Gehalt oder Gewinnausschüttung: so kommt Geld aus der GmbH
Sebastiaan WolzakGründer von finkraftStand: 28. September 2026
Mit einem Einzelunternehmen nimmst du dir vom Geschäftskonto, was du zum Leben brauchst. In der GmbH geht das nicht mehr, denn das Geld gehört der GmbH und nicht dir als Person. Zu dir kommt es auf zwei Wegen: als Gehalt oder als Gewinnausschüttung. Beide Wege werden unterschiedlich besteuert. Bei der Ausschüttung kommt außerdem oft ein Beitrag zur Krankenkasse dazu, und der fehlt in vielen Rechnungen. In diesem Artikel rechnen wir ein ganzes Jahr mit Beispielzahlen durch.
Geld aus der GmbH entnehmen: Gehalt oder Ausschüttung
Als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin deiner GmbH kannst du dir ein Gehalt zahlen. Für die GmbH ist das Gehalt eine Betriebsausgabe. Es senkt also ihren Gewinn und damit ihre Steuern. Du selbst zahlst auf das Gehalt Lohnsteuer, jeden Monat, so wie bei einer Anstellung. Sozialversicherungsbeiträge fallen dagegen in der Regel nicht an, wenn dir mindestens die Hälfte der Anteile gehört. Verbindlich klärt das ein Statusfeststellungsverfahren. Deine Krankenversicherung zahlst du dann selbst, meist als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Kasse oder privat.
Wie die Rentenversicherung prüft, ob du als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin selbstständig bist:
Statusfeststellungsverfahren: Was die Rentenversicherung prüftBleibt nach deinem Gehalt noch Gewinn übrig, zahlt die GmbH darauf zuerst eigene Steuern: 15 % Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag (Soli) und dazu Gewerbesteuer. Bei einem Hebesatz der Gemeinde von 400 % sind das zusammen rund 30 %. Was danach übrig ist, kann die GmbH an dich als Gesellschafter oder Gesellschafterin ausschütten. Auf diese Ausschüttung fällt noch einmal Steuer an, die Abgeltungsteuer von 25 % plus Soli, zusammen 26,375 %. Die GmbH zieht sie direkt ab und zahlt sie für dich ans Finanzamt. Auf dein Konto überweist sie nur den Rest.
Hältst du mindestens 25 % der Anteile, kannst du statt der Abgeltungsteuer auch das Teileinkünfteverfahren beantragen. Dann werden 60 % der Ausschüttung mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Der Antrag gilt fünf Jahre lang. Ob das für dich günstiger ist, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer jedes Jahr um einen Prozentpunkt, bis sie 2032 bei 10 % liegt. Das ist seit Juli 2025 beschlossen. Alle Zahlen in diesem Artikel gelten für 2026.
Was von einer Ausschüttung bei dir ankommt
Nehmen wir als Beispiel an, du zahlst dir 40.000 € Gehalt, und danach sind in der GmbH noch 40.000 € Gewinn übrig. Diesen Gewinn schüttet die GmbH komplett an dich aus. Für die Rechnung nehmen wir an: Du bist ledig, hast keine Kinder und bist freiwillig gesetzlich krankenversichert, ohne Anspruch auf Krankengeld.
Nach den Steuern der GmbH werden 28.070 € an dich ausgeschüttet. Davon gehen 7.140 € Abgeltungsteuer und 5.923 € Krankenkasse ab. Die Krankenkasse kostet hier also fast so viel wie die Steuer.
Der Balken zeigt nur, was mit dem Gewinn in der GmbH passiert. Dein Gehalt läuft daneben: Auf die 40.000 € zahlst du ohnehin Lohnsteuer und 8.440 € an Kranken- und Pflegeversicherung. Die 5.923 € sind der Beitrag, der durch die Ausschüttung noch dazukommt. Zusammen sind das im Jahr also 14.363 €. Das liegt knapp unter dem Höchstbeitrag von 14.717 €, den du 2026 bei diesen Beitragssätzen im Jahr höchstens zahlst.
Dass hier die ganze Ausschüttung beitragspflichtig ist, liegt an der Höhe deines Gehalts. Gehalt und Ausschüttung ergeben zusammen 68.070 € und liegen damit noch unter der Grenze von 69.750 €, bis zu der die Kasse Beiträge erhebt. Bei einem höheren Gehalt wäre nur ein Teil der Ausschüttung beitragspflichtig, bei einem Gehalt über der Grenze gar nichts davon. Wie viel Krankenkasse eine Ausschüttung kostet, hängt also immer davon ab, wie viel Gehalt du im selben Jahr beziehst.
Krankenversicherung auf die Ausschüttung
Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt Beiträge auf alle Einnahmen, von denen er oder sie lebt. Dazu gehört auch die Ausschüttung. Dass die Steuer darauf mit der Abgeltungsteuer schon erledigt ist, spielt für die Krankenkasse keine Rolle. Auch den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 €, der bei der Steuer außen vor bleibt, zieht die Kasse nicht ab. Sie berücksichtigt nur pauschal 51 € Werbungskosten im Jahr.
Der Beitragssatz liegt bei 14,0 % plus dem Zusatzbeitrag deiner Kasse, im Durchschnitt 2,9 %. Dazu kommt die Pflegeversicherung. Hast du Krankengeld mitversichert, sind es 14,6 % statt 14,0 %, und zwar auch auf die Ausschüttung.
Die Grenze von 69.750 € im Jahr heißt Beitragsbemessungsgrenze und gilt für 2026. Gehalt und Ausschüttung werden dafür zusammengezählt. Zahlst du dir zum Beispiel 60.000 € Gehalt, sind von der Ausschüttung nur noch 9.750 € beitragspflichtig. Liegt dein Gehalt schon über der Grenze, zahlst du auf die Ausschüttung gar keinen Beitrag mehr. Wer privat versichert ist, zahlt auf die Ausschüttung ebenfalls nichts, weil sich der private Beitrag nicht nach dem Einkommen richtet.
Anders als dein Gehalt taucht die Ausschüttung in deinem Einkommensteuerbescheid oft gar nicht auf, weil sie mit der Abgeltungsteuer schon versteuert ist. Die Krankenkasse fragt sie deshalb gesondert ab, im Fragebogen zu deinen Einnahmen. Außerdem musst du ihr Änderungen bei deinen Einnahmen von dir aus mitteilen, also auch eine neue Ausschüttung. Die Beiträge setzt die Kasse zuerst vorläufig fest und rechnet endgültig ab, wenn deine Einnahmen für das Jahr nachgewiesen sind. Meldest du die Ausschüttung nicht gleich, kommt der Beitrag später als Nachforderung.
Wie die Kasse vorläufige Beiträge endgültig abrechnet, und wie du dich auf eine Nachforderung einstellst:
Krankenkassen-Nachzahlung für Selbstständige berechnenEin Jahr, vier Aufteilungen
Wie viel am Ende bei dir ankommt, hängt also davon ab, wie du Gehalt und Ausschüttung aufteilst. Die Tabelle rechnet dasselbe Beispiel mit vier verschiedenen Gehältern durch. Gehalt und Gewinn der GmbH ergeben dabei immer zusammen 80.000 €. Je höher das Gehalt, desto weniger Gewinn bleibt also in der GmbH. In jeder Zeile schüttet die GmbH den ganzen Gewinn aus, der nach dem Gehalt übrig bleibt.
Dabei vereinfachen wir etwas. Die Ausschüttung kommt immer erst im Jahr nach dem Gewinn. Wir nehmen deshalb an, dass der Gewinn jedes Jahr gleich ist. Dann bekommst du in jedem Jahr dein Gehalt und die Ausschüttung aus dem Vorjahr, beide in derselben Höhe wie hier.
Im Beispiel kommt also umso weniger bei dir an, je mehr Geld über die Ausschüttung fließt. Der Grund ist, dass auf diesen Teil die Steuern der GmbH, die Abgeltungsteuer und die Krankenkasse anfallen. Daraus folgt aber nicht, dass du dir einfach ein möglichst hohes Gehalt zahlen kannst. Das Gehalt muss angemessen sein, also ungefähr dem entsprechen, was die GmbH auch einem fremden Geschäftsführer zahlen würde. Was darüber hinausgeht, behandelt das Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung, und die senkt den Gewinn der GmbH nicht. Wo diese Grenze in deinem Fall liegt, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Es gibt noch eine dritte Möglichkeit: Die GmbH schüttet gar nichts aus. Bei 40.000 € Gehalt kommen dann im Beispiel 24.738 € bei dir an, und 28.070 € bleiben in der GmbH. Auf dieses Geld hat die GmbH nur ihre eigenen Steuern gezahlt. Abgeltungsteuer und Krankenkasse fallen erst an, wenn es später doch an dich ausgeschüttet wird.
Warum die GmbH vor allem bei Gewinn einen Unterschied macht, den du privat nicht brauchst:
Einzelunternehmen in GmbH umwandeln: Wann es sich rechnetRechtsform-Vergleich
Im Rechtsform-Vergleich stellst du dein Gehalt und den Anteil der Ausschüttung ein und siehst, was bei dir ankommt, was in der GmbH bleibt und was Steuern und Krankenkasse kosten.
Wann das Geld bei dir ankommt
Das Gehalt bekommst du jeden Monat. Die Ausschüttung kommt einmal im Jahr, und zwar frühestens im Jahr nach dem Gewinn. Für den Gewinn 2026 einer kleinen GmbH sieht der Ablauf so aus:
- Bis spätestens 30.06.2027 wird der Jahresabschluss für 2026 aufgestellt.
- Bis spätestens 30.11.2027 beschließt du als Gesellschafter oder Gesellschafterin, wie viel vom Gewinn ausgeschüttet wird.
- Steuerlich gilt die Ausschüttung an dem Tag als bei dir angekommen, der im Beschluss steht. Steht dort kein Tag, zählt der Tag nach dem Beschluss, auch wenn das Geld noch auf dem Firmenkonto liegt.
- Am selben Tag zahlt die GmbH die einbehaltene Abgeltungsteuer ans Finanzamt.
- Die Ausschüttung teilst du deiner Krankenkasse mit. Sie zählt zu deinen Einnahmen für 2027, und die Kasse rechnet die Beiträge darauf endgültig ab, wenn deine Einnahmen für 2027 nachgewiesen sind.
Einen Freistellungsauftrag wie bei der Bank gibt es bei der GmbH nicht. Sie zieht die Abgeltungsteuer deshalb vom vollen Betrag ab, auch von den ersten 1.000 €, für die der Sparer-Pauschbetrag gilt. Diese Steuer bekommst du über deine Steuererklärung zurück.
Grenzen, die für jede Ausschüttung gelten
- Stammkapital: Die GmbH darf nichts auszahlen, wenn ihr Vermögen dadurch unter das Stammkapital sinken würde.
- UG: Bei einer UG muss ein Viertel des Jahresüberschusses als Rücklage in der Firma bleiben, bis sie ihr Stammkapital auf 25.000 € erhöht hat.
- Angemessenes Gehalt: Was darüber hinausgeht, gilt als verdeckte Gewinnausschüttung und senkt den Gewinn der GmbH nicht.
- Rentenversicherung: Gehört dir mindestens die Hälfte der Anteile, bist du als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin nicht wie bei einer Anstellung rentenversicherungspflichtig. Hat deine GmbH aber im Wesentlichen nur einen Kunden und keine eigenen Angestellten, kann trotzdem eine Pflicht als Selbstständige oder Selbstständiger bestehen.
Ob die geplante Rentenversicherungspflicht für Selbstständige auch Gesellschafter-Geschäftsführer erfasst, steht noch nicht fest.
Was über die geplante Rentenversicherungspflicht für Selbstständige bisher feststeht:
Rentenversicherung ab 2027: Was ändert sich, wenn du gründest?Geld aus der GmbH bekommst du als Gehalt oder als Ausschüttung. Auf den Gewinn, den die GmbH ausschüttet, zahlt sie zuerst rund 30 % Steuern, danach zahlst du 26,375 % Abgeltungsteuer. Bist du freiwillig gesetzlich versichert, kommt Krankenkasse dazu, soweit Gehalt und Ausschüttung zusammen unter 69.750 € im Jahr liegen. Im Beispiel kostet die Kasse auf 28.070 € Ausschüttung 5.923 €. Die Ausschüttung kommt einmal im Jahr, und du teilst sie deiner Krankenkasse selbst mit, weil sie oft nicht im Steuerbescheid steht.
Wichtig: finkraft ersetzt keine Steuerberatung. Du bekommst eine ehrliche Planungsrechnung für deine Entscheidungen. Verbindliche Auskünfte und deine Steuererklärung gehören weiter in die Hände deiner Steuerkanzlei.
Häufige Fragen
Nein. Das Geld der GmbH gehört der GmbH und nicht dir als Person, deshalb gibt es keine Entnahme wie im Einzelunternehmen. Geld bekommst du als Geschäftsführergehalt, das jeden Monat mit Lohnsteuer ausgezahlt wird, oder als Gewinnausschüttung, die du nach dem Jahresabschluss als Gesellschafter oder Gesellschafterin beschließt.
Eine allgemeine Antwort gibt es nicht. Das Gehalt senkt den Gewinn der GmbH, und du zahlst darauf Einkommensteuer. Auf die Ausschüttung zahlt zuerst die GmbH rund 30 % Steuern und danach du 26,375 % Abgeltungsteuer. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt darauf außerdem Krankenkasse. Im Beispiel, in dem Gehalt und Gewinn der GmbH zusammen 80.000 € ergeben, kommen bei 40.000 € Gehalt und voller Ausschüttung 39.745 € an, bei 60.000 € Gehalt 42.119 €. Das Gehalt muss aber angemessen sein, und wie du aufteilst, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, ja. Die Kasse zählt die Ausschüttung zu deinen Einnahmen. Beiträge zahlst du auf Gehalt und Ausschüttung zusammen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € im Jahr 2026. Weil die Ausschüttung oft nicht im Einkommensteuerbescheid steht, fragt die Kasse sie gesondert ab, und du musst sie ihr mitteilen. Wer privat versichert oder als Beschäftigte oder Beschäftigter pflichtversichert ist, zahlt auf die Ausschüttung keinen Beitrag.
Zweimal. Zuerst zahlt die GmbH auf ihren Gewinn 15 % Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag und dazu Gewerbesteuer, bei einem Hebesatz von 400 % zusammen rund 30 %. Vom ausgeschütteten Rest zieht sie 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag ab, zusammen 26,375 %, und zahlt sie am Tag der Ausschüttung ans Finanzamt. Wer mindestens 25 % der Anteile hält, kann stattdessen das Teileinkünfteverfahren beantragen.
Wenn der Jahresabschluss aufgestellt ist und die Gesellschafter beschlossen haben, was mit dem Gewinn passiert. Bei einer kleinen GmbH muss dieser Beschluss spätestens elf Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres gefasst sein. Das Vermögen der GmbH darf durch die Ausschüttung nicht unter das Stammkapital sinken, und eine UG muss ein Viertel ihres Jahresüberschusses als Rücklage behalten.



