Grenzsteuersatz: Warum du wahrscheinlich zu viel zurücklegst
Sebastiaan WolzakGründer von finkraftStand: 21. September 2026
Bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen zahlst du 2026 rund 7.209 € Einkommensteuer, also 18 Prozent. Verdienst du 1.000 € mehr, zahlst du darauf 318 € Steuern, also rund 32 Prozent. Beide Zahlen stimmen, sie beantworten nur verschiedene Fragen.
Die 18 Prozent sind der Durchschnittssteuersatz: deine Steuer geteilt durch dein Einkommen. Die 32 Prozent sind der Grenzsteuersatz: der Satz auf zusätzliches Einkommen. Wer beide verwechselt, plant die Rücklage mit dem falschen Satz und legt fast doppelt so viel zurück wie nötig. In Foren taucht die Frage jede Woche auf: Ab wann zahle ich 42 Prozent, und dann auf alles?
Steuerprogression: So rechnet der Tarif
Die Einkommensteuer steigt mit dem Einkommen, das nennt man Steuerprogression. Der Tarif in § 32a EStG teilt dein zu versteuerndes Einkommen in Abschnitte. Bis 12.348 € zahlst du nichts, das ist der Grundfreibetrag. Darüber beginnt der Satz bei 14 Prozent und steigt langsam. Ab 69.879 € bleibt er bei 42 Prozent, erst ab 277.826 € werden es 45.
Jeder Abschnitt wird mit seinem eigenen Satz besteuert. Auf die ersten 12.348 € zahlst du nichts, auf den Teil über 69.879 € zahlst du 42 Prozent. Deshalb zahlt niemand 42 Prozent auf sein ganzes Einkommen, auch nicht mit 100.000 €. Dort sind es im Schnitt 31 Prozent.
- Steuer
- 1.570 €
- Durchschnitt
- 7,8 %
- Grenzsatz
- 24,7 %
- bleiben von 1.000 €
- 751 €
- Steuer
- 4.217 €
- Durchschnitt
- 14,1 %
- Grenzsatz
- 28,2 %
- bleiben von 1.000 €
- 717 €
- Steuer
- 7.209 €
- Durchschnitt
- 18,0 %
- Grenzsatz
- 31,7 %
- bleiben von 1.000 €
- 682 €
- Steuer
- 10.548 €
- Durchschnitt
- 21,1 %
- Grenzsatz
- 35,1 %
- bleiben von 1.000 €
- 647 €
- Steuer
- 14.233 €
- Durchschnitt
- 23,7 %
- Grenzsatz
- 38,6 %
- bleiben von 1.000 €
- 613 €
- Steuer
- 18.213 €
- Durchschnitt
- 26,1 %
- Grenzsatz
- 42,0 %
- bleiben von 1.000 €
- 580 €
- Steuer
- 22.464 €
- Durchschnitt
- 28,1 %
- Grenzsatz
- 42,0 %
- bleiben von 1.000 €
- 580 €
- Steuer
- 30.864 €
- Durchschnitt
- 30,9 %
- Grenzsatz
- 42,0 %
- bleiben von 1.000 €
- 580 €
- Steuer
- 39.264 €
- Durchschnitt
- 32,7 %
- Grenzsatz
- 42,0 %
- bleiben von 1.000 €
- 580 €
| zu versteuern | Steuer | Durchschnitt | Grenzsatz | von 1.000 € mehr bleiben |
|---|---|---|---|---|
| 20.000 € | 1.570 € | 7,8 % | 24,7 % | 751 € |
| 30.000 € | 4.217 € | 14,1 % | 28,2 % | 717 € |
| 40.000 € | 7.209 € | 18,0 % | 31,7 % | 682 € |
| 50.000 € | 10.548 € | 21,1 % | 35,1 % | 647 € |
| 60.000 € | 14.233 € | 23,7 % | 38,6 % | 613 € |
| 69.879 € | 18.213 € | 26,1 % | 42,0 % | 580 € |
| 80.000 € | 22.464 € | 28,1 % | 42,0 % | 580 € |
| 100.000 € | 30.864 € | 30,9 % | 42,0 % | 580 € |
| 120.000 € | 39.264 € | 32,7 % | 42,0 % | 580 € |
Der Durchschnittssteuersatz ist die Steuer geteilt durch das ganze Einkommen. Der Grenzsteuersatz ist der Satz auf zusätzliches Einkommen, also auf den obersten Abschnitt. Weil die unteren Abschnitte nichts oder wenig kosten, liegt der Durchschnitt immer unter dem Grenzsatz.
Welcher Satz gilt für dich?
Grundtarif 2026 für Ledige, ohne Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Gewerbesteuer. Die Krankenkasse ist geschätzt und als Sonderausgabe abgezogen. Eine Schätzung zum Verstehen, kein Bescheid.
Welcher Satz für welche Frage
Für die Rücklage zählt der Durchschnitt. Er sagt, welcher Teil deines Gewinns am Ende ans Finanzamt geht. Für Entscheidungen zählt der Grenzsatz. Lohnt sich der zusätzliche Auftrag, die Preiserhöhung, der freie Freitag? Von 1.000 € mehr bleiben dir bei 42 Prozent Grenzsatz 580 €, bei 32 Prozent 682 €.
Der häufigste Irrtum: Wer über 69.879 € kommt, zahle auf alles 42 Prozent. Das stimmt nicht. Die 42 Prozent gelten nur für die Euro über der Grenze. Wer 80.000 € zu versteuern hat, zahlt 22.464 €, im Schnitt 28 Prozent.
Der zweite Irrtum: Mehr verdienen, weniger behalten. Im Einkommensteuertarif ist das ausgeschlossen. Der Grenzsatz liegt höchstens bei 45 Prozent, von jedem zusätzlichen Euro bleibt dir mehr als die Hälfte. Soli und Kirchensteuer kommen bei hohen Einkommen dazu, ändern das Prinzip aber nicht. Anders ist das nur bei staatlichen Leistungen mit festen Einkommensgrenzen.
Für Selbstständige: Gewinn statt Umsatz, und die Krankenkasse zählt mit
Bemessung ist dein Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben, nicht der Umsatz. Was du dir vom Geschäftskonto überweist, spielt keine Rolle. Die Geldentnahme ändert am Gewinn nichts.
Warum die Überweisung ans Privatkonto keine Steuer auslöst:
Privatentnahme: dein Gehalt als Einzelunternehmer:inDazu kommt ein Abzug, den viele übersehen. Deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind keine Betriebsausgabe, sie stehen nicht in der EÜR. Das Finanzamt zieht sie trotzdem ab, als Sonderausgaben vom Einkommen. Bei 50.000 € Gewinn und gesetzlicher Kasse sind das rund 10.550 €. Zu versteuern bleiben 39.450 €, die Steuer sinkt von 10.548 € auf 7.036 €.
Was passiert, wenn du diese Beiträge für drei Jahre auf einmal zahlst:
Krankenversicherung im Voraus zahlen: was es steuerlich bringtNebenberuflich ist es umgekehrt. Dein Job zahlt die Krankenkasse, dafür liegt der Gewinn oben auf dem Gehalt. Er trifft sofort auf den Grenzsatz des Gehalts, nicht auf den Freibetrag.
Wie der Nebengewinn auf dem Gehalt landet, mit eigenem Rechner:
Nebengewerbe neben dem Job: Wie viel bleibt von deinem Gewinn?Was das für deine Rücklage heißt
Leg den Durchschnitt zurück, nicht den Grenzsatz. Bei 50.000 € Gewinn und gesetzlicher Kasse sind das 17,8 Prozent vom Gewinn nach Krankenkasse. Ein kleiner Puffer darauf reicht, für Kirchensteuer oder ein besseres Jahr als geplant. In unserer Excel-Vorlage steht dafür eine Leiter: 20 Prozent bis 60.000 € Gewinn, darüber 25, ab 90.000 € 30.
Die Vorlage rechnet die Rücklage als Stand über das Jahr, mit dieser Leiter als Vorgabe.
Zur Excel-Vorlage →Die Umsatzsteuer gehört nicht in diese Rechnung. Sie ist durchlaufendes Geld und wandert komplett auf ein eigenes Konto. Und nach dem ersten Bescheid kommen Nachzahlung, nachträgliche Vorauszahlungen fürs laufende Jahr und die neuen Raten oft zusammen. Dafür braucht die Rücklage die Steuer aus zwei Jahren.
Wann das Finanzamt Nachzahlung und Vorauszahlungen zusammen fordert:
Steuervorauszahlungen, einfach erklärtSteuer-Rücklage
finkraft rechnet deine Rücklage aus dem Plan: Steuer auf den Gewinn nach Krankenkasse, als Rate im Monat, mit Termin. Kein Prozent, das du raten musst.
Die Rücklage im Ganzen, mit Krankenkasse und Terminen:
Wie viel muss ich für die Steuer zurücklegen?Der Durchschnittssteuersatz ist Steuer geteilt durch Einkommen, damit planst du die Rücklage. Der Grenzsteuersatz gilt nur für zusätzliches Einkommen, damit entscheidest du über den nächsten Auftrag. Bei der Einkommensteuer liegen beide höchstens bei 45 Prozent, und niemand zahlt 42 Prozent auf alles.
Wichtig: finkraft ersetzt keine Steuerberatung. Du bekommst eine ehrliche Planungsrechnung für deine Entscheidungen. Verbindliche Auskünfte und deine Steuererklärung gehören weiter in die Hände deiner Steuerkanzlei.
Häufige Fragen
Der Grenzsteuersatz ist der Prozentsatz, der auf zusätzliches Einkommen anfällt. Bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen liegt er 2026 bei rund 32 Prozent: Von 1.000 € mehr gehen 318 € ans Finanzamt. Für dein ganzes Einkommen gilt er nicht, dafür ist der Durchschnittssteuersatz da.
Der Grenzsteuersatz von 42 Prozent gilt 2026 ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen, bei Ehepaaren mit Splitting ab dem doppelten Betrag. Er trifft nur die Euro oberhalb dieser Grenze. Die 45 Prozent beginnen erst ab 277.826 €.
Nein. Jeder Abschnitt deines Einkommens wird mit seinem eigenen Satz besteuert, die ersten 12.348 € gar nicht. Wer 80.000 € zu versteuern hat, zahlt 22.464 € Einkommensteuer, im Schnitt 28 Prozent. Nur der Teil über 69.879 € kostet 42 Prozent.
Der Durchschnittssteuersatz ist deine gesamte Steuer geteilt durch dein Einkommen. Der Grenzsteuersatz ist der Satz auf zusätzliches Einkommen. Weil die unteren Abschnitte des Einkommens nichts oder wenig kosten, liegt der Durchschnitt immer unter dem Grenzsatz. Für die Rücklage zählt der Durchschnitt, für den nächsten Auftrag der Grenzsatz.
Teile deine Einkommensteuer durch dein zu versteuerndes Einkommen. Bei 40.000 € sind das 7.209 € geteilt durch 40.000 €, also 18 Prozent. Als Selbstständiger ziehst du vorher die Krankenkasse vom Gewinn ab, der Rechner in diesem Artikel macht das für dich.
Nicht durch die Einkommensteuer. Ihr Grenzsteuersatz liegt höchstens bei 45 Prozent, von jedem zusätzlichen Euro bleibt dir mehr als die Hälfte. Weniger übrig bleibt nur, wenn eine staatliche Leistung mit einer festen Einkommensgrenze wegfällt.
Den Durchschnittssteuersatz auf deinen Gewinn nach Krankenkasse, plus einen kleinen Puffer. Bei 50.000 € Gewinn und gesetzlicher Kasse sind das rund 18 Prozent. Die Excel-Vorlage von finkraft nimmt 20 Prozent bis 60.000 € Gewinn, darüber 25 und ab 90.000 € 30 Prozent. Die Umsatzsteuer kommt komplett dazu, sie gehört nicht dir.
Nein. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gehören nicht in die EÜR. Du ziehst sie in der Steuererklärung als Sonderausgaben ab, und zwar vor dem Tarif. Bei 50.000 € Gewinn senkt das die Einkommensteuer von 10.548 € auf 7.036 €.




