Brutto-Netto-Rechner für Selbstständige: was vom Gewinn bleibt
Sebastiaan WolzakGründer von finkraftStand: 11. Oktober 2026
Als Selbstständige:r hast du kein Bruttogehalt, sondern Umsatz, Kosten und einen Gewinn. Der Gewinn ist dein Brutto. Netto ist, was davon nach Einkommensteuer und Krankenkasse bleibt. Der Rechner zeigt beide Richtungen: vom Umsatz zu dem, was dir im Monat bleibt, und vom Wunsch-Netto zu dem Umsatz, den du dafür im Jahr brauchst.
Gerechnet wird für 2026, für hauptberuflich Selbstständige mit Einzelunternehmen, freiwillig gesetzlich versichert und ohne Kinder, wahlweise ledig oder verheiratet. Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer, Kirchensteuer und Altersvorsorge sind nicht enthalten. Das Ergebnis zeigt die Größenordnung und ersetzt keine Steuerberechnung für deinen Fall.
Was bleibt dir netto?
Umsatz ohne Umsatzsteuer. Vereinfacht für hauptberuflich Selbstständige (Einzelunternehmen, freiwillig gesetzlich versichert, ohne Kinder), Grundtarif 2026; verheiratet = Splitting ohne weiteres Einkommen. Ohne Gewerbesteuer, Soli, Kirchensteuer und Altersvorsorge. Eine Schätzung, kein Bescheid.
Steuer-Rücklage
Aus der Abgabenquote wird eine Monatsrate: finkraft rechnet aus deinem Plan, was du jeden Monat für Finanzamt und Krankenkasse zurücklegst, mit Terminen.
Der Rechner rechnet in Jahresbeträgen, dein Konto bewegt sich in Monaten. Die Krankenkasse bucht monatlich ab, die Vorauszahlungen kommen viermal im Jahr, und die Nachzahlung kommt mit dem Bescheid, oft erst im Jahr danach. Der Anteil für Finanzamt und Krankenkasse ist also keine feste Monatsrate, sondern ein Jahresschnitt.
Brutto heißt bei dir Gewinn, nicht Umsatz
Was du in Rechnung stellst, ist Umsatz. Die Umsatzsteuer darauf gehört dir nie, sie läuft durch. Vom Umsatz ohne Umsatzsteuer gehen deine Betriebskosten ab: Software, Versicherungen, Arbeitsmittel, Fahrten, Miete. Was übrig bleibt, ist dein Gewinn. Er entspricht dem, was bei Angestellten das Brutto ist. Auf den Gewinn rechnet das Finanzamt die Einkommensteuer, und auf den Gewinn rechnet die Krankenkasse deinen Beitrag. Erst danach bleibt dein Netto. Wenn du Umsatz mit Gewinn verwechselst und die Betriebskosten nicht abziehst, überschätzt du dein Netto.
Zwei Dinge sind anders als im Angestelltenverhältnis. Erstens behält niemand Lohnsteuer ein. Das Finanzamt rechnet einmal im Jahr ab und verlangt dazwischen Vorauszahlungen, die sich nach dem letzten Bescheid richten. Zweitens gibt es keinen Arbeitgeberanteil. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse liegt komplett bei dir, und er hängt am Gewinn, nicht an einem festen Gehalt.
Was von 45.000 € Gewinn übrig bleibt
Das Beispiel ist der Startzustand des Rechners: 51.000 € Umsatz und 500 € Betriebskosten im Monat ergeben 45.000 € Gewinn. Gerechnet für 2026, ledig, ohne Kinder, freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse. Bei 45.000 € Gewinn im Jahr gehen 9.495 € an die Kranken- und Pflegekasse und 5.821 € an das Finanzamt. Bleiben 29.684 € netto im Jahr, also 2.474 € im Monat. Von jedem Euro Gewinn behältst du 66 Cent, 34 Prozent gehen an Kasse und Finanzamt. Bei diesem Gewinn kostet die Krankenkasse deutlich mehr als die Steuer.
Die Abgabenquote steigt mit dem Gewinn, aber langsam. Der Grund ist der Tarif: Auf den zusätzlichen Gewinn fällt ein höherer Satz an als auf den Rest. Bei der Krankenkasse ist es umgekehrt. Ab der Beitragsbemessungsgrenze, 2026 sind das 69.750 € im Jahr, bleibt der Beitrag bei 14.717 € stehen, egal wie viel du darüber verdienst. Deshalb liegen 60.000 und 80.000 € Gewinn in der Quote nur knapp zwei Punkte auseinander.
Warum der nächste Euro Gewinn anders besteuert wird als der Durchschnitt:
Grenzsteuersatz: Warum du wahrscheinlich zu viel zurücklegstRückwärts gerechnet: wie viel Gewinn für 3.000 € netto?
Die häufigere Frage geht andersherum: Ich brauche 3.000 € im Monat, wie viel muss ich verdienen? Rückwärts gerechnet sind 3.000 € netto im Monat 36.000 € im Jahr. Dafür brauchst du 56.800 € Gewinn, also das 1,6-Fache. Der Unterschied sind 20.759 € für Finanzamt und Krankenkasse. Kommen 500 € Betriebskosten im Monat dazu, musst du 62.800 € umsetzen, ohne Umsatzsteuer, das 1,7-Fache deines Netto-Ziels. Für 2.500 € netto reichen 45.600 € Gewinn, für 4.000 € netto brauchst du 78.400 €.
Der Faktor zwischen Wunsch-Netto und nötigem Gewinn liegt zwischen 1,4 und 1,7. Er wächst mit dem Ziel, weil der Tarif oben steiler wird. Wenn du dein Wunsch-Netto nur mit zwölf multiplizierst und daraus den Stundensatz ableitest, fehlt dieser Faktor. Deinen eigenen Fall rechnest du oben mit der Rechenrichtung „Vom Wunsch-Netto".
Wie aus dem nötigen Gewinn ein Stundensatz wird, mit bezahlten Stunden statt 160:
Stundensatz berechnen: rückwärts von dem, was dir bleiben sollDie Krankenkasse rechnet auf den Gewinn
Als freiwillig gesetzlich Versicherte:r zahlst du den ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent, dazu den Zusatzbeitrag deiner Kasse, im Durchschnitt 2,9 Prozent, und die Pflegeversicherung mit 3,6 Prozent, ohne Kinder noch 0,6 Prozent mehr. Zusammen sind das gut 21 Prozent auf deinen Gewinn, gerechnet auf ein Zwölftel im Monat. Nach unten und oben gibt es Grenzen. Die Kasse setzt mindestens 1.318,33 € im Monat an, auch wenn dein Gewinn darunter liegt. Und sie rechnet höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat. Darüber steigt nur noch die Steuer.
Die Kasse kennt deinen Gewinn erst mit dem Steuerbescheid. Solange setzt sie den Beitrag vorläufig fest, nach dem letzten Bescheid oder nach deiner Schätzung zum Start. Kommt der Bescheid des Jahres, rechnet sie endgültig ab. Lag dein Gewinn höher als angenommen, kommt eine Nachzahlung, und die trifft oft ein bis zwei Jahre später ein.
Alle Sätze, Grenzen und der Zeitversatz der Kasse im Detail:
Was die Krankenversicherung Selbstständige 2026 kostetMit derselben Rechnung prüft die Bank, wie viel Kredit du tragen kannst:
Kredit für Selbstständige: so rechnet die Bank dein EinkommenWas der Rechner nicht enthält
Der Rechner deckt den Normalfall ab, nicht jede Situation. Altersvorsorge ist nicht drin, sie kommt auf dein Wunsch-Netto obendrauf, als freiwilliger Beitrag zur Rentenversicherung oder als eigene Sparrate. Der Solidaritätszuschlag fehlt, er fällt 2026 erst ab 20.350 € Einkommensteuer an, das entspricht rund 85.000 € Gewinn. Die Gewerbesteuer fehlt, weil sie Freiberufler:innen nicht trifft und bei Einzelunternehmen weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Kirchensteuer, Kinder, eine private Krankenversicherung oder ein weiteres Einkommen in der Ehe verändern das Ergebnis ebenfalls. Der Rechner zeigt die Größenordnung, die genaue Zahl steht erst im Bescheid.
Was der Staat ab 2027 zu einer eigenen Sparrate fürs Alter dazugibt:
Altersvorsorgedepot 2027: was Selbstständige davon habenBrutto ist bei dir der Gewinn, nicht der Umsatz. Bei 45.000 € Gewinn bleiben 2026 rund 2.474 € netto im Monat, 34 Prozent gehen an Finanzamt und Krankenkasse. Für 3.000 € netto brauchst du 56.800 € Gewinn, das 1,6-Fache. Die Kasse rechnet auf den Gewinn, mindestens auf 1.318,33 € und höchstens auf 5.812,50 € im Monat.
Wichtig: finkraft ersetzt keine Steuerberatung. Du bekommst eine ehrliche Planungsrechnung für deine Entscheidungen. Verbindliche Auskünfte und deine Steuererklärung gehören weiter in die Hände deiner Steuerkanzlei.
Häufige Fragen
Das hängt vom Gewinn ab, weil der Steuertarif steigt und die Krankenkasse an der Beitragsbemessungsgrenze deckelt. Gerechnet für 2026, ledig und freiwillig gesetzlich versichert: Von 30.000 € Gewinn bleiben 1.764 € im Monat, von 45.000 € bleiben 2.474 €, von 60.000 € bleiben 3.143 € und von 80.000 € bleiben 4.080 €. Die Abgabenquote liegt dabei zwischen 29 und 39 Prozent.
Rund 56.800 € Gewinn im Jahr, gerechnet für 2026, ledig und freiwillig gesetzlich versichert. Davon gehen 8.774 € an das Finanzamt und 11.985 € an die Kranken- und Pflegekasse, übrig bleiben 36.000 €, also 3.000 € im Monat. Dazu kommen deine Betriebskosten: Bei 500 € im Monat brauchst du 62.800 € Umsatz ohne Umsatzsteuer.
Der Gewinn, nicht der Umsatz. Umsatz ist, was du in Rechnung stellst, ohne Umsatzsteuer. Davon gehen die Betriebskosten ab, der Rest ist der Gewinn. Auf ihn rechnen Finanzamt und Krankenkasse. Wenn du Umsatz mit Gewinn verwechselst und die Betriebskosten nicht abziehst, überschätzt du dein Netto.
Weil es keinen Arbeitgeberanteil gibt. Angestellte zahlen etwa die Hälfte des Beitrags, die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber. Als Selbstständige:r zahlst du den ganzen Beitrag auf deinen Gewinn: 14 Prozent ermäßigter Satz, dazu Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung, zusammen gut 21 Prozent. Bei 45.000 € Gewinn sind das 9.495 € im Jahr, mehr als die Einkommensteuer.
Für beide, mit einer Einschränkung. Freiberufler:innen zahlen keine Gewerbesteuer, für sie passt die Rechnung direkt. Gewerbetreibende zahlen ab 24.500 € Gewinn Gewerbesteuer, die bei Einzelunternehmen bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Liegt der Hebesatz deiner Gemeinde darüber, bleibt ein kleiner Rest, den der Rechner nicht zeigt.




