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Kleinunternehmerregelung 2026: Was sie regelt und was nicht

Sebastiaan WolzakGründer von finkraftStand: 15. September 2026

Kaum eine Steuerregel ist so beliebt wie die Kleinunternehmerregelung. Und kaum eine wird so oft missverstanden. Dazu kommt: Seit Anfang 2025 gelten neue Grenzen, doch viele Ratgeber im Netz erklären immer noch den alten Stand mit 22.000 Euro. Wer danach plant, plant falsch. Deshalb hier der Stand für 2026.

Was die Regelung wirklich regelt

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) betrifft genau eine Steuer: die Umsatzsteuer. Du weist auf deinen Rechnungen keine aus und sparst dir die Voranmeldungen. Das ist alles. Auf deinen Gewinn zahlst du trotzdem Einkommensteuer, vom ersten Euro an. „Kleinunternehmer" ist also ein Umsatzsteuer-Status und kein Steuerspar-Modell. Wer das verwechselt, erlebt den ersten Steuerbescheid als böse Überraschung.

Gerade nebenbei Selbstständige trifft das oft unerwartet. Warum dein Gewinn oben auf dein Gehalt kommt:

Nebengewerbe neben dem Job: Wie viel bleibt von deinem Gewinn?

Die zwei Umsatzgrenzen seit 2025

Kleinunternehmer:in bist du, wenn zwei Dinge stimmen: Dein Umsatz lag im Vorjahr bei höchstens 25.000 Euro, und im laufenden Jahr bleibt er unter 100.000 Euro. Gemessen wird dein Umsatz, nicht dein Gewinn: die Netto-Entgelte für deine Leistungen, ohne Abzug deiner Ausgaben. Gezählt werden sie in dem Jahr, in dem deine Kund:innen bezahlen. Das Gesetz nennt das vereinnahmte Entgelte. Eine Feinheit am Rande: Deine Umsätze sind seit 2025 echt steuerbefreit, vorher wurde die Steuer nur „nicht erhoben". Für deinen Alltag ändert das nichts.

Am häufigsten wird die 100.000-Euro-Grenze falsch verstanden. Sie ist kein Freibetrag, sondern eine harte Grenze mitten im Jahr. Der Umsatz, mit dem du sie überschreitest, ist bereits steuerpflichtig. Alles danach auch. Das Beruhigende: Rückwirkend passiert nichts. Alles, was du vorher eingenommen hast, bleibt befreit. Du wechselst einfach ab diesem Moment in die Regelbesteuerung. Probier beide Grenzen mit deinen Zahlen aus:

Probier es aus

Wann kippt deine Umsatzsteuer-Befreiung?

10.000 €
Vereinnahmter Umsatz im JahrJan → Dez
Bleibt befreit100.000 €Januar bis Okt
Mit Umsatzsteuer20.000 €ab Nov, inklusive der Grenz-Zahlung
Und nächstes Jahr?Regelbesteuert. Du bist schon dieses Jahr gewechselt und bleibst es.

Die Zahlung im Nov reißt die 100.000er-Grenze (100.000 € + 10.000 €). Sie ist komplett steuerpflichtig, nicht nur der Teil über 100.000 €. Alles davor bleibt befreit, rückwirkend passiert nichts.

Vereinfacht: gleich hoher monatlicher Umsatz, Netto-Beträge, gemessen nach vereinnahmten Entgelten (§ 19 UStG, Stand 2026). Eine Schätzung zum Verstehen der Mechanik, kein Bescheid.

Zum Umsatz zählt auch die Anfahrt, die du deinen Kund:innen berechnest:

Anfahrtskosten berechnen: Pauschale, Kilometer oder Fahrzeit

Gründungsjahr: einfacher als früher

Früher wurde die Grenze im Gründungsjahr auf die Monate umgerechnet. Wer im Juli startete, hatte nur den halben Spielraum. Diese Umrechnung ist abgeschafft. Im Jahr deines Starts gelten die vollen 25.000 Euro, egal ob du im Januar oder im Dezember loslegst. Überschreitest du sie, gilt dasselbe Prinzip wie oben: Ab dem Umsatz, der die Grenze reißt, bist du regelbesteuert.

Das Kreuz für die Kleinunternehmerregelung setzt du beim Start im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung:

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: der Start beim Finanzamt

Es zählt, was ankommt

Für den Zeitpunkt zählt der Tag, an dem das Entgelt bei dir ankommt. Nicht das Rechnungsdatum. Eine Dezember-Rechnung, die erst im Januar bezahlt wird, zählt deshalb erst im neuen Jahr gegen die Grenze. Das ist gut zu wissen, wenn du gegen Jahresende nah an der Grenze liegst. Eine Sache ist dabei eindeutig, auch wenn in Foren anderes steht: Wer Leistungs- oder Rechnungsdaten umschreibt, damit die Grenze hält, nutzt keinen Spielraum mehr. Das ist Steuerhinterziehung.

Für Verkäufe über eine Plattform gilt dieselbe Grenze, mit einer Besonderheit bei den Gebühren:

Etsy und Steuern: was ab dem ersten Verkauf wirklich gilt
finkraft

Kleinunternehmer-Grenze

Du planst mit vollen Beträgen, und dein Plan warnt in dem Monat, in dem dein Umsatz die laufende Grenze reißt. Der Wechselpunkt kommt sichtbar.

Kleinunternehmer-Grenze ansehen

Wann sich der Verzicht lohnen kann

Du darfst auf die Regelung auch verzichten und freiwillig Umsatzsteuer ausweisen. Das kann sich lohnen, wenn deine Kunden Unternehmen sind. Sie holen sich die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurück, für sie wirst du dadurch nicht teurer. Und du selbst darfst die Vorsteuer aus deinen Anschaffungen ziehen. Aber Vorsicht: Der Verzicht ist unwiderruflich und bindet dich für mindestens fünf Kalenderjahre. Rechne diese Entscheidung in Ruhe durch, im Zweifel mit deiner Steuerkanzlei.

Was noch dazugehört

  • Rechnungen: ohne Umsatzsteuer, aber mit einem Hinweis auf die Steuerbefreiung als Kleinunternehmer:in.
  • E-Rechnung: Empfangen können musst du sie wie alle seit 2025. Vom Ausstellen bist du als Kleinunternehmer:in dauerhaft befreit, eine normale PDF- oder Papierrechnung bleibt erlaubt.
  • Planung: Für dich ist brutto gleich netto. Was du einnimmst, ist deins, bis Einkommensteuer und gegebenenfalls Krankenkasse ihren Teil holen.

Die Fristen und die dauerhafte Ausnahme für Kleinunternehmer:innen im Detail:

E-Rechnung: Was für Selbstständige wirklich gilt
Merk dir

Die Kleinunternehmerregelung regelt nur die Umsatzsteuer. Es zählen zwei Grenzen: 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr, beide gemessen an deinem Umsatz, nicht an deinem Gewinn. Im Gründungsjahr gelten 25.000 Euro ohne Umrechnung. Ein Überschreiten wirkt nie rückwirkend, aber sofort. Und die Einkommensteuer läuft immer, ab dem ersten Euro Gewinn.

Wichtig: finkraft ersetzt keine Steuerberatung. Du bekommst eine ehrliche Planungsrechnung für deine Entscheidungen. Verbindliche Auskünfte und deine Steuererklärung gehören weiter in die Hände deiner Steuerkanzlei.

FAQ

Häufige Fragen

Kleinunternehmer:in bist du, wenn dein Netto-Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG, neu gefasst zum 1. Januar 2025). Gemessen wird dein Umsatz, nicht dein Gewinn: die Netto-Entgelte für deine Leistungen, gezählt im Jahr der Bezahlung (vereinnahmte Entgelte). Deine Ausgaben werden dabei nicht abgezogen. Die früher geltende 22.000-Euro-Grenze ist Geschichte, steht aber noch in vielen älteren Ratgebern.

Nein. Sie ist eine harte Grenze im laufenden Jahr: Bereits der Umsatz, mit dem du sie überschreitest, ist umsatzsteuerpflichtig, und alle danach ebenfalls. Was du vorher vereinnahmt hast, bleibt befreit, rückwirkend passiert nichts. Ab dem Überschreiten stellst du deine Rechnungen mit Umsatzsteuer.

Ja, ab dem ersten Euro Gewinn. Die Kleinunternehmerregelung befreit dich nur von der Umsatzsteuer. Dein Gewinn gehört in die Einkommensteuererklärung und wird mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert; bei nebenberuflich Selbstständigen kommt er oben auf das Gehalt. Auch die Krankenkasse rechnet bei hauptberuflich Selbstständigen mit dem Gewinn, nicht mit dem Umsatzsteuer-Status.

Seit 2025 gilt im Jahr des Starts die 25.000-Euro-Grenze absolut, ohne Umrechnung auf die Monate der Tätigkeit. Ein Start im Dezember hat also denselben Spielraum wie ein Start im Januar. Überschreitest du die Grenze im Gründungsjahr, bist du ab dem übersteigenden Umsatz regelbesteuert; alles davor bleibt befreit.

Deine Rechnung weist keine Umsatzsteuer aus, dafür trägt sie einen Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer:innen gilt (§ 34a UStDV). Eine feste Formulierung schreibt das Gesetz nicht vor; üblich ist ein Satz wie „Keine Umsatzsteuer, da Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG". Dazu kommen die üblichen Angaben: Name und Anschrift von dir und deiner Kundschaft, deine Steuernummer, das Ausstellungsdatum sowie Menge und Art der Leistung. Eine E-Rechnung musst du nicht ausstellen, empfangen können aber schon.

Nein, ein eigener Antrag ist nicht nötig. Die Regelung gilt automatisch, solange deine Umsätze die Grenzen einhalten. Beim Start fragt dich das Finanzamt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nur, ob du sie nutzen oder lieber auf sie verzichten willst. Nur der Verzicht ist eine aktive Entscheidung, und er bindet dich für mindestens fünf Kalenderjahre.

Ja. Der Verzicht kann sich lohnen, wenn deine Kunden vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen sind und du selbst Vorsteuer aus Anschaffungen ziehen willst. Er ist aber unwiderruflich und bindet dich für mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG). Rechne die Entscheidung durch, im Zweifel mit deiner Steuerkanzlei.

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