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Stundensatz berechnen: rückwärts von dem, was dir bleiben soll

Sebastiaan WolzakGründer von finkraftStand: 15. September 2026

30 Euro pro Stunde mal 160 Stunden: 4.800 Euro im Monat. So rechnen viele beim Start, und verglichen mit dem alten Gehalt fühlt sich das großzügig an. Nur ist diese Zahl kein Gehalt. Sie ist Umsatz, und zwischen Umsatz und dem Geld, von dem du lebst, liegen Betriebskosten, Einkommensteuer, Krankenkasse und all die Stunden, die dir niemand bezahlt. Deshalb rechnen wir hier andersherum. Erst kommt, was dir am Monatsende bleiben soll. Dann, was deine Stunde dafür kosten muss.

Dein Stundensatz ist kein Stundenlohn

Der Vergleich mit dem Angestellten-Stundenlohn führt in die Irre, weil im Gehalt vieles schon drinsteckt, was du dir als Selbstständige:r selbst kaufen musst. Ein Arbeitgeber zahlt die Hälfte der Kranken- und Pflegeversicherung und den Rentenbeitrag obendrauf, Urlaub und Krankheit kosten Angestellte kein Einkommen, und Laptop, Software und Versicherungen stellt die Firma. Ein Stundensatz muss all das selbst mittragen. Er ist kein Lohn, sondern ein Preis, in dem ein kompletter Arbeitsplatz steckt.

Vom Stundensatz bis zu deinem Konto: die Kette

Was du in Rechnung stellst, ist Umsatz, gemessen netto, also ohne Umsatzsteuer. Davon gehen zuerst deine Betriebskosten ab, übrig bleibt dein Gewinn. Auf den Gewinn berechnet das Finanzamt die Einkommensteuer, und die Krankenkasse bemisst daran deine Beiträge, diesmal ohne Arbeitgeberanteil. Was danach übrig ist, bezahlt Miete, Essen und Leben. Die Umsatzsteuer auf deiner Rechnung läuft dagegen nur durch. Du nimmst sie ein und führst sie ab, deins wird sie nie.

Wie viel von deinem Gewinn an Finanzamt und Krankenkasse geht und wie du die Rücklage dafür ansetzt, rechnet dieser Artikel vor:

Wie viel muss ich für die Steuer zurücklegen?

Bezahlte Stunden: die halbe Wahrheit

Die zweite Stellschraube wird noch öfter unterschätzt als die Abgaben. Von einer 40-Stunden-Woche kannst du nicht 40 Stunden in Rechnung stellen. Akquise, Angebote, Buchhaltung, E-Mails, Weiterbildung und Leerlauf zwischen Aufträgen sind Arbeitszeit, die niemand bezahlt. Bei vielen Solo-Selbstständigen ist rund die Hälfte der Zeit fakturierbar, also etwa 20 Stunden pro Woche. Dazu kommt das Jahr selbst. 52 Wochen minus Urlaub und Krankheit lassen realistisch um die 44 Wochen übrig, in denen du Geld verdienst. Aus „160 Stunden im Monat" werden so 880 bezahlte Stunden im Jahr.

Was ein Ausfall ohne Vertretung wirklich kostet, mit Krankengeld erst ab der siebten Woche:

Krankengeld für Selbstständige: was vier Wochen Ausfall kosten

Rechenbeispiel: 3.000 Euro netto im Monat

Angenommen, dir sollen 3.000 Euro im Monat bleiben, nach Steuern und Krankenkasse. Deine Betriebskosten liegen bei 500 Euro im Monat, bezahlt werden 20 Stunden pro Woche. Dafür braucht es rund 56.800 Euro Gewinn im Jahr: Davon gehen 8.774 Euro Einkommensteuer und 11.985 Euro an die Krankenkasse, übrig bleiben deine 36.000 Euro. Zusammen mit den Betriebskosten sind das 62.800 Euro Umsatz, verteilt auf 880 bezahlte Stunden. Macht 72 Euro pro Stunde, zuzüglich Umsatzsteuer. Die schnelle Rechnung vom Anfang hätte knapp 19 Euro ergeben, beinahe das Vierfache liegt dazwischen. Stell die Regler auf deine Situation:

Probier es aus

Was muss deine Stunde kosten?

3.000 €
1.500 €6.000 €

Nach Steuern und Krankenkasse, vor Altersvorsorge.

500 €
0 €3.000 €

Software, Versicherungen, Arbeitsmittel, Fahrten (netto).

20 h
8 h35 h

Von der 40-Stunden-Woche gehen Akquise, Buchhaltung und Leerlauf ab: bezahlt ist oft nur die Hälfte.

Steuerlich veranlagt

Verheiratet rechnet mit Splitting, ohne weiteres Einkommen.

Dein Stundensatz, mindestens72 €zzgl. Umsatzsteuer, bei 880 bezahlten Stunden im Jahr
Nötiger Umsatz im Jahr62.800 €
Davon Gewinn56.800 €
Einkommensteuer8.774 €
Kranken- & Pflegeversicherung11.985 €
So teilt sich jede Stundeeine Stunde ≈ 71 €
Kosten 7 €Finanzamt 10 €Krankenkasse 14 €deins 41 €

Die schnelle Rechnung 3.000 € ÷ 160 Stunden ergibt 19 €. Mit Steuern, Krankenkasse, Kosten und echten Stunden braucht dasselbe Ziel 72 € pro Stunde, das 3,8-Fache.

Vereinfacht gerechnet für hauptberuflich Selbstständige (Einzelunternehmen, gesetzlich versichert): Grundtarif 2026, durchschnittlicher Zusatzbeitrag, verheiratet = Splitting ohne weiteres Einkommen, 44 zahlbare Wochen im Jahr. Ohne Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Eine Schätzung zum Verstehen, kein Bescheid.

finkraft

Kontostand-Vorschau

Ob dein Satz übers Jahr trägt, entscheidet sich am Konto: Dein Plan zeigt den Kontostand im Voraus, mit Zahlungseingängen und Steuerterminen schon eingerechnet.

Kontostand-Vorschau ansehen

Was in den 72 Euro noch nicht drin ist

Der errechnete Satz ist eine Untergrenze, kein Zielpreis. Altersvorsorge steckt noch nicht darin, denn was ein Arbeitgeber sonst in die Rente einzahlt, muss bei dir aus dem Netto kommen. Rücklagen für Auftragslücken, kaputte Technik oder eine längere Krankheit fehlen ebenfalls, und wachsen soll dein Business am besten auch. Ein tragfähiger Satz liegt deshalb über dem Minimum aus dem Rechner, nicht darunter. Kommt dir dein Ergebnis hoch vor, hast du nicht falsch gerechnet. Du siehst zum ersten Mal, was ein Arbeitsplatz kostet, wenn ihn niemand sonst bezahlt.

Auch der Steuerberater steckt noch nicht in den 72 Euro. Was ein Jahr Kanzlei kostet, durchgerechnet:

Was kostet ein Steuerberater für Selbstständige?
Merk dir

Dein Stundensatz entsteht rückwärts: vom Wunsch-Netto über Steuern, Krankenkasse und Betriebskosten zum nötigen Umsatz, geteilt durch die Stunden, die dir Kunden bezahlen. Das ist meist nur etwa die Hälfte deiner Arbeitszeit. Ein Satz, der bloß den Angestellten-Stundenlohn kopiert, bezahlt den halben Arbeitsplatz.

Die Stunden im Auto stecken in den 880 bezahlten Stunden noch nicht drin:

Anfahrtskosten berechnen: Pauschale, Kilometer oder Fahrzeit

Wichtig: finkraft ersetzt keine Steuerberatung. Du bekommst eine ehrliche Planungsrechnung für deine Entscheidungen. Verbindliche Auskünfte und deine Steuererklärung gehören weiter in die Hände deiner Steuerkanzlei.

FAQ

Häufige Fragen

Rückwärts in vier Schritten: Lege fest, was dir im Monat nach Steuern und Krankenkasse bleiben soll. Rechne hoch, welcher Jahresgewinn dafür nötig ist, denn Einkommensteuer und Kranken- und Pflegeversicherung gehen vom Gewinn ab. Addiere deine Betriebskosten, das ergibt den nötigen Jahresumsatz. Teile ihn durch deine bezahlten Stunden im Jahr, realistisch sind oft rund 20 Stunden pro Woche in etwa 44 Arbeitswochen. Das Ergebnis ist deine Untergrenze, zuzüglich Umsatzsteuer.

Eine Orientierung nach dem Tarif von 2026: Bei 500 Euro Betriebskosten im Monat und 20 bezahlten Stunden pro Woche braucht es rund 56.800 Euro Jahresgewinn und damit etwa 72 Euro pro Stunde, zuzüglich Umsatzsteuer. Der Wert hängt stark an deinen Kosten, deinen bezahlten Stunden und deiner Krankenversicherung. Altersvorsorge ist dabei noch nicht eingerechnet, sie kommt auf das Wunsch-Netto obendrauf.

Ein Stundenlohn ist Arbeitsentgelt für Angestellte. Bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und die Arbeitsausstattung kommen obendrauf. Ein Stundensatz ist ein Preis für Selbstständige, der all das selbst enthalten muss, dazu Betriebskosten, unbezahlte Arbeitszeit und das Risiko von Auftragslücken. Deshalb muss ein Stundensatz deutlich über dem Stundenlohn liegen, der sich vergleichbar anfühlt.

In der Regel ja: Du stellst deinen Satz zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung, meist 19 Prozent. Für deine Kalkulation ist sie neutral, du nimmst sie ein und führst sie ans Finanzamt ab. Dein eigenes Einkommen rechnet sich immer aus den Netto-Beträgen. Eine Ausnahme sind Kleinunternehmer:innen nach § 19 UStG: Sie weisen keine Umsatzsteuer aus, können dafür aber auch keine Vorsteuer aus den eigenen Ausgaben ziehen.

Deutlich weniger, als du arbeitest. Akquise, Angebote, Buchhaltung, E-Mails und Leerlauf zwischen Aufträgen bezahlt niemand, bei vielen Solo-Selbstständigen ist nur rund die Hälfte der Arbeitszeit fakturierbar, also etwa 15 bis 25 Stunden pro Woche. Aufs Jahr gerechnet kommen Urlaub, Feiertage und Krankheit dazu, sodass oft um die 44 zahlbare Wochen bleiben. Kalkulierst du stattdessen mit Vollzeit-Stunden, setzt du deinen Stundensatz strukturell zu niedrig an.

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