Einzelunternehmen in GmbH umwandeln: Wann es sich rechnet
Sebastiaan WolzakGründer von finkraftStand: 27. Juli 2026
Irgendwann kommt die Frage: Sollte ich eine GmbH gründen? Die Antworten im Netz nennen meist eine Zahl, ab 60.000 € Gewinn, ab 80.000 €, ab 100.000 €. Diese Zahlen widersprechen sich, und das hat einen Grund: Sie beantworten die falsche Frage. Ob sich die GmbH rechnet, hängt kaum an deinem Gewinn. Es hängt daran, wie viel von diesem Gewinn du privat zum Leben brauchst.
Bei voller Entnahme liegt das Einzelunternehmen meist vorn
Als Einzelunternehmer zahlst du Einkommensteuer nach dem normalen Tarif: Bis 12.348 € zu versteuerndem Einkommen gar nichts, ab 69.879 € greift der Spitzensatz von 42 %, ab 277.826 € dann 45 % (Werte für 2026). Klingt viel, ist aber gedeckelt. Denn die Gewerbesteuer trifft dich doppelt entschärft: Erst bleiben 24.500 € Gewerbeertrag frei (§ 11 GewStG), und was dann noch anfällt, rechnet § 35 EStG mit dem Vierfachen des Messbetrags auf deine Einkommensteuer an. Bis zu einem Hebesatz von 400 % ist die Gewerbesteuer damit rechnerisch komplett weg. Den Solidaritätszuschlag zahlst du als Einzelunternehmer erst ab 20.350 € festgesetzter Einkommensteuer, die meisten Selbständigen also gar nicht.
Die GmbH funktioniert anders. Auf Firmenebene fallen Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag von zusammen fest 15,825 % an, dazu die volle Gewerbesteuer: ohne Freibetrag, ohne Anrechnung, weil eine Kapitalgesellschaft immer als Gewerbebetrieb gilt (§ 2 Abs. 2 GewStG). Je nach Hebesatz deiner Gemeinde landest du bei rund 25 bis 36 %. Und wenn du dir den Rest ausschüttest, kommt auf der privaten Ebene nochmal Kapitalertragsteuer plus Soli von 26,375 % obendrauf.
- Einzelunternehmen: Einkommensteuer nach Tarif, Gewerbesteuer bis Hebesatz 400 % vollständig angerechnet, Soli meist gar nicht. Maximale Last rund 45 %.
- GmbH mit voller Ausschüttung: je nach Hebesatz rund 25 bis 36 % auf Firmenebene, darauf 26,375 % auf den Rest. Zusammen rund 48 bis 50 %, in teuren Gemeinden mehr.
- Ein hohes Geschäftsführergehalt verschiebt das Problem nur: Es mindert zwar den GmbH-Gewinn, wird bei dir aber wieder voll mit Einkommensteuer belastet.
Wer also alles entnimmt, was er verdient, zahlt in der GmbH tendenziell drauf. Das ist kein Rechenfehler, sondern Absicht des Gesetzgebers: Beide Wege sollen bei voller Entnahme ungefähr gleich teuer sein.
Der Hebel liegt beim Geld, das du nicht brauchst
Interessant wird die GmbH ab dem Moment, in dem du deutlich mehr verdienst, als du privat ausgibst. Denn jeder Euro, der nach deinem Geschäftsführergehalt im Unternehmen liegen bleibt, kostet dort nur die Steuer auf Firmenebene, in einer durchschnittlichen Gemeinde also rund 30 %. Derselbe Euro würde dich als Einzelunternehmer deinen persönlichen Grenzsteuersatz kosten, also bis zu 42 %, und zwar auch dann, wenn er unangetastet auf dem Geschäftskonto liegt. Der Gewinn wird versteuert, nicht die Entnahme.
Diese Differenz von gut zehn Prozentpunkten ist der eigentliche Punkt. Sie macht dich nicht sofort reicher, aber sie lässt mehr Kapital im Unternehmen arbeiten: für Wachstum, für Ausrüstung, für Rücklagen. Über mehrere Jahre summiert sich das spürbar. Ausgeben kannst du dieses Geld privat allerdings nicht, ohne die zweite Steuerebene auszulösen. Der Vorteil ist reale Investitionskraft, kein geschenktes Netto.
Die Ausnahme, die kaum jemand nutzen kann
Fairerweise: Auch das Einzelunternehmen kennt eine Begünstigung für einbehaltene Gewinne. § 34a EStG erlaubt es, nicht entnommene Gewinne zunächst mit 28,25 % zu versteuern. Der Haken sitzt in den Voraussetzungen. Die Regel setzt eine Bilanz voraus, wer seinen Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, ist außen vor. Das betrifft praktisch alle Solo-Selbständigen und Freiberufler. Und entnimmst du das Geld später doch, wird mit 25 % nachversteuert, sodass du kumuliert wieder bei rund 48 % landest. Es ist also eher eine Stundung als ein Vorteil.
Wo dein Kipppunkt liegt
Eine allgemeingültige Gewinnschwelle gibt es nicht, aber es gibt drei Größen, die deinen persönlichen Kipppunkt bestimmen. Rechne sie durch, bevor du über Rechtsformen nachdenkst:
- Dein Gewinn vor Steuern, realistisch für die nächsten Jahre und nicht nur für dein bestes Quartal.
- Dein privater Bedarf: Was brauchst du wirklich zum Leben? Diese Summe wäre in der GmbH dein Geschäftsführergehalt und wird ohnehin normal versteuert.
- Was mit dem Rest passiert. Bleibt er dauerhaft im Unternehmen und wird investiert, wirkt der Hebel. Brauchst du ihn im nächsten Jahr privat, wirkt er nicht.
Als Faustregel: Der Abstand zwischen Gewinn und Privatbedarf ist die Größe, auf die der Steuervorteil überhaupt wirken kann. Ist dieser Abstand klein, holen die laufenden Kosten der GmbH den Vorteil schnell wieder ein.
Was der Wechsel kostet, bevor er etwas bringt
Die GmbH ist kein Schalter, den man umlegt. Sie braucht ein Stammkapital von 25.000 €, von dem bei der Anmeldung mindestens die Hälfte eingezahlt sein muss. Das ist allerdings keine Gebühr, die weg ist: Das Geld bleibt Vermögen deiner GmbH, und wenn du dein bestehendes Unternehmen als Sacheinlage einbringst, brauchst du dafür oft gar kein frisches Bargeld. Echte Kosten sind Notar und Handelsregister, vor allem aber die laufenden: Statt der schlanken Einnahmen-Überschuss-Rechnung gilt doppelte Buchführung mit Jahresabschluss, jedes Jahr, unabhängig davon, wie gut das Geschäft läuft.
Eine verbreitete Sorge lässt sich dabei entschärfen. Zwar reichst du deinen Jahresabschluss beim Unternehmensregister ein, aber sehr kleine Gesellschaften reichen nur eine Bilanz ohne Gewinn- und Verlustrechnung ein und dürfen sie sogar hinterlegen statt veröffentlichen (§ 326 HGB). Dein Gewinn steht also in aller Regel nicht offen im Netz.
Steuerlich lässt sich der Wechsel zu Buchwerten gestalten, sodass auf die stillen Reserven deines Betriebs zunächst keine Einkommensteuer anfällt (§ 20 UmwStG). Das ist ein Aufschub, kein Erlass: Die stillen Reserven wandern in deine GmbH-Anteile. Danach greift eine siebenjährige Sperrfrist (§ 22 UmwStG). Verkaufst du die Anteile in dieser Zeit, werden sie rückwirkend im Jahr der Einbringung besteuert, wobei sich der Betrag mit jedem abgelaufenen Jahr um ein Siebtel verringert. Wer wechselt, plant also besser mit langem Zeithorizont.
Diese Frage lässt sich rechnen, statt sie zu glauben: finkraft plant deine Steuern für jede Rechtsform, Einzelunternehmen und GbR mit Einkommensteuer, UG und GmbH mit Körperschaftsteuer, Soli und der Gewerbesteuer deiner Gemeinde. Du siehst, was am Ende übrig bleibt, bevor du dich entscheidest.
Steuern in finkraftNicht der Gewinn entscheidet, sondern die Entnahme. Wer alles herausnimmt, fährt im Einzelunternehmen meist gleich gut oder besser, weil die Gewerbesteuer angerechnet wird und der Soli meist entfällt. Der GmbH-Vorteil entsteht nur auf dem Teil des Gewinns, den du dauerhaft im Unternehmen lässt. Und er muss die laufenden Mehrkosten erst einmal verdienen.
Wichtig: finkraft ersetzt keine Steuerberatung. Du bekommst eine ehrliche Planungsrechnung für deine Entscheidungen. Verbindliche Auskünfte und deine Steuererklärung gehören weiter in die Hände deiner Steuerkanzlei.
Häufige Fragen
Es gibt keine allgemeingültige Gewinnschwelle, und die kursierenden Zahlen von 60.000 € oder 100.000 € sind irreführend. Entscheidend ist der Abstand zwischen deinem Gewinn und dem, was du privat zum Leben entnimmst. Nur auf den Teil, der dauerhaft im Unternehmen bleibt, wirkt der Steuervorteil der GmbH. Wer seinen gesamten Gewinn entnimmt, fährt im Einzelunternehmen in der Regel gleich gut oder besser.
Weil zweimal besteuert wird. Die GmbH zahlt zuerst Körperschaftsteuer und Soli von 15,825 % plus Gewerbesteuer ohne Freibetrag und ohne Anrechnung, zusammen je nach Hebesatz rund 25 bis 36 %. Schüttest du den Rest aus, kommen 26,375 % Kapitalertragsteuer inklusive Soli hinzu, macht zusammen rund 48 bis 50 %. Beim Einzelunternehmen liegt die Spitze bei rund 45 %, und die Gewerbesteuer wird bis zu einem Hebesatz von 400 % vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet.
Nur eingeschränkt. § 34a EStG erlaubt es, nicht entnommene Gewinne zunächst mit 28,25 % zu versteuern, setzt aber eine Bilanz voraus. Wer den Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, kann die Regel nicht nutzen, und das trifft die meisten Solo-Selbständigen und Freiberufler. Bei einer späteren Entnahme wird zudem mit 25 % nachversteuert, sodass die Gesamtbelastung wieder bei rund 48 % liegt.
Nicht zwingend. Wird der Betrieb mit allen wesentlichen Grundlagen eingebracht und der Buchwertansatz beantragt, fällt auf die stillen Reserven zunächst keine Einkommensteuer an (§ 20 UmwStG). Das ist ein Aufschub, kein Erlass: Verkaufst du die Anteile innerhalb von sieben Jahren, wird rückwirkend besteuert, wobei der Betrag pro abgelaufenem Jahr um ein Siebtel sinkt (§ 22 UmwStG). Gehört ein Grundstück zum Betrieb, fällt außerdem Grunderwerbsteuer an.
Einen Formwechsel nach dem Umwandlungsgesetz gibt es für ein Einzelunternehmen nicht, weil es kein umwandlungsfähiger Rechtsträger ist. Bist du im Handelsregister eingetragen, kannst du deinen Betrieb per Ausgliederung übertragen (§ 152 UmwG), dann laufen Verträge automatisch weiter. Als Kleingewerbetreibender kannst du dich dafür freiwillig eintragen lassen. Freiberufler können das nicht und übertragen stattdessen alles einzeln oder gründen die GmbH bar und verkaufen ihr den Betrieb.
Aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird doppelte Buchführung mit Jahresabschluss. Du wirst Geschäftsführer deiner eigenen GmbH und zahlst dir ein Gehalt, das angemessen sein muss: Was darüber hinausgeht, erkennt das Finanzamt nicht als Betriebsausgabe an, sondern als verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 KStG). Sozialversicherungspflichtig bist du als Mehrheitsgesellschafter in der Regel nicht, geklärt wird das im Statusfeststellungsverfahren. Privatentnahmen gibt es nicht mehr: Geld kommt als Gehalt oder als Ausschüttung zu dir.

