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Auftragsloch: wie lange reicht dein Geld?

Sebastiaan WolzakGründer von finkraftStand: 25. September 2026

Das Projekt endet Ende Juni, und ein neues ist nicht in Sicht. Auf dem Konto sieht es trotzdem gut aus, denn die letzten Rechnungen sind noch nicht einmal bezahlt. Das ist das Problem an einem Auftragsloch: Am Anfang merkst du es nicht. In Foren wird dann nach der richtigen Rücklage gefragt, und die Antworten sind Faustregeln: mal drei Monatsausgaben, mal sechs, mal die Hälfte vom Umsatz. Für Angestellte mag das passen. Bei dir läuft mehr weiter als die Miete, und dein Geld kommt mit Verzögerung. Deshalb rechnen wir es hier einmal durch.

Drei Zahlen statt einer Faustregel

Wie lange dein Geld reicht, ist im Kern eine einfache Rechnung. Du teilst das, was frei auf deinem Konto liegt, durch das, was jeden Monat abfließt, auch wenn keine Rechnung mehr bezahlt wird. Heraus kommt eine Zahl in Monaten. Frei heißt dabei: der Kontostand ohne das, was schon vergeben ist. Die nächste Vorauszahlung ans Finanzamt, die Umsatzsteuer aus den letzten Rechnungen und die Nachzahlung an die Krankenkasse für das Vorjahr gehören nicht dir, auch wenn sie noch auf dem Konto liegen.

Welcher Teil deines Kontostands dem Finanzamt und der Kasse gehört:

Wie viel muss ich für die Steuer zurücklegen?

Was ohne Aufträge weiterläuft

Nimm ein Beispiel mit runden Zahlen. Du machst 6.000 € Umsatz im Monat, deine Betriebskosten liegen bei 800 €, und du zahlst dir jeden Monat 2.800 € aufs Privatkonto. Übers Jahr sind das 62.400 € Gewinn. Darauf zahlst du 10.279 € Einkommensteuer und 13.166 € an die Krankenkasse, ledig und freiwillig gesetzlich versichert.

Jetzt bleibt der Umsatz aus. Was fließt trotzdem ab? Die Betriebskosten von 800 €, also Software, Versicherungen, Miete, Telefon. Der Kassenbeitrag von 1.097 € im Monat, denn die Kasse rechnet mit deinem letzten Steuerbescheid, nicht mit deinem Konto. Die Vorauszahlung ans Finanzamt, aufs Jahr verteilt 857 € im Monat, denn auch sie richtet sich nach deiner letzten Steuererklärung. Und deine Privatentnahme von 2.800 €, weil Miete und Essen nicht warten. Zusammen sind das 5.554 € im Monat, ohne dass du einen Euro verdienst.

Beispiel · 5.554 € Abfluss im Monat, alles läuft weiterSo lange reicht dein freies Geld
Frei auf dem KontoReicht für
10.000 €Nicht einmal zwei Monate, obwohl das Konto voll aussieht.
1,8 Monate
15.000 €Das Beispiel oben.
2,7 Monate
20.000 €Ein Quartal und ein paar Wochen.
3,6 Monate
30.000 €Fast ein halbes Jahr.
5,4 Monate
Abfluss im Monat: 800 € Betriebskosten, 1.097 € Krankenkasse, 857 € Einkommensteuer-Vorauszahlung im Monatsdurchschnitt (tatsächlich je Quartal), 2.800 € Privatentnahme. Grundtarif 2026, ledig, ohne Kinder, ohne Kirchensteuer, Kasse mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Umsatz und Kosten ohne Umsatzsteuer.

Bei 15.000 € frei sind es 2,7 Monate. Das ist weniger, als die meisten schätzen, weil zwei Posten in keiner Faustregel vorkommen: die Kasse und die Vorauszahlung. Zusammen sind sie im Beispiel fast 2.000 € im Monat, und beide laufen weiter, als wäre nichts passiert.

Das Loch kommt später und bleibt länger

Dein Auftragsbuch und dein Konto laufen nicht im gleichen Takt. Endet das Projekt Ende Juni, schreibst du die letzte Rechnung Anfang Juli. Hast du 30 Tage Zahlungsziel vereinbart, kommt das Geld Ende Juli. Im Juli sieht dein Konto also aus wie immer. Erst im August fehlt der erste Eingang. Am anderen Ende gilt dasselbe: Startet im September ein neuer Auftrag, schreibst du die erste Rechnung Ende September und siehst das Geld Ende Oktober. Aus zwei Monaten ohne Auftrag werden auf dem Konto drei Monate ohne Eingang.

Für deine Reichweite heißt das: Du rechnest den Leerlauf plus das Zahlungsziel. Wer 60 Tage Zahlungsziel gewährt, verlängert das Loch um zwei Monate. Im Beispiel brauchst du für zwei leere Monate also Geld für 3,0 Monate, und die 15.000 € reichen mit 2,7 Monaten nicht ganz.

Was ein Zahlungsziel rechtlich ist und was späte Zahlung mit deinem Konto macht:

Zahlungsziel und Zahlungsverzug: wenn Kunden spät zahlen

Drei Bremsen, in Reihenfolge der Wirkung

Reicht dein Geld nicht für das ganze Loch, hast du drei Stellen, an denen du drehen kannst. Die erste ist deine Privatentnahme. Sie ist der größte Posten und die einzige, die sofort wirkt. Gehst du im Beispiel von 2.800 € auf 2.000 €, sinkt der Abfluss auf 4.754 €, und die 15.000 € reichen 3,2 Monate.

Die zweite ist die Vorauszahlung. Das Finanzamt setzt sie nach deiner letzten Steuererklärung fest und kann sie an die Steuer anpassen, die für das laufende Jahr zu erwarten ist. In der Praxis stellst du dafür einen Antrag und begründest ihn, etwa mit dem Auftragsende. Im Beispiel senken drei leere Monate den Jahresgewinn auf 44.400 € und die Einkommensteuer auf 5.679 €. Die Vorauszahlung sinkt dann von 857 € auf 473 € im Monat, und die Reichweite steigt auf 3,4 Monate. Läuft das Jahr doch besser, setzt das Finanzamt sie auch wieder hoch, und was am Ende fehlt, kommt mit dem Bescheid.

Wie das Finanzamt die Vorauszahlungen festsetzt und wann sie fällig sind:

Steuervorauszahlungen, einfach erklärt

Die dritte ist die Krankenkasse, und sie steht aus gutem Grund am Ende. Dein Beitrag folgt dem letzten Steuerbescheid und bleibt so lange vorläufig, bis der Bescheid für das laufende Jahr da ist. Verdienst du in diesem Jahr weniger, rechnet die Kasse dann nach, und du bekommst den Unterschied zurück. Verdienst du mehr, zahlst du nach. Eine Senkung schon während des Jahres gibt es nur auf Antrag. Dein erwartetes Einkommen muss dafür um mehr als ein Viertel unter dem letzten Bescheid liegen, und als Nachweis dient der geänderte Vorauszahlungsbescheid vom Finanzamt. Die Senkung gilt dann ab dem Monat nach dem Antrag. Im Beispiel liegen drei leere Monate mit 28,8 Prozent weniger Gewinn über dieser Schwelle, zwei leere Monate mit 19,2 Prozent nicht.

Beispiel · 15.000 € frei auf dem Konto, drei leere Monate im JahrWas jede Bremse bringt
Abfluss im MonatReicht für
Alles läuft weiter: 5.554 €Kasse 1.097 €, Vorauszahlung 857 €, Entnahme 2.800 €.
2,7 Monate
Privatentnahme auf 2.000 €: 4.754 €Wirkt sofort, ohne Antrag.
3,2 Monate
Dazu Vorauszahlung angepasst: 4.370 €Vorauszahlung 473 € statt 857 € im Monat, nach Antrag beim Finanzamt.
3,4 Monate
Dazu Kasse vorläufig gesenkt: 4.054 €Kasse 781 € statt 1.097 €, nur auf Antrag über der Schwelle und erst ab dem Folgemonat.
3,7 Monate
Jede Zeile baut auf der vorigen auf. Vorauszahlung und Kasse angepasst an drei leere Monate: 44.400 € Gewinn, 5.679 € Einkommensteuer, Kassenbeitrag auf dieser Grundlage 9.368 € im Jahr. Am Jahresende rechnen Finanzamt und Kasse mit dem echten Gewinn ab, nach oben wie nach unten.

Wie die Kasse deinen Beitrag festsetzt, vorläufig und endgültig:

Was die Krankenversicherung Selbstständige 2026 kostet

Sommerloch und Auszeit: dieselbe Rechnung, nur geplant

Ein leerer August oder drei Monate Auszeit stehen im Kalender, du weißt also vorher Bescheid. Die Rechnung bleibt dieselbe, nur die Richtung dreht sich: Du kennst die Monate und suchst den Betrag. Du nimmst die Monate ohne Einnahmen plus einen Monat Zahlungsziel und multiplizierst sie mit deinem Abfluss. Für drei Monate Auszeit sind das im Beispiel vier Monate mal 5.554 €, also 22.216 €, die vorher frei auf dem Konto liegen müssen. Wer in dieser Zeit weniger entnimmt, braucht weniger. Die Kasse läuft in der Auszeit weiter, und wer einer Kammer angehört, zahlt auch dort weiter.

Wie viele Monate sollen es sein?

Eine Zahl für alle gibt es nicht, und kein Gesetz schreibt sie vor. Die Frage ist, welches Loch du aushalten willst, ohne an der Entnahme zu drehen. Wer viele kleine Kunden hat, kommt mit zwei Monaten Leerlauf plus Zahlungsziel weit. Wer von einem Kunden lebt, rechnet mit der Zeit, die ein Ersatz braucht, und das sind eher vier bis sechs Monate. Rechne dabei mit deinem Abfluss und nicht nur mit deinen Ausgaben, denn der Unterschied sind Kasse und Vorauszahlung.

Ob dein Puffer reicht, siehst du nicht in einer Formel, sondern an deinem Kontostand über die Monate. Im Plan ist ein Auftragsloch ein Szenario: zwei Monate ohne Einnahmen, alles andere läuft weiter. Die Kurve zeigt, in welchem Monat es eng wird, und ob eine kleinere Entnahme reicht.

finkraft

Szenarien

Leg das Loch als Szenario neben deinen Plan: zwei Monate ohne Einnahmen, Kasse und Vorauszahlung laufen weiter. Die Kurve zeigt, in welchem Monat es eng wird.

Szenario durchspielen
Merk dir

Wie lange dein Geld reicht: frei auf dem Konto geteilt durch den Abfluss im Monat. Im Beispiel 15.000 € durch 5.554 €, also 2,7 Monate. Das Loch auf dem Konto ist um das Zahlungsziel länger als das Loch im Auftragsbuch. Zuerst wirkt die Entnahme, dann die angepasste Vorauszahlung. Die Kasse folgt dem letzten Bescheid und senkt den Beitrag nur auf Antrag.

Wichtig: finkraft ersetzt keine Steuerberatung. Du bekommst eine ehrliche Planungsrechnung für deine Entscheidungen. Verbindliche Auskünfte und deine Steuererklärung gehören weiter in die Hände deiner Steuerkanzlei.

FAQ

Häufige Fragen

Eine Zahl für alle gibt es nicht, und kein Gesetz schreibt sie vor. Rechne die Monate, die du ohne Aufträge aushalten willst, plus einen Monat Zahlungsziel, mal das, was bei dir auch ohne Einnahmen abfließt: Betriebskosten, Krankenkasse, Steuervorauszahlung und Privatentnahme. Beispiel: 5.554 € Abfluss im Monat, zwei leere Monate plus ein Monat Zahlungsziel, das sind 16.662 €. Faustregeln mit drei Monatsausgaben unterschätzen Kasse und Vorauszahlung.

Teile das frei verfügbare Geld auf dem Konto durch deinen monatlichen Abfluss ohne Einnahmen. Frei heißt: ohne die Beträge, die schon dem Finanzamt und der Krankenkasse gehören. Der Abfluss besteht aus Betriebskosten, Kassenbeitrag, Steuervorauszahlung und Privatentnahme. Beispiel: 15.000 € frei geteilt durch 5.554 € im Monat sind 2,7 Monate. Rechne dann noch das Zahlungsziel dazu, denn das Loch auf dem Konto beginnt erst, wenn die letzte Rechnung bezahlt ist.

Ja. Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen nach deiner letzten Steuererklärung fest und kann sie an die Steuer anpassen, die für das laufende Jahr zu erwarten ist. Dafür stellst du einen Antrag mit einer kurzen Begründung und deiner neuen Gewinnschätzung. Erwartest du später wieder mehr Gewinn, kann das Finanzamt die Vorauszahlungen auch wieder erhöhen. Was am Ende fehlt oder zu viel war, wird mit dem Steuerbescheid ausgeglichen.

Nicht von allein. Als freiwillig versicherte Selbstständige oder Selbstständiger zahlst du einen vorläufigen Beitrag nach deinem letzten Steuerbescheid. Endgültig wird er erst mit dem Bescheid für das jeweilige Jahr, dann bekommst du zu viel Gezahltes zurück oder zahlst nach. Eine Senkung schon im laufenden Jahr gibt es auf Antrag, wenn dein erwartetes Einkommen um mehr als ein Viertel unter dem letzten Bescheid liegt, mit dem geänderten Vorauszahlungsbescheid als Nachweis. Sie gilt ab dem Monat nach dem Antrag.

Rechne die Monate ohne Einnahmen plus einen Monat Zahlungsziel, mal das, was auch ohne Einnahmen abfließt. Im Beispiel mit 5.554 € Abfluss im Monat sind das für drei Monate Auszeit vier Monate mal 5.554 €, also 22.216 €. Wer in der Auszeit weniger entnimmt, braucht entsprechend weniger. Krankenkasse und Steuervorauszahlung laufen in der Auszeit weiter, weil beide nach dem letzten Steuerbescheid festgesetzt sind.

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