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Krankenkassenbeitrag 2027: wen die höhere Grenze trifft

Sebastiaan WolzakGründer von finkraftStand: 21. Oktober 2026

2027 steigt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung um fast zehn Prozent. So steht es gerade in vielen Überschriften, und es klingt nach zehn Prozent mehr Beitrag. So ist es aber nicht. Die Grenze ist ein Deckel. Bis dorthin zählt dein Gewinn für den Beitrag, alles darüber bleibt frei. Steigt der Deckel, zahlt nur mehr, wer mit seinem Gewinn bisher darüber lag. Dieser Artikel zeigt, wen das trifft und was davon schon feststeht.

Beitragsbemessungsgrenze 2027: wie hoch sie ist

2027 liegt die Grenze bei 6.375 € im Monat. Heute sind es 5.812,50 €. Die Beitragssätze bleiben gleich. Beschlossen ist der neue Wert, verkündet noch nicht. Was noch offen ist, steht am Ende des Artikels.

Wen die höhere Grenze trifft

Deine Kasse berechnet den Beitrag aus deinem Gewinn. Dabei gibt es eine Untergrenze und eine Obergrenze. Liegt dein Gewinn unter der Untergrenze, zahlst du trotzdem den Mindestbeitrag. Liegt er über der Obergrenze, zahlst du den Höchstbeitrag und nicht mehr. 2027 steigen beide Grenzen.

Daraus ergeben sich drei Gruppen. Liegt dein Gewinn zwischen den beiden Grenzen, ändert sich durch die neuen Werte nichts an deinem Beitrag. Liegt er über der alten Obergrenze, zahlst du mehr, höchstens 119 € im Monat. Liegt er unter der Untergrenze, steigt dein Mindestbeitrag um 12 €.

Zieh den Regler auf deinen Gewinn, dann siehst du, zu welcher Gruppe du gehörst. Der Rechner zeigt ein Beispiel: gesetzlich versichert, ohne Krankengeld und ohne Kinder. Für den Zusatzbeitrag rechnet er mit dem Durchschnitt von 2026. Das ist eine Annahme, die zur Schätzung für 2027 passt.

Schnell-Check

Zahlst du 2027 mehr?

3.000 €
0 €10.000 €
Dein Beitrag 2027bleibt gleich633 € im Monat für Kasse und Pflege, wie 2026.

Dein Gewinn liegt zwischen den beiden Grenzen. Die neuen Werte ändern an deinem Beitrag nichts.

Beispielrechnung: freiwillig gesetzlich versichert, ohne Krankengeld, ohne Kinder, Zusatzbeitrag wie im Durchschnitt 2026, so schätzt ihn der Schätzerkreis auch für 2027. Grenzen für 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 7. Oktober 2026, der Bundesrat muss noch zustimmen. Für die Pflege gilt die höhere Obergrenze erst mit dem geplanten Pflegegesetz, ohne es fiele der Höchstbeitrag etwas kleiner aus. Ändert deine Kasse ihren Zusatzbeitrag, ändert sich dein Beitrag zusätzlich. Eine Rechnung zum Einordnen, kein Bescheid.

finkraft

Zahlplan

Im Zahlplan stehen deine Zahlungen an Krankenkasse und Finanzamt mit Monat und Betrag. Deinen Kassenbeitrag kannst du selbst eintragen, sobald deine Kasse ihn für 2027 nennt.

Zahlplan ansehen

Mindestbeitrag 2027: wenn dein Gewinn klein ist

Auch mit kleinem Gewinn zahlst du einen Mindestbeitrag. Die Kasse rechnet dann nicht mit deinem Gewinn, sondern mit einem Mindesteinkommen. Dieses Mindesteinkommen steigt 2027 nach der Verordnung der Bundesregierung, und mit ihm der Mindestbeitrag. Im Beispiel sind es 290 € statt 278 € im Monat. Das betrifft vor allem das erste Jahr nach der Gründung und alle, die in Teilzeit selbstständig sind.

Wie der Beitrag 2026 zwischen Mindest- und Höchstbeitrag verläuft:

Was die Krankenversicherung Selbstständige 2026 kostet

Zusatzbeitrag und Pflege: was noch dazukommen kann

Der Schnell-Check zeigt nur, was die neuen Grenzen bewirken. Zwei Dinge können den Beitrag für alle verändern, und beide stehen noch nicht fest.

Das erste ist der Zusatzbeitrag deiner Kasse. Du trägst ihn allein, weil es keinen Arbeitgeberanteil gibt. Hebt deine Kasse ihn an, steigt dein Beitrag, egal wie hoch dein Gewinn ist.

Das zweite ist die Pflegeversicherung. Die Bundesregierung will den Zuschlag für Kinderlose anheben. Bei 3.000 € Gewinn wären das 9 € mehr im Monat. Der Bundestag hat darüber noch nicht entschieden.

Was das für deine Planung heißt

Dein Beitrag für 2027 wird zuerst vorläufig festgesetzt. Die endgültige Rechnung kommt später, mit deinem Steuerbescheid für 2027. Liegt dein Gewinn zwischen den beiden Grenzen, planst du mit dem bisherigen Betrag weiter und passt ihn an, sobald deine Kasse den neuen Zusatzbeitrag nennt. Liegt er über der alten Obergrenze, kommen bis zu 119 € im Monat dazu. Ein Teil davon kommt über die Steuer zurück, weil Kassenbeiträge dein zu versteuerndes Einkommen mindern.

Wie aus dem vorläufigen Beitrag der endgültige wird, mit Rechner:

Krankenkassen-Nachzahlung für Selbstständige berechnen

Was bei der Rentenversicherung im Gespräch ist und was davon feststeht:

Rentenversicherung ab 2027: Was ändert sich, wenn du gründest?

Was feststeht und was noch nicht

Stand ist der 21. Oktober 2026.

  • Fest steht: Die Grenze steigt 2027 zusätzlich zur jährlichen Anpassung um 3.600 € im Jahr. Das Gesetz dazu gilt seit Juli 2026 (§ 223 Abs. 4 SGB V). Die Beitragssätze bleiben gleich.
  • Beschlossen, noch nicht verkündet: der genaue Wert. Die Bundesregierung hat am 7. Oktober 2026 eine Grenze von 6.375 € im Monat beschlossen. Heute sind es 5.812,50 €. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen, danach wird sie verkündet.
  • Noch offen: der Zusatzbeitrag für 2027. Der Schätzerkreis rechnet im Durchschnitt mit 2,9 Prozent, so viel wie 2026. Festlegen soll den Wert das Gesundheitsministerium bis zum 1. November. Danach bestimmt jede Kasse ihren eigenen Zusatzbeitrag.
Merk dir

Die Grenze steigt, der Beitragssatz bleibt. Mehr zahlst du nur an den Rändern: mit einem Gewinn über 5.812,50 € im Monat höchstens 119 €, beim Mindestbeitrag 12 €. Dazwischen ändert die neue Grenze nichts. Die Bundesregierung hat die neuen Werte beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Offen sind noch der Zusatzbeitrag deiner Kasse und der Pflege-Zuschlag für Kinderlose.

Wichtig: finkraft ersetzt keine Steuerberatung. Du bekommst eine ehrliche Planungsrechnung für deine Entscheidungen. Verbindliche Auskünfte und deine Steuererklärung gehören weiter in die Hände deiner Steuerkanzlei.

FAQ

Häufige Fragen

Die Bundesregierung hat am 7. Oktober 2026 eine Grenze von 6.375 € im Monat beschlossen, das sind 76.500 € im Jahr. 2026 sind es 5.812,50 € im Monat. Dass sie zusätzlich zur jährlichen Anpassung steigt, steht bereits im Gesetz. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen, verkündet ist sie noch nicht.

Im Beispiel sind es 1.345 € im Monat für Kasse und Pflege, ohne Krankengeld und ohne Kinder. 2026 sind es 1.226 €. Mit Kindern sind es 1.307 € statt 1.192 €. Gerechnet ist das mit den Werten, die die Bundesregierung am 7. Oktober 2026 beschlossen hat, und dem Zusatzbeitrag von 2026, den der Schätzerkreis auch für 2027 erwartet. Der tatsächliche Betrag hängt vom Zusatzbeitrag deiner Kasse ab.

Durch die höhere Grenze erst ab einem Gewinn von mehr als 5.812,50 € im Monat, das sind 69.750 € im Jahr. Bei 6.000 € sind es 40 € mehr im Monat, ab 6.375 € sind es 119 €. Außerdem steigt der Mindestbeitrag um 12 €.

Im Beispiel sind es 290 € statt 278 € im Monat für Kasse und Pflege, ohne Krankengeld und ohne Kinder. Grundlage ist ein Mindesteinkommen von 1.376,67 € im Monat, 2026 sind es 1.318,33 €. Der neue Wert ergibt sich aus der Verordnung, die die Bundesregierung am 7. Oktober 2026 beschlossen hat.

Ja. Freiwillig Versicherte tragen den ganzen Beitrag selbst, also auch den Zusatzbeitrag ihrer Kasse. Einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht. Für 2027 rechnet der Schätzerkreis im Durchschnitt mit 2,9 Prozent, so viel wie 2026. Festlegen soll den Wert das Gesundheitsministerium bis zum 1. November, danach bestimmt jede Kasse ihren eigenen.

Der Beitragssatz liegt nach heutigem Stand weiter bei 3,6 Prozent. Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Zuschlag für Kinderlose von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte anhebt. Bei 3.000 € Gewinn wären das 642 € statt 633 € im Monat. Beschlossen ist das noch nicht.

Nein. Die Versicherungspflichtgrenze regelt, ab welchem Gehalt Angestellte nicht mehr pflichtversichert sind. Für den Beitrag von Selbstständigen zählt nur die Beitragsbemessungsgrenze.

Dass die Grenze zusätzlich steigt, ist seit Juli 2026 Gesetz. Den genauen Wert hat die Bundesregierung am 7. Oktober 2026 in einer Verordnung beschlossen. Der Bundesrat muss ihr noch zustimmen. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald die Verordnung verkündet und der Zusatzbeitrag bekannt ist.

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