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Privatentnahme: dein Gehalt als Einzelunternehmer:in

Sebastiaan WolzakGründer von finkraftStand: 20. September 2026

In Gründer-Foren taucht dieselbe Frage in unzähligen Varianten auf: Wie zahlt ihr euch als Einzelunternehmer euer monatliches Gehalt aus? Darf ich einfach Geld vom Geschäftskonto auf mein Privatkonto überweisen, oder gibt es Ärger mit dem Finanzamt? Die kurze Antwort beruhigt: Du darfst. Immer, in jeder Höhe, ohne Antrag. Nur heißt das Ganze nicht Gehalt, sondern Privatentnahme, und dieser Unterschied erklärt fast alles, was daran verwirrend wirkt.

Was eine Privatentnahme im Einzelunternehmen ist

Als Einzelunternehmer:in gibt es rechtlich keinen Arbeitgeber und keinen Arbeitsvertrag mit dir selbst, also auch kein Gehalt. Das Geld auf dem Geschäftskonto gehört dir bereits. Wenn du davon etwas auf dein Privatkonto überweist, verschiebst du es nur von der betrieblichen in die private Sphäre. Genau das ist eine Privatentnahme: Das Gesetz zählt dazu alle Wirtschaftsgüter, die du dem Betrieb für dich oder deinen Haushalt entnimmst, allen voran die Barentnahme, also die schlichte Überweisung (§ 4 Abs. 1 Satz 2 EStG). Formfrei, beliebig oft, in beliebiger Höhe. Das Finanzamt hat daran nichts auszusetzen, denn es interessiert sich für etwas anderes.

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Wird die Privatentnahme versteuert?

Nein, auf die Entnahme selbst fällt keine Steuer an. Versteuert wird dein Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben, und zwar unabhängig davon, ob du ihn entnimmst oder auf dem Geschäftskonto liegen lässt. Die Regel dahinter steht in § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG: Entnahmen mindern den Gewinn nicht. Das hat zwei Seiten, und beide solltest du kennen. Die angenehme: Deine Überweisung aufs Privatkonto löst keine zusätzliche Steuer aus. Die unbequeme: Sie spart auch keine. Wer am Jahresende Geld entnimmt, um den Gewinn zu drücken, erreicht steuerlich exakt nichts.

Dasselbe gilt für die Krankenkasse: Deine Beiträge bemessen sich am Einkommen, das dein Steuerbescheid ausweist, nicht daran, was du dir überwiesen hast. Gewinn und Entnahme sind zwei getrennte Größen. Der Gewinn bestimmt Steuer und Abgaben, die Entnahme bestimmt nur, auf welchem Konto dein Geld liegt.

Wie viel vom Gewinn du fürs Finanzamt einplanen solltest, bevor du entnimmst:

Wie viel Steuern solltest du als Selbstständige:r zurücklegen?

Privatentnahme buchen: in der EÜR einfacher als gedacht

Wenn du deinen Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelst, ist die Buchung erfreulich unspektakulär: Eine Geld-Entnahme taucht in der EÜR gar nicht auf. Sie ist keine Betriebsausgabe und keine Einnahme, sondern eben nur eine Verschiebung zwischen deinen Konten. Du musst sie nirgends eintragen und nirgends begründen. Sinnvoll ist trotzdem, sie sauber erkennbar zu machen: ein eigenes Geschäftskonto und die Überweisung mit einem Verwendungszweck wie „Privatentnahme" halten deine Unterlagen aufgeräumt und ersparen Rückfragen. Nur bei Sachentnahmen, etwa wenn der Betriebs-Laptop oder das Auto privat genutzt wird, gelten eigene Bewertungsregeln. Das ist ein Fall fürs Steuerbüro.

Die eigentliche Frage: Wie viel kannst du entnehmen?

„Wie viel darf ich entnehmen?" ist die falsche Frage, denn erlaubt ist alles. Die richtige lautet: Wie viel kann ich entnehmen, ohne mir später selbst ein Loch zu reißen? Dein Kontostand ist dafür ein schlechter Ratgeber. In ihm stecken die Umsatzsteuer, die nur durchläuft, die Einkommensteuer auf den laufenden Gewinn und die Beiträge, die deine Krankenkasse später nachberechnet. Wer den vollen Kontostand als verfügbar behandelt, entnimmt Geld, das dem Finanzamt schon gehört. Genau daraus entstehen die Engpässe, von denen die Foren voll sind.

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Dein Plan beantwortet genau diese Frage mit einer Zahl: Kontostand minus Steuer-Rücklage. Du siehst jeden Monat, wie viel Entnahme dein Plan verträgt.

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Bewährt hat sich ein einfaches Ritual: Zahl dir einmal im Monat einen festen Betrag aufs Privatkonto, wie ein Gehalt. Das glättet schwankende Einnahmen, macht deine private Planung berechenbar und lässt den Puffer fürs Finanzamt auf dem Geschäftskonto unangetastet. In guten Monaten wächst der Puffer, in schwachen trägt er dich. Die Höhe des festen Betrags leitet sich aus deinem erwarteten Gewinn nach Steuern ab, nicht aus dem aktuellen Kontostand.

Reicht der feste Betrag nicht, liegt es oft am Preis. So rechnest du deinen Stundensatz von deinem Wunsch-Netto aus:

Stundensatz berechnen: rückwärts von dem, was dir bleiben soll

GmbH und UG: hier gibt es keine Privatentnahme

Alles bisher Gesagte gilt für Einzelunternehmen und für Gesellschafter von Personengesellschaften wie der GbR. Bei einer GmbH oder UG ist die Lage grundlegend anders: Die Gesellschaft ist eine eigene juristische Person, ihr Geld gehört ihr, nicht dir. Einfach Geld herausnehmen geht dort nicht. Stattdessen zahlst du dir ein Geschäftsführer-Gehalt oder beschließt eine Gewinnausschüttung, beides mit eigenen steuerlichen Spielregeln.

Was der Wechsel in die GmbH fürs Geld-Herausnehmen bedeutet, im Detail:

Einzelunternehmen in GmbH umwandeln: wann sich das lohnt
Merk dir

Die Privatentnahme ist dein Weg, dir als Einzelunternehmer:in Geld auszuzahlen: formfrei, in beliebiger Höhe, ohne Extra-Steuer. Versteuert wird dein Gewinn, ob entnommen oder nicht, und die Entnahme spart deshalb auch keine Steuern. In der EÜR taucht eine Geld-Entnahme gar nicht auf. Die wichtige Frage ist nicht, was du entnehmen darfst, sondern was dein Konto nach Abzug von Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Krankenkasse wirklich hergibt. Ein fester Monatsbetrag als selbst gebautes Gehalt ist dafür das beste Ritual.

Wichtig: finkraft ersetzt keine Steuerberatung. Du bekommst eine ehrliche Planungsrechnung für deine Entscheidungen. Verbindliche Auskünfte und deine Steuererklärung gehören weiter in die Hände deiner Steuerkanzlei.

FAQ

Häufige Fragen

Nein, die Entnahme selbst löst keine Steuer aus. Besteuert wird dein Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben, und der ändert sich durch eine Entnahme nicht (§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG). Das bedeutet umgekehrt auch: Eine Entnahme senkt deine Steuer nicht. Steuer und Krankenkassenbeiträge hängen an deinem Gewinn, nicht daran, wie viel du dir überwiesen hast.

Rechtlich gibt es keine Grenze: Das Geld gehört dir, du darfst jederzeit beliebig viel entnehmen, ohne Antrag und ohne Begründung. Wirtschaftlich ist die Grenze dein eigener Plan, denn im Kontostand stecken Umsatzsteuer, kommende Einkommensteuer und Krankenkassenbeiträge. Verlässlich entnehmen kannst du das, was nach diesen Posten übrig bleibt.

Nein. Betriebsausgaben sind Kosten, die dein Betrieb verursacht, etwa Software, Material oder Miete. Die Privatentnahme ist dagegen nur die Verschiebung deines eigenen Geldes in die private Sphäre und mindert den Gewinn nicht. Deshalb erscheint sie auch nicht in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Gar nicht: Eine Geld-Entnahme ist in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung kein Posten, weil sie weder Einnahme noch Ausgabe ist. Praktisch empfiehlt sich trotzdem ein eigenes Geschäftskonto und ein klarer Verwendungszweck wie „Privatentnahme" bei der Überweisung, damit deine Unterlagen nachvollziehbar bleiben. Nur Sachentnahmen, etwa die private Nutzung von Betriebsvermögen, werden gesondert bewertet.

Ein Gehalt im arbeitsrechtlichen Sinn nicht, denn du kannst keinen Arbeitsvertrag mit dir selbst schließen. Du kannst dir aber ein Gehalt simulieren: eine feste monatliche Privatentnahme aufs Privatkonto. Das glättet schwankende Einnahmen und trennt sauber zwischen dem Puffer fürs Finanzamt auf dem Geschäftskonto und dem Geld, von dem du lebst.

Die Privatentnahme gibt es nur bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften: Dort gehört das Betriebsvermögen dir, du verschiebst nur eigenes Geld. Bei einer GmbH oder UG gehört das Geld der Gesellschaft; du kommst über ein Geschäftsführer-Gehalt oder eine förmlich beschlossene Gewinnausschüttung daran, die eigenen steuerlichen Regeln folgen. Einfach abheben wie beim Einzelunternehmen geht dort nicht.

Als Einzelunternehmer:in überweist du es einfach, denn das Geld auf dem Geschäftskonto gehört dir bereits. Die Überweisung ist eine Privatentnahme. Sie braucht keinen Antrag, hat keine Obergrenze, und auf den Betrag selbst fällt keine Steuer an (§ 4 Abs. 1 EStG). Als Verwendungszweck reicht ein klares Wort wie „Privatentnahme", damit deine Unterlagen nachvollziehbar bleiben. In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung taucht die Überweisung nicht auf. Bei einer GmbH oder UG geht das so nicht, dort gehört das Geld der Gesellschaft.

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