KfW-Gründerkredit: was im zweiten Jahr auf dein Konto zukommt
Sebastiaan WolzakGründer von finkraftStand: 8. Oktober 2026
Der KfW-Gründerkredit ist zugesagt, das Geld ist da, und im ersten Jahr zahlst du nur Zinsen. Bei 50.000 € und einem angenommenen Zins von 5 % sind das rund 208 € im Monat. Das fühlt sich leicht an. Nach der tilgungsfreien Zeit kommt die Tilgung dazu, und ungefähr zur selben Zeit beginnt das Finanzamt, mit deinem echten Gewinn zu rechnen.
Hier liest du, was das StartGeld der KfW kostet, was sich nach der tilgungsfreien Zeit ändert und an welcher Stelle es knapp werden kann. Ein durchgerechneter Fall zeigt beide Laufzeitvarianten über die ersten drei Jahre.
Wenn du noch vor dem Antrag stehst, wie die Bank prüft, welche Rate du tragen kannst:
Kredit für Selbstständige: so rechnet die Bank dein EinkommenKfW-Gründerkredit StartGeld: die Konditionen
Der ERP-Gründerkredit StartGeld (Programm 067) ist der Förderkredit der KfW für Gründungen mit kleinerem Finanzierungsbedarf. Du beantragst ihn nicht bei der KfW, sondern bei deiner Bank oder Sparkasse, und zwar bevor du mit dem Vorhaben anfängst. Das Wichtigste aus dem Merkblatt:
- bis 200.000 € je Vorhaben (seit Dezember 2025, vorher 125.000 €), davon bis 80.000 € für Betriebsmittel wie Material oder Anlaufkosten,
- für Gründungen und junge Unternehmen bis fünf Jahre nach dem ersten Umsatz, auch im Nebenerwerb,
- zwei Laufzeiten: bis 5 Jahre mit höchstens einem tilgungsfreien Jahr oder bis 10 Jahre mit höchstens zwei,
- der Zins richtet sich nach dem Kapitalmarkt, wird am Tag der Zusage festgelegt und gilt dann fest für die ganze Laufzeit,
- nach der tilgungsfreien Zeit jeden Monat derselbe Tilgungsbetrag plus Zinsen auf den Rest, die Rate sinkt also langsam,
- früher zurückzahlen geht nur gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Die KfW übernimmt 80 Prozent des Ausfallrisikos deiner Bank. Das macht eine Zusage leichter, entlastet aber die Bank und nicht dich: Du haftest für den ganzen Kredit, und Sicherheiten verlangt die Bank trotzdem. Einen Anspruch auf den Kredit gibt es nicht. Für größere Vorhaben im Haupterwerb gibt es den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) mit bis zu 500.000 €, abgesichert über eine Bürgschaftsbank und mit vierteljährlicher Tilgung.
Was im tilgungsfreien Jahr passiert
Tilgungsfrei heißt nicht kostenfrei. Die Zinsen laufen ab der Auszahlung und gehen jeden Monat von deinem Konto ab. Sie mindern deinen Gewinn, weil sie Betriebsausgaben sind. Die Tilgung tut das später nicht: Sie zahlt Schulden zurück und kommt aus dem Geld, das nach Steuern und Krankenkasse übrig ist.
Rufst du den Kredit erst spät ab, kommt eine Bereitstellungsprovision dazu: ab sechs Monaten nach der Zusage 0,15 Prozent im Monat auf den Betrag, der noch nicht ausgezahlt ist. Wer zum Start abruft, zahlt sie nicht. Die Tilgung beginnt erst, wenn der ganze Kredit ausgezahlt ist.
Warum Tilgung und Anschaffungen am Gewinn vorbei vom Konto gehen:
Cashflow berechnen: warum dein Konto leer ist trotz GewinnWenn die Tilgung beginnt: zwei Varianten an einem Beispiel
Eine Tischlermeisterin macht sich im Januar 2027 mit einer eigenen Werkstatt selbstständig. Für Maschinen, einen Transporter und das erste Material nimmt sie 50.000 € StartGeld auf. Im ersten Jahr läuft das Geschäft an, ab dem zweiten verdient sie deutlich mehr. Privat braucht sie 2.100 € im Monat, die Krankenkasse kommt dazu. Wir rechnen den Fall einmal mit fünf und einmal mit zehn Jahren Laufzeit.
- 5 Jahre
- 1 Jahr
- 10 Jahre
- 2 Jahre
- 5 Jahre
- 5 %
- 10 Jahre
- 5 %
- 5 Jahre
- 208 €
- 10 Jahre
- 208 €
- 5 Jahre
- Februar 2028
- 10 Jahre
- Februar 2029
- 5 Jahre
- 1.250 €
- 10 Jahre
- 729 €
- 5 Jahre
- 7.604 €
- 10 Jahre
- 15.104 €
| StartGeld 50.000 € | 5 Jahre | 10 Jahre |
|---|---|---|
| Davon tilgungsfrei | 1 Jahr | 2 Jahre |
| Zins (Annahme im Beispiel) | 5 % | 5 % |
| Rate in der tilgungsfreien Zeit (nur Zinsen) | 208 € | 208 € |
| Tilgung beginnt | Februar 2028 | Februar 2029 |
| Erste Rate mit Tilgung | 1.250 € | 729 € |
| Zinsen über die ganze Laufzeit | 7.604 € | 15.104 € |
Bei fünf Jahren Laufzeit steigt die Rate im Februar 2028 von 208 € auf 1.250 €, weil sie jetzt in vier Jahren den ganzen Kredit zurückzahlt. Bei zehn Jahren kommt der Sprung ein Jahr später und fällt kleiner aus. Dafür zahlt sie über die ganze Laufzeit ungefähr doppelt so viel Zinsen.
Warum es im zweiten Jahr knapp wird
Im ersten Jahr wächst ihr Konto auf 11.140 € bis Dezember. Das liegt auch daran, dass Finanzamt und Krankenkasse noch mit der Schätzung vom Start rechnen. Für 2027 werden im Frühjahr darauf nur 598 € fällig, weil das erste Jahr wenig Gewinn gebracht hat. Das zweite Jahr läuft besser, und genau dafür kommt die Rechnung erst ein Jahr später.
- Kontostand
- Im Plan reserviert (Steuer und Kasse)
- davon frei verfügbar
Kontostand-Vorschau
Trag deinen Kredit mit tilgungsfreien Monaten ein: finkraft zeigt Rate, Steuer und Krankenkasse im selben Monat und wie viel davon wirklich frei ist.
Mit fünf Jahren Laufzeit bleibt das Konto 2028 fast gleich hoch, obwohl sie jeden Monat tilgt. Ein Teil davon gehört aber schon Finanzamt und Krankenkasse, denn für den höheren Gewinn 2028 entstehen Steuer und Beiträge, die erst später fällig werden. Frei verfügbar sinkt von 9.839 € im Januar 2028 auf 351 € im März 2029.
Im Beispiel kommt im April 2029 alles für 2028 zusammen: Nachzahlung bei Einkommen- und Gewerbesteuer, höhere Vorauszahlungen und die Nachberechnung der Krankenkasse, zusammen 10.629 €. Das Konto fällt auf 2.188 € und reicht ab Mai nicht mehr für alle Ausgaben.
Mit zehn Jahren Laufzeit trifft dieselbe Rechnung auf ein volleres Konto. Es steht vor dem April bei 25.723 € und Ende 2029 noch bei 14.728 €, obwohl die Tilgung inzwischen auch hier läuft.
Wann der Bescheid tatsächlich kommt, hängt davon ab, wann du die Steuererklärung abgibst. Ohne Steuerberatung ist sie für 2027 bis Ende Juli 2028 fällig, die Nachzahlung einen Monat nach dem Bescheid. Kommt er später, verschiebt sich die Zahlung, der Betrag bleibt derselbe.
Wie das Finanzamt die Vorauszahlungen nach dem ersten Bescheid neu festsetzt:
Steuervorauszahlungen, einfach erklärtWas du vor dem ersten Tilgungsmonat klären kannst
- Welche Rate kommt nach der tilgungsfreien Zeit, und reicht der Monat dann noch, wenn Steuer und Krankenkasse auf deinen echten Gewinn kommen?
- Wie viel von deinem Kontostand ist schon für Finanzamt und Krankenkasse reserviert? Diese Zahl brauchst du, nicht den Kontostand selbst.
- Wann gibst du die Steuererklärung ab? Daran hängt, wann Nachzahlung und neue Vorauszahlungen kommen.
- Welche Laufzeit passt zu deinem Plan? Das klärst du mit deiner Bank vor dem Antrag, denn früher tilgen kostet später eine Entschädigung.
Warum die Krankenkasse nach dem ersten Steuerbescheid nachrechnet:
Krankenkassen-Nachzahlung für Selbstständige berechnenIm tilgungsfreien Jahr zahlst du nur Zinsen, danach steigt die Rate deutlich. Die Steuer für das Jahr, in dem die Tilgung beginnt, kommt erst im Jahr darauf. Rechne deshalb mit dem Teil deines Kontos, der wirklich frei ist, und vergleiche beide Laufzeiten, bevor du den Antrag stellst.
Wichtig: finkraft ersetzt keine Steuerberatung. Du bekommst eine ehrliche Planungsrechnung für deine Entscheidungen. Verbindliche Auskünfte und deine Steuererklärung gehören weiter in die Hände deiner Steuerkanzlei.
Häufige Fragen
Beim ERP-Gründerkredit StartGeld (067) bekommst du seit Dezember 2025 bis zu 200.000 € je Vorhaben, davon bis zu 80.000 € für Betriebsmittel. Finanziert werden bis zu 100 Prozent des Fremdfinanzierungsbedarfs. Für größere Vorhaben im Haupterwerb gibt es den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) mit bis zu 500.000 €.
Das steht erst bei der Zusage fest. Der Zins richtet sich nach dem Kapitalmarkt und kann sich bis dahin ändern, die KfW legt ihn am Tag der Zusage fest. Danach gilt er für die ganze Laufzeit. Welchen Zins du bekommst, siehst du im Angebot deiner Bank; die aktuellen Sätze veröffentlicht die KfW in ihrer Konditionenübersicht.
Ja, die Zinsen. Sie laufen ab der Auszahlung und werden jeden Monat fällig, bei 50.000 € und 5 % Zins sind das rund 208 € im Monat. Tilgungsfrei heißt nur, dass du in dieser Zeit noch nichts von der Kreditsumme zurückzahlst.
Weil ab dann der ganze Kredit in der restlichen Laufzeit zurückgezahlt wird. Bei 50.000 €, fünf Jahren Laufzeit und einem tilgungsfreien Jahr sind das 1.042 € Tilgung im Monat plus Zinsen, bei 5 % Zins liegt die erste volle Rate bei 1.250 €. Danach sinkt sie langsam, weil die Zinsen auf eine kleinere Restschuld gerechnet werden.
Ja, aber nur gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung, so steht es im Merkblatt. Weil der Zins für die ganze Laufzeit fest vereinbart ist, entgeht der Bank sonst ein Teil der Zinsen. Welche Laufzeit du wählst, klärst du deshalb am besten vor dem Antrag.
Eigenkapital ist keine Voraussetzung, das StartGeld kann den ganzen Fremdfinanzierungsbedarf decken. Die KfW erwartet aber, dass du vorhandene eigene Mittel nach Möglichkeit einbringst, und berücksichtigt ihre Höhe bei der Bonitätsprüfung. Sicherheiten verlangt deine Bank trotzdem.
Ja, das Merkblatt erlaubt die Kombination mit Zuschüssen. Der Gründungszuschuss setzt allerdings eine hauptberufliche Gründung voraus, und die Arbeitsagentur entscheidet nach Ermessen. Den Kredit nennst du im Finanzierungsplan, den die fachkundige Stelle für die Tragfähigkeitsbescheinigung prüft.



