Anfahrtskosten berechnen: Pauschale, Kilometer oder Fahrzeit
Sebastiaan WolzakGründer von finkraftStand: 15. September 2026
Eine Elektrikerin fährt 20 Kilometer zum Kunden, eine Stunde hin und zurück. Auf der Rechnung stehen 12 € für die Anfahrt, weil 30 Cent je Kilometer die Pauschale sind. Die Stunde im Auto bezahlt ihr niemand. Am Ende des Monats fehlt Geld, und es fällt nicht auf, wo es geblieben ist.
In diesem Artikel rechnen wir die Anfahrt einmal durch: was sie kostet, wie du sie auf die Rechnung schreibst und was Umsatzsteuer und Finanzamt dazu sagen. Mit dem Rechner findest du deinen eigenen Preis.
Warum 30 Cent kein Preis sind
Die 30 Cent kommen aus dem Steuerrecht. Es ist die Kilometerpauschale für Fahrten zum Kunden: der Betrag, den du je gefahrenem Kilometer als Betriebsausgabe ansetzen darfst, wenn du die echten Kosten deines Autos nicht nachweist. Diese Pauschale gehört in deine Steuererklärung, nicht auf deine Rechnung.
Was der Kunde für die Anfahrt zahlt, steht in keinem Gesetz. Es gibt weder eine Obergrenze noch einen amtlichen Satz. Dein Fahrzeug kostet mit Wertverlust, Versicherung, Werkstatt und Sprit deutlich mehr als 30 Cent je Kilometer. Wer die Pauschale als Preis nimmt, zahlt bei jeder Fahrt drauf.
Ein Missverständnis räumen wir gleich aus: Du musst dich nicht zwischen Rechnung und Steuererklärung entscheiden. Was der Kunde für die Anfahrt zahlt, ist eine Betriebseinnahme. Was dein Auto kostet, ist eine Betriebsausgabe, pauschal mit 30 Cent je Kilometer oder mit den echten Kosten. Beides steht in deiner Gewinnermittlung, nur auf verschiedenen Seiten. Das eine ersetzt das andere nicht.
Was eine Anfahrt kostet: Fahrzeug und Zeit
Eine Anfahrt hat zwei Kostenblöcke. Der erste ist das Fahrzeug, also Kilometer mal deine Kosten je Kilometer. Der zweite ist die Zeit, also Fahrzeit mal dein Stundensatz. Die Elektrikerin fährt 40 Kilometer hin und zurück, ihr Auto kostet sie 0,50 € je Kilometer, ihre Stunde 80 €. Das Fahrzeug kostet damit 20 €, die Stunde 80 €. Die Anfahrt kostet 100 € und nicht 12 €.
Deine Kosten je Kilometer findest du in deiner Buchhaltung: alle Autokosten eines Jahres geteilt durch die gefahrenen Kilometer. Deinen Stundensatz nimmst du aus der Kalkulation, nicht aus dem Bauchgefühl.
So leitest du den Stundensatz her, mit dem der Rechner hier arbeitet:
Stundensatz berechnen: rückwärts von dem, was dir bleiben sollWas kostet deine Anfahrt wirklich?
Fahrzeugkosten liegen mit Wertverlust, Versicherung und Werkstatt meist über der steuerlichen Pauschale. Gegenüber Verbrauchern gilt die Anfahrt nur, wenn sie vorher vereinbart ist. Kleinunternehmer berechnen keine Umsatzsteuer, die Anfahrt zählt aber zum Umsatz.
Drei Wege, ein Preis
Die 100 € kannst du auf drei Arten auf die Rechnung schreiben. Als Anfahrtspauschale steht eine Zeile mit 100 € da. Als Kilometerpreis rechnest du 40 Kilometer mal 2,50 €, die Zeit steckt dann im Kilometer. Oder du trennst die Posten: 20 € für das Fahrzeug und 80 € für die Fahrzeit. Der Preis bleibt derselbe, der Kunde sieht nur, was du ihm zeigst.
Welcher Weg passt, hängt von deinem Geschäft ab. Im Handwerk sind Zonen üblich: eine Pauschale bis zu einer bestimmten Entfernung und eine höhere darüber. So steht der Preis vor der Fahrt fest, und Stau ist kein Thema mehr. Fotografinnen arbeiten oft mit Freikilometern im Nahbereich und einem Kilometerpreis für alles darüber. Berater rechnen gegenüber Firmenkunden meist getrennt ab, also Fahrzeug oder Bahnticket plus Reisezeit.
Nicht funktionieren wird es, die Anfahrt zu verstecken und darauf zu hoffen, dass der Stundensatz sie trägt. Der Stundensatz deckt Büro, Werkzeug und Versicherung. Eine Stunde im Auto deckt er nur, wenn du sie eingerechnet hast.
Ob ein Auftrag nach Anfahrt und Material noch etwas bringt, zeigt dir der Deckungsbeitrag:
Deckungsbeitrag berechnen: ob sich ein Auftrag lohntFahrzeit ist Arbeitszeit
Viele berechnen die Fahrzeit nicht, weil sie im Auto nichts für den Kunden leisten. Das Argument greift zu kurz. Die Stunde im Auto fehlt bei einem anderen Auftrag. Wer sie verschenkt, senkt seinen Stundensatz, ohne es zu merken. Bei einer Stunde Fahrt und drei Stunden Arbeit werden aus 80 € die Stunde nur noch 60 €.
Ob du die Fahrzeit voll berechnest oder mit einem Teil des Satzes, ist eine Preisentscheidung. In der Praxis liegt der Anteil zwischen der Hälfte und dem vollen Satz, der Rechner oben hat dafür einen Schalter. Wichtig ist nur, dass du die Zeit überhaupt zählst.
Gewinn über 5 Jahre
Ob deine Preise auch die Fahrten tragen, zeigt sich am Gewinn. Dein Plan rechnet Jahr für Jahr, was nach Kosten und Steuern übrig bleibt.
Umsatzsteuer auf die Anfahrt
Die Anfahrt ist Teil deiner Leistung. Umsatzsteuerlich heißt das Nebenleistung, und eine Nebenleistung bekommt denselben Steuersatz wie die Hauptleistung, in der Regel 19 Prozent. Das gilt auch dann, wenn du sie als eigene Zeile ausweist. Eine Anfahrt ohne Umsatzsteuer gibt es nicht, auch nicht für ein Bahnticket, das du dem Kunden weiterberechnest.
Als Kleinunternehmer berechnest du keine Umsatzsteuer. Die Anfahrt zählt aber zu deinem Umsatz und damit zu den Grenzen von 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.
Was alles zum Umsatz zählt und wann die Grenze reißt:
Kleinunternehmerregelung 2026: Was sie regelt und was nichtVorher sagen, dann berechnen
Gegenüber Privatkunden kannst du die Anfahrt nur berechnen, wenn du sie vorher vereinbart hast. Das Gesetz verlangt für jede Zahlung über den Preis der Hauptleistung hinaus eine ausdrückliche Vereinbarung (§ 312a BGB). Ohne Information vor dem Auftrag gibt es die Nebenkosten nicht (§ 312e BGB). Gegenüber Firmenkunden gilt ohne Abrede die übliche Vergütung (§ 632 BGB). Was üblich ist, steht aber nirgends fest. Deshalb hilft auch hier eine klare Vereinbarung vor dem Auftrag.
Die Lösung ist einfach. Die Anfahrtspauschale steht im Angebot, auf der Website oder wird am Telefon genannt, bevor du losfährst. Zonen nach Entfernung machen das leicht. Eine Ausnahme kennt das Gesetz noch: Musst du zur Nachbesserung noch einmal kommen, trägst du die Wegekosten selbst (§ 635 BGB).
Und die Steuer: zwei Rechenwege in der EÜR
In deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR, gibt es für Fahrten zwei Wege. Fahrten zum Kunden sind Reisekosten. Du setzt entweder die echten Kosten deines Autos an oder pauschal 0,30 € je gefahrenem Kilometer, hin und zurück. Fahrten von der Wohnung zur eigenen Betriebsstätte, etwa zur Werkstatt, laufen dagegen über die Entfernungspauschale. Seit 2026 sind das 0,38 € je Entfernungskilometer, also nur für die einfache Strecke, und zwar ab dem ersten Kilometer.
Die Erhöhung auf 0,38 € betrifft nur diesen zweiten Weg. Für die Fahrt zum Kunden bleibt es bei 0,30 €. Eine Ausnahme gibt es: Wer über lange Zeit fast nur bei einem Auftraggeber arbeitet, hat dort steuerlich eine Betriebsstätte, und dann gilt auch für diese Fahrten die Entfernungspauschale. Bist du länger als acht Stunden unterwegs, kommen 14 € Verpflegungspauschale dazu, bei 24 Stunden 28 €. Auslandsfahrten sind ein eigenes Thema.
Die Kilometerpauschale ist ein Steuerwert, kein Preis. Eine Anfahrt kostet Fahrzeug plus Fahrzeit, und diesen Preis schreibst du als Pauschale, als Kilometerpreis oder getrennt auf die Rechnung, vorher vereinbart und mit Umsatzsteuer. In der EÜR steht der Anfahrtspreis als Einnahme und die Fahrt zum Kunden als Ausgabe, mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer oder mit den echten Kosten.
Wichtig: finkraft ersetzt keine Steuerberatung. Du bekommst eine ehrliche Planungsrechnung für deine Entscheidungen. Verbindliche Auskünfte und deine Steuererklärung gehören weiter in die Hände deiner Steuerkanzlei.
Häufige Fragen
Nein. Die 30 Cent sind die steuerliche Kilometerpauschale für Fahrten zum Kunden, also ein Wert für deine EÜR. Der Preis für den Kunden besteht aus deinen Fahrzeugkosten je Kilometer und deiner Fahrzeit. Bei 40 Kilometern, 0,50 € je Kilometer, einer Stunde und 80 € Stundensatz sind das 100 €, die Pauschale wären 12 €.
Ja, wenn du es mit dem Kunden vereinbart hast. Die Fahrzeit ist Arbeitszeit, sie fehlt bei einem anderen Auftrag. Ob du den vollen Satz oder einen Teil nimmst, ist eine Preisentscheidung. In der Praxis liegt der Anteil zwischen der Hälfte und dem vollen Stundensatz.
Ja, beides gilt nebeneinander. Was der Kunde für die Anfahrt zahlt, ist eine Betriebseinnahme und wird versteuert. Was dein Auto kostet, ist eine Betriebsausgabe, entweder mit den echten Kosten oder pauschal mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer. Die Einnahme nimmt dir den Abzug nicht, und der Abzug ersetzt nicht den Preis.
Ja. Die Anfahrt ist eine Nebenleistung zu deiner Hauptleistung und bekommt denselben Steuersatz, meist 19 Prozent. Das gilt auch, wenn sie als eigene Zeile auf der Rechnung steht. Kleinunternehmer berechnen keine Umsatzsteuer, die Anfahrt zählt bei ihnen aber zum Umsatz für die Grenzen von 25.000 € und 100.000 €.
Dem Kunden berechnest du die gefahrenen Kilometer, also hin und zurück, denn beide Strecken kosten Fahrzeug und Zeit. Die einfache Entfernung gilt nur bei der Entfernungspauschale in der Steuererklärung, für Fahrten zwischen Wohnung und eigener Betriebsstätte.
So viel, wie vereinbart ist. Eine gesetzliche Höhe gibt es nicht. Üblich sind eine Anfahrtspauschale je Zone, ein Kilometerpreis oder die Fahrzeit als Arbeitszeit. Gegenüber Privatkunden muss die Anfahrt vor dem Auftrag vereinbart sein, sonst ist sie nicht geschuldet. Die Fahrt zur Nachbesserung trägt der Betrieb selbst.
Ja. Privatkunden ziehen 20 Prozent der Arbeitskosten einer Handwerkerleistung von der Einkommensteuer ab, höchstens 1.200 € im Jahr (§ 35a EStG). Zu den Arbeitskosten gehören laut Finanzverwaltung auch die in Rechnung gestellten Fahrt- und Maschinenkosten, Material dagegen nicht. Dafür muss deine Rechnung Arbeits- und Fahrtkosten getrennt vom Material ausweisen.




