Altersvorsorgedepot 2027: was Selbstständige davon haben
Sebastiaan WolzakGründer von finkraftStand: 3. November 2026
Seit dem Frühjahr werben Banken und Fondsgesellschaften mit einer Zulage von bis zu 540 € im Jahr fürs Altersvorsorgedepot. Fast alle Texte dazu richten sich an Angestellte oder an Menschen mit einem Riester-Vertrag. Bist du selbstständig und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, fragst du dich zu Recht, ob das auch für dich gilt.
Ab 2027 gilt es, wenn du drei Bedingungen erfüllst. Hier liest du, wer die Förderung bekommt, was sie in Euro bringt und was das Depot nicht ist.
Altersvorsorgedepot: wer ab 2027 die Förderung bekommt
Ab dem 1. Januar 2027 können auch Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht die staatliche Förderung bekommen. Das Gesetz dazu ist beschlossen und am 29. Mai 2026 verkündet worden. Dafür musst du in dem Jahr, um das es geht, drei Bedingungen erfüllen.
- Du hast Einkünfte aus einem Gewerbe oder aus selbstständiger Arbeit, etwa in einem freien Beruf.
- Du gibst für dieses Jahr eine Steuererklärung ab.
- Du bist jünger als 67.
Bist du selbstständig und schon in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, warst du auch bisher förderberechtigt. Das gilt zum Beispiel für viele Handwerker, für selbstständige Lehrkräfte und für Hebammen. Neu ist die Förderung für Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht.
Ob du schon pflichtversichert bist und was freiwillige Beiträge bringen:
Rentenversicherung für Selbstständige: Was heute giltFührst du deine eigene GmbH als Geschäftsführer und bist von der Rentenversicherung befreit, zählt dein Gehalt als Lohn und nicht als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. So wie wir das Gesetz lesen, bekommst du die Förderung dann nur, wenn du Pflichtmitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk bist. Eine Anweisung der Finanzverwaltung dazu gibt es noch nicht.
Was der Staat dazugibt
Der Staat fördert bis zu 1.800 € im Jahr, die du selbst einzahlst. Das sind 150 € im Monat. Dazu bekommst du eine Grundzulage, und die ist gestaffelt. Für die ersten 360 €, die du einzahlst, gibt der Staat 50 Prozent dazu, also 180 €. Für alles darüber bis 1.800 € gibt er 25 Prozent dazu, also noch einmal 360 €. Zahlst du die vollen 1.800 € ein, bekommst du damit 540 € Zulage im Jahr.
Hast du Kinder, für die du Kindergeld bekommst, gibt es für jedes Kind noch eine Kinderzulage. Sie ist so hoch wie das, was du selbst einzahlst, höchstens aber 300 € pro Kind. Und wer am 1. Januar des Jahres noch keine 25 ist, bekommt einmalig 200 € extra.
Dazu gibt es zwei Grenzen. Nach unten: Die Zulage gibt es nur, wenn du mindestens 120 € im Jahr einzahlst. Nach oben: Du darfst zwar bis zu 6.840 € im Jahr in so einen Vertrag einzahlen, Zulage und Steuerabzug gibt es aber nur für die ersten 1.800 €. Alles darüber sparst du ohne Förderung. Und schließt du mehrere neue Verträge ab, fördert der Staat höchstens zwei davon.
Die Zulage bekommst du nicht ausgezahlt. Sie wird direkt in deinen Vertrag eingezahlt und erst im Alter zusammen mit deinem Guthaben ausgezahlt und versteuert. Den Antrag dafür stellst du über deinen Anbieter. Du kannst ihm auch einmal den Auftrag geben, den Antrag jedes Jahr für dich zu stellen. Noch ein Hinweis: In manchen älteren Artikeln stehen niedrigere Zulagen. Die stammen aus dem Gesetzentwurf und gelten nicht mehr.
Was der Steuerbescheid dazugibt
Zusätzlich zur Zulage kannst du den Beitrag und die Zulage in der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben. Das Finanzamt rechnet dann aus, ob dir der Steuerabzug mehr bringt als die Zulage. Wenn ja, zieht das Finanzamt den Unterschied im Steuerbescheid ab, und deine Steuer wird um diesen Betrag kleiner. Wenn nein, bleibt es bei der Zulage.
So sieht die Rechnung in einem Beispiel aus: 45.000 € zu versteuerndes Einkommen, ledig, 1.800 € eingezahlt, gerechnet mit dem Tarif 2027 aus dem Regierungsentwurf und ohne andere Abzüge.
Zusammen sind das 769 € Förderung auf 1.800 € Beitrag. Wie viel davon über den Steuerbescheid dazukommt, hängt von deinem zu versteuernden Einkommen ab. Das ist, vereinfacht gesagt, dein Gewinn abzüglich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Je höher es ist, desto mehr bringt der Abzug. Liegt es unter rund 18.600 €, bringt der Abzug beim vollen Beitrag ohne Kinder nicht mehr als die Zulage, und dann bleibt es bei der Zulage. Diese Förderung bekommst du beim Einzahlen. Dafür versteuerst du die Auszahlungen im Alter voll.
Woher der Tarif 2027 kommt und wie weit das Gesetz dazu ist:
Steuerreform 2027: was der neue Tarif Selbstständigen bringtIm Rechner stellst du Beitrag, Kinder, Alter und Einkommen selbst ein.
Was gibt der Staat dazu?
Annahmen
Tarif 2027 laut Regierungsentwurf, noch nicht beschlossen. Ledig, nur Einkommensteuer, ohne Soli und Kirchensteuer. Das zu versteuernde Einkommen ist vereinfacht dein Gewinn minus Kranken- und Pflegebeiträge.
Kontostand-Vorschau
Trag 150 € im Monat als festen Posten ein. Die Kontostand-Vorschau zeigt dir, ob dein Konto das in jedem Monat trägt, auch im schwächsten.
Was im Alter passiert
Ausgezahlt wird frühestens ab 65, oder früher, wenn du schon eine gesetzliche Altersrente bekommst. Spätestens mit 70 beginnt die Auszahlung. Statt einer lebenslangen Rente kannst du einen Auszahlplan wählen, der mindestens bis zum Alter von 85 läuft. Bis zu 30 Prozent kannst du zu Beginn auf einmal entnehmen.
Im Alter versteuerst du alles, was ausgezahlt wird, mit deinem persönlichen Steuersatz. Das gilt für deine Beiträge, die Zulagen und die Erträge. Solange du einzahlst, bleiben die Erträge im Depot steuerfrei. Die Förderung beim Einzahlen ist also keine endgültige Steuerersparnis, sondern eine Verschiebung der Steuer ins Alter.
Das Depot hat keine Garantie. Fallen die Kurse, kann am Ende weniger übrig sein, als du eingezahlt hast. Willst du eine Garantie, gibt es weiterhin geförderte Garantieverträge, die 80 oder 100 Prozent der Beiträge und Zulagen erhalten. Nimmst du das Geld früher oder anders heraus, als der Vertrag es vorsieht, musst du Zulagen und Steuervorteil zurückzahlen.
Was das Depot nicht ist
Das Depot ersetzt keine Pflicht zur Rentenversicherung. Eine solche Pflicht für Selbstständige ist geplant, ein Gesetz dazu gibt es noch nicht. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, neue Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen, ohne die Möglichkeit, wieder auszutreten. Geht es nach dieser Empfehlung, befreit ein privates Depot nicht davon.
Was für neue Selbstständige geplant ist und was davon feststeht:
Rentenversicherung ab 2027: Was ändert sich, wenn du gründest?Das Depot ist auch kein Ersatz für die Basisrente, die oft Rürup-Rente genannt wird. An ihr ändert das neue Gesetz nichts. Ihr Steuerabzug läuft weiter getrennt vom Altersvorsorgedepot, mit eigenen Regeln und deutlich anderen Höchstbeträgen.
Und es ist kein steuerfreies Fondssparen. Steuerfrei bleiben die Erträge nur, solange du sparst. Die Auszahlungen im Alter versteuerst du voll. Hast du schon einen Riester-Vertrag, läuft er nach altem Recht weiter, bis du in das neue Recht wechselst oder einen neuen Vertrag abschließt.
Wie der Beitrag in deinen Plan passt
Für deinen Monatsplan ist der Beitrag zuerst einmal eine Ausgabe. Zahlst du die vollen 1.800 € im Jahr, gehen jeden Monat 150 € von deinem Konto ab. Die Zulage kommt nicht aufs Konto, sondern in den Vertrag, und bei Selbstständigen ohne Rentenversicherungspflicht erst, wenn die Steuererklärung für das Jahr abgegeben ist. Sie kommt also deutlich später als dein Beitrag.
Der Steuervorteil wirkt erst im Bescheid für 2027, also frühestens 2028, als Erstattung oder als kleinere Nachzahlung. Bis dahin trägt dein Konto den vollen Beitrag. Deshalb gehört er als fester Monatsposten in deinen Plan, genau wie der Krankenkassenbeitrag oder die Rücklage für die Steuer.
Wie du feste Posten über das Jahr verteilst und siehst, was jeden Monat übrig bleibt:
Finanzplanung für Selbstständige: ein Jahr, Monat für MonatWas feststeht und was noch nicht
Stand ist der 3. November 2026.
- Beschlossen: Das Altersvorsorgereformgesetz ist am 29. Mai 2026 verkündet worden (BGBl. 2026 I Nr. 156). Die Förderregeln für Selbstständige gelten ab dem 1. Januar 2027.
- Offen: Das Gesetz erlaubt ein staatlich angebotenes Standarddepot. Ob es zum 1. Januar 2027 startet, war bei unserer Prüfung offen.
- Offen: Welche Angebote der Anbieter als Altersvorsorgedepot zertifiziert werden, steht noch nicht fest.
- Offen: Ein Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums gibt es noch nicht. Ungeklärt ist zum Beispiel, ob auch ein Jahr mit Verlust für die Förderung reicht.
- Im Rechner: Die Steuer ist mit dem Tarif 2027 laut Regierungsentwurf gerechnet. Er ist noch nicht beschlossen, die Beträge können sich leicht ändern.
Ab 2027 bekommst du die Förderung auch ohne Rentenversicherungspflicht, wenn du Einkünfte aus Gewerbe oder selbstständiger Arbeit hast, eine Steuererklärung abgibst und jünger als 67 bist. Auf bis zu 1.800 € Beitrag gibt es bis zu 540 € Zulage, dazu Kinderzulage und unter 25 einmalig 200 €. Über den Steuerbescheid kann etwas dazukommen. Eine Garantie hat das Depot nicht, und im Alter versteuerst du die Auszahlungen voll.
Wichtig: finkraft ersetzt keine Steuerberatung. Du bekommst eine ehrliche Planungsrechnung für deine Entscheidungen. Verbindliche Auskünfte und deine Steuererklärung gehören weiter in die Hände deiner Steuerkanzlei.
Häufige Fragen
Ja, ab 2027 auch ohne Rentenversicherungspflicht. Dafür brauchst du im Jahr Einkünfte aus einem Gewerbe oder aus selbstständiger Arbeit, gibst für das Jahr eine Steuererklärung ab und bist jünger als 67. Pflichtversicherte Selbstständige, etwa im Handwerk, waren auch bisher schon förderberechtigt.
50 Prozent auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 Prozent auf den Teil bis 1.800 €, zusammen höchstens 540 € im Jahr. Für jedes Kind mit Kindergeld kommen bis zu 300 € dazu, unter 25 einmalig 200 €. Voraussetzung ist ein Eigenbeitrag von mindestens 120 € im Jahr.
Nur solange du einzahlst. Beitrag und Zulage kannst du als Sonderausgaben absetzen, und die Erträge im Depot bleiben während des Sparens steuerfrei. Die Auszahlungen im Alter versteuerst du dafür voll mit deinem persönlichen Steuersatz.
Ja. Alles, was aus dem geförderten Vertrag ausgezahlt wird, also Beiträge, Zulagen und Erträge, ist im Alter voll steuerpflichtig. Wie viel Steuer dann anfällt, hängt von deinem gesamten Einkommen im Ruhestand ab.
Nach dem Wortlaut des Gesetzes ja. Die Basisrente, oft Rürup-Rente genannt, wird über einen eigenen Sonderausgabenabzug gefördert, den das neue Gesetz nicht ändert. Das Altersvorsorgedepot läuft über die Zulage und einen eigenen Abzug. Beide haben eigene Regeln und Höchstbeträge.
Nein. Eine Pflicht für Selbstständige ist geplant, ein Gesetz dazu gibt es noch nicht. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, neue Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen, ohne die Möglichkeit, wieder auszutreten. Geht es nach dieser Empfehlung, befreit ein privates Depot nicht davon.
Gefördert werden Beiträge ab dem Jahr 2027. Auch die gesetzlichen Regeln für den Depot-Vertrag gelten erst ab dem 1. Januar 2027. Welche Angebote zertifiziert werden und ob ein staatliches Standarddepot zum Start bereitsteht, war bei unserer Prüfung am 3. November 2026 offen.




