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Was kostet ein Steuerberater für Selbstständige?

Sebastiaan WolzakGründer von finkraftStand: 8. September 2026

Wer wissen will, was ein Steuerberater kostet, fragt meist andere Selbstständige. In Foren nennen sie Beträge zwischen 90 € und 600 € im Monat. Nur sagt so eine Zahl wenig, solange man nicht weiß, welche Leistungen dahinterstehen. Deshalb rechnet dieser Artikel ein ganzes Jahr durch. Grundlage sind die Tabellen der Vergütungsverordnung, die seit Juli 2025 neu gelten.

Die Gebühr hängt nicht an deinem Umsatz. Sie hängt von der Leistung ab, vom sogenannten Gegenstandswert und davon, wo im gesetzlichen Rahmen die Kanzlei ihren Preis ansetzt. Wer diese drei Dinge kennt, versteht jede Rechnung vom Steuerberater.

Wie sich die Kosten für den Steuerberater berechnen

Grundlage ist die Steuerberatervergütungsverordnung, kurz StBVV. Sie ordnet jeder Leistung eine Tabelle und einen Rahmen zu. Der Gegenstandswert ist die Zahl, mit der du in die Tabelle gehst. Bei der Einkommensteuererklärung sind das deine Einkünfte. Bei Buchführung und EÜR ist es der höhere Betrag aus deinen Betriebseinnahmen oder deinen Betriebsausgaben. Die Tabelle nennt dazu eine volle Gebühr. Von dieser vollen Gebühr berechnet die Kanzlei nur einen Teil, gemessen in Zehnteln. Für die Einkommensteuererklärung sind ein bis sechs Zehntel erlaubt, für die EÜR fünf bis dreißig. Wo innerhalb dieses Rahmens die Kanzlei ihren Preis ansetzt, richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit und Haftungsrisiko (§ 11 StBVV).

Ein Beispiel macht das greifbar. Für die laufende Buchführung bei 45.000 € Einnahmen steht in Tabelle C eine volle Gebühr von 129 € im Monat. Davon darf die Kanzlei 2 bis 12 Zehntel berechnen. Nimmt sie 7 Zehntel, sind das 7 mal 12,90 €, also 90,30 € im Monat. Mal 12 Monate ergibt das 1.083,60 € im Jahr. So funktioniert jede Zeile auf der Rechnung.

Beratung und Rückfragen rechnet die Kanzlei nach Zeit ab. Das sind 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde (§ 13 StBVV). Auf alle Gebühren kommt die Umsatzsteuer, dazu eine Pauschale für Porto und Telefon von höchstens 20 € je Angelegenheit. Und die Verordnung ist kein Festpreis. Die Kanzlei darf mit dir in Textform eine höhere Vergütung vereinbaren, eine E-Mail reicht dafür. Seit Juli 2025 darf sie ausdrücklich auch eine niedrigere vereinbaren (§ 4 und § 4a StBVV). Auf diese Möglichkeit muss sie dich sogar hinweisen. Monatliche Pauschalen sind deshalb erlaubt und verbreitet.

Was die einzelnen Leistungen kosten

Bei Selbstständigen mit EÜR fallen meist fünf Leistungen an. Für jede nennt die Verordnung einen Rahmen.

  • Laufende Buchführung: Die Kanzlei ordnet jeden Beleg einem Konto zu, das nennt man kontieren, und bucht ihn. Dafür gelten 2 bis 12 Zehntel der Tabelle C, jeden Monat (§ 33 Abs. 1 StBVV). Kontierst du deine Belege selbst und die Kanzlei bucht nur noch, sind es 1 bis 6 Zehntel (§ 33 Abs. 3).
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Macht die Kanzlei die laufende Buchführung, sind sie im Preis enthalten (§ 33 Abs. 8 StBVV). Nur ohne Buchführung kosten sie extra, dann 1 bis 6 Zehntel der Tabelle A je Voranmeldung.
  • Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): 5 bis 30 Zehntel der Tabelle B. Gegenstandswert ist der höhere Betrag aus Einnahmen oder Ausgaben, mindestens 17.500 € (§ 25 StBVV).
  • Einkommensteuererklärung: 1 bis 6 Zehntel der Tabelle A. Gegenstandswert sind deine Einkünfte, mindestens 8.000 € (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV).
  • Umsatzsteuer-Jahreserklärung: 1 bis 8 Zehntel der Tabelle A. Gegenstandswert sind 10 % deiner Umsätze ohne Umsatzsteuer, mindestens 8.000 € (§ 24 Abs. 1 Nr. 8 StBVV).
  • Gewerbesteuererklärung, nur für Gewerbetreibende: 1 bis 6 Zehntel der Tabelle A auf den Gewerbeertrag, mindestens 8.000 € (§ 24 Abs. 1 Nr. 5 StBVV).

Welche dieser Steuern dich überhaupt treffen und wann sie fällig sind:

Steuern für Selbstständige: welche du zahlst, wie viel und wann

Ein Jahr durchgerechnet

Jetzt das ganze Jahr für einen konkreten Fall. Eine Designerin nimmt im Jahr 45.000 € netto ein, hat 12.000 € Betriebsausgaben und damit 33.000 € Gewinn. Sie führt Umsatzsteuer ab und gibt ihre Belege jeden Monat in der Kanzlei ab. Die Kanzlei kontiert und bucht, erstellt die EÜR und beide Jahreserklärungen. Die Verordnung gibt für jede Leistung nur einen Rahmen vor, keinen festen Satz. Wir rechnen mit der Mitte jedes Rahmens, damit die Zeilen vergleichbar sind.

Designerin, 45.000 € Einnahmen, EÜR, Mitte des RahmensWas der Steuerberater im Jahr kostet
LeistungIm Jahr, netto
Buchführung mit Kontieren, 12 MonateTabelle C bei 45.000 €, 7 Zehntel, wie im Beispiel oben.
1.084 €
Umsatzsteuer-Voranmeldungen, 4 StückIm Preis der Buchführung enthalten (§ 33 Abs. 8 StBVV).
0 €
EinnahmenüberschussrechnungTabelle B bei 45.000 €, 17,5 Zehntel.
460 €
EinkommensteuererklärungTabelle A bei 33.000 € Einkünften, 3,5 Zehntel.
363 €
Umsatzsteuer-JahreserklärungTabelle A beim Mindestwert 8.000 €, 4,5 Zehntel.
231 €
Summe im Jahr178 € im Monat. Der Rahmen erlaubt für dieselbe Arbeit 596 € bis 3.679 €.
2.138 €
Gerechnet nach der StBVV in der Fassung vom 1. Juli 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 105), jede Zeile mit der Mitte des Rahmens nach dem Muster im Beispiel oben, Jahresbeträge auf ganze Euro gerundet. Dazu kommen die Pauschale für Porto und Telefon von 20 € je Angelegenheit (§ 16) und 19 % Umsatzsteuer (§ 15). Zusammen sind das 2.639 € brutto. Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, bekommt die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück.

Zum Vergleich ein Handwerker mit 90.000 € Einnahmen, 50.000 € Ausgaben und 40.000 € Gewinn. Er kontiert seine Belege selbst in der Buchhaltungssoftware. Die Kanzlei bucht, erstellt die EÜR und die Erklärungen für Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Nach derselben Rechnung zahlt er 2.476 € netto im Jahr. Er hat den doppelten Umsatz und eine Erklärung mehr, zahlt aber nur rund 16 % mehr als die Designerin. Das hat zwei Gründe. Weil er selbst kontiert, gilt für die Buchführung der kleinere Rahmen. Und die Tabellen steigen mit dem Gegenstandswert nur langsam an.

Was die Rechnung teurer oder günstiger macht

Den Gegenstandswert kannst du nicht ändern, den Zehntel-Satz schon. Dort entscheidet sich der Preis. Sortierte Belege, ein sauberer Export aus der Buchhaltungssoftware und wenige Rückfragen bringen die Kanzlei im Rahmen nach unten. Der Schuhkarton bringt sie nach oben, und jede Rückfrage kostet Zeitgebühr. Wer selbst kontiert, kommt in den kleineren Rahmen, aber nur mit vollständigen Daten. Halb fertige Buchungen sparen der Kanzlei nichts, weil sie alles nachprüfen muss. Entweder du machst die Buchführung ganz selbst, oder du gibst sie ganz ab.

Der Rahmen hat auch eine Obergrenze, und die passt nicht zu jedem Betrieb. Ein Unternehmer mit 10.000 Belegen im Jahr ist für die Kanzlei selbst mit 12 Zehnteln nicht wirtschaftlich zu betreuen. Dann vereinbart sie mit ihm eine höhere Vergütung oder rechnet Zusatzleistungen gesondert ab, beides in Textform (§ 4 StBVV). Die Werte in der Tabelle oben sind deshalb der Normalfall, nicht das Maximum.

Umgekehrt gilt das Gleiche. Frag nach einer monatlichen Pauschale und lass dir aufschlüsseln, was darin enthalten ist. Die Kanzlei darf unter der gesetzlichen Vergütung bleiben, solange der Preis zur Leistung passt. Ein zweites Angebot einzuholen ist normal. Rechne aber damit, dass viele Kanzleien kleine Mandate heute nicht mehr aktiv suchen.

Selbst buchen oder abgeben?

Für viele Solo-Selbstständige ist die laufende Buchführung der größte Posten auf der Rechnung. Wer wenige Belege hat, keine Angestellten und keine Besonderheiten, kann sie selbst erledigen und nur die Jahresarbeiten abgeben. Dann bleiben EÜR und Erklärungen übrig, im Beispiel der Designerin 1.054 € netto im Jahr. Was dich das an eigener Zeit kostet, steht in keiner Tabelle.

Die dritte Möglichkeit ist ein selbstständiger Buchhalter. Mit genug Berufserfahrung darf er Kontenpläne anlegen, laufende Geschäftsvorfälle buchen und die Lohnabrechnung machen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG). Umsatzsteuer-Voranmeldungen, EÜR und Steuererklärungen bleiben der Steuerberatung vorbehalten. Ein Lohnsteuerhilfeverein hilft nur Arbeitnehmern. Sobald du Einkünfte aus Gewerbe oder selbstständiger Arbeit hast, darf er dich nicht beraten (§ 4 Nr. 11 StBerG).

Die Kosten der Kanzlei kannst du als Betriebsausgabe absetzen, soweit sie deinen Betrieb betreffen. Buchführung, EÜR und Umsatzsteuer gehören dazu. Nicht dazu gehört der Anteil für den privaten Teil deiner Einkommensteuererklärung.

Was der Steuerberater nicht rechnet

In den Forumsdiskussionen über Steuerberater-Kosten kommt das Wort Liquidität nicht vor. Niemand erwartet von der Kanzlei eine Aussage darüber, was in sechs Monaten auf dem Konto sein muss. Das ist kein Vorwurf. Das Gesetz beschreibt die Aufgabe der Steuerberatung mit Blick auf das, was schon passiert ist. Sie hilft bei Steuererklärungen, bei der Buchführung und bei Abschlüssen (§ 33 StBerG). Eine Planung nach vorn darf die Kanzlei anbieten, muss sie aber nicht. Sie ist eine Zusatzleistung, die du extra beauftragst und nach Zeit bezahlst (§ 57 Abs. 3 StBerG). Die Rechnung der Kanzlei deckt also das abgelaufene Jahr ab. Wie viel du für den nächsten Steuerbescheid zurücklegen solltest, steht nicht darauf.

finkraft

Steuer-Rücklage

Die Kanzlei ordnet das letzte Jahr. Für das nächste rechnet finkraft aus deinem Plan die Rate aus, die du jeden Monat für Finanzamt und Krankenkasse zurücklegst.

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Was nach dem ersten Bescheid an Vorauszahlungen auf dich zukommt:

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Die Rechnung vom Steuerberater folgt der Vergütungsverordnung. Jede Leistung hat eine Tabelle, einen Gegenstandswert und einen Rahmen in Zehnteln. Für eine Designerin mit 45.000 € Einnahmen kostet ein volles Jahr mit Buchführung, EÜR und beiden Erklärungen 2.138 € netto. Der Rahmen reicht von 596 € bis 3.679 €. Sortierte Belege und vollständiges Kontieren senken den Preis, halb fertige Daten nicht. Pauschalen und Zusatzvereinbarungen sind erlaubt, nach unten wie nach oben. Die Rechnung deckt das vergangene Jahr ab, nicht das kommende.

Wichtig: finkraft ersetzt keine Steuerberatung. Du bekommst eine ehrliche Planungsrechnung für deine Entscheidungen. Verbindliche Auskünfte und deine Steuererklärung gehören weiter in die Hände deiner Steuerkanzlei.

FAQ

Häufige Fragen

Die Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Jede Leistung hat dort eine Tabelle, einen Gegenstandswert und einen Rahmen in Zehnteln. Innerhalb des Rahmens legt die Kanzlei den Satz nach Umfang, Schwierigkeit und Haftungsrisiko fest. Beratung und Rückfragen rechnet sie nach Zeit ab, 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde. Dazu kommen Umsatzsteuer und eine kleine Pauschale für Porto und Telefon. Eine höhere oder niedrigere Vergütung darf die Kanzlei mit dir in Textform vereinbaren.

Das hängt davon ab, welche Leistungen die Kanzlei übernimmt und wie hoch der Gegenstandswert ist. Im Beispiel dieses Artikels kostet ein volles Jahr für eine Designerin mit 45.000 € Einnahmen 2.138 € netto, also 178 € im Monat. Darin stecken Buchführung, EÜR und beide Jahreserklärungen, gerechnet mit der Mitte des Rahmens. In Foren nennen Selbstständige Beträge zwischen 90 € und 600 € im Monat, je nachdem, was die Kanzlei übernimmt und ob Lohnabrechnungen dazukommen.

Für die Einkommensteuererklärung darf die Kanzlei ein bis sechs Zehntel der Tabelle A berechnen. Gegenstandswert sind deine Einkünfte, mindestens 8.000 €. Bei 33.000 € Einkünften sind das in der Mitte des Rahmens 363 € netto. Die EÜR kommt als eigene Leistung dazu, mit fünf bis dreißig Zehnteln der Tabelle B, im Beispiel 460 €. Wer Umsatzsteuer abführt, braucht außerdem die Umsatzsteuer-Jahreserklärung.

Ein Steuerberater lohnt sich, wenn deine Zeit mehr wert ist als seine Gebühr. Das Gleiche gilt, wenn deine Lage komplex wird, etwa durch mehrere Einkunftsarten oder Angestellte. Und es gilt, wenn du Fehler gegenüber dem Finanzamt nicht riskieren willst. Bei wenigen Belegen und einfachen Verhältnissen kannst du die Buchführung selbst machen und nur EÜR und Erklärungen abgeben. Rechne beides mit deinen Zahlen durch, die Rahmen stehen in diesem Artikel.

Ja, soweit sie deinen Betrieb betreffen. Buchführung, EÜR, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung sind Betriebsausgaben und mindern deinen Gewinn. Der Anteil, der auf den privaten Teil deiner Einkommensteuererklärung entfällt, ist nicht abziehbar. Viele Kanzleien weisen die Positionen deshalb getrennt aus.

Ein selbstständiger Buchhalter mit mindestens drei Jahren Berufspraxis darf Kontenpläne anlegen, laufende Geschäftsvorfälle buchen, die Lohnabrechnung führen und Lohnsteuer-Anmeldungen fertigen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG). Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die EÜR und Steuererklärungen darf er nicht abgeben. Dafür brauchst du einen Steuerberater, oder du machst es selbst.

Eine Beratung rechnet die Kanzlei mit ein bis zehn Zehnteln der Tabelle A ab oder nach Zeit (§ 21 StBVV). Die Obergrenze von 190 € für ein erstes Beratungsgespräch gilt nur für Privatpersonen. Für die Erstberatung zu deinem Betrieb gilt sie nicht. Frag deshalb vor dem Termin, wie die Kanzlei das Gespräch abrechnet.

Die Verordnung gilt als gesetzlicher Maßstab, ist aber kein Festpreis. In Textform darf die Kanzlei eine höhere Vergütung vereinbaren (§ 4 StBVV). Seit Juli 2025 darf sie ausdrücklich auch eine niedrigere vereinbaren, solange sie zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko passt (§ 4a StBVV). Auf diese Möglichkeit muss die Kanzlei hinweisen. Ohne Vereinbarung gilt die Verordnung.

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