 490 Prozent rund 2.378 Euro. Voraussetzung ist, dass deine Einkommensteuer hoch genug für die volle Anrechnung ist.

Es gibt keinen einheitlichen Satz. Rechnerisch sind es 3,5 Prozent Steuermesszahl mal Hebesatz deiner Gemeinde: bei 280 Prozent Hebesatz rund 9,8 Prozent, bei 500 Prozent rund 17,5 Prozent, jeweils bezogen auf den Gewerbeertrag oberhalb des Freibetrags von 24.500 Euro. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist die effektive Last deutlich niedriger, weil die Einkommensteuer das Vierfache des Messbetrags anrechnet: Spürbar bleibt meist nur der Teil des Hebesatzes über 400 Prozent.

Als Einzelunternehmer:in oder Personengesellschaft ab einem Gewerbeertrag über 24.500 Euro im Jahr (§ 11 GewStG), darunter fällt keine Gewerbesteuer an. Gemessen wird der Gewerbeertrag, also im Kern dein Gewinn, nicht dein Umsatz. Für GmbH und UG gibt es den Freibetrag nicht: Sie zahlen ab dem ersten Euro Gewinn.

Nein. Freiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG, etwa ärztliche, rechts- und steuerberatende, künstlerische, schriftstellerische oder unterrichtende Berufe, sind kein Gewerbe, deshalb fällt unabhängig vom Gewinn keine Gewerbesteuer an. Die Abgrenzung ist im Einzelfall knifflig, besonders bei gemischten Tätigkeiten, und am Ende entscheidet das Finanzamt über die Einordnung. Im Zweifel gehört diese Frage in deine Steuerkanzlei.

Der Hebesatz ist der Prozentsatz, mit dem deine Gemeinde den Gewerbesteuermessbetrag multipliziert. Sie legt ihn selbst fest. Unter 200 Prozent darf sie dabei nicht gehen, ab 2027 liegt die Untergrenze bei 280 Prozent (§ 16 GewStG). Viele Großstädte liegen über 400 Prozent. Du findest ihn auf der Website deiner Gemeinde, im Gewerbesteuerbescheid oder bei der Kämmerei. Für deine Planung ist weniger die nackte Zahl wichtig als die Schwelle: Erst der Teil über 400 Prozent kostet dich nach der Anrechnung zusätzlich Geld.

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