Preise erhöhen: erst rechnen, dann ankündigen
Sebastiaan WolzakGründer von finkraftStand: 21. September 2026
Deine Preise stehen seit zwei Jahren, deine Kosten nicht. Irgendwann im Herbst nimmst du dir vor, zum Jahreswechsel zu erhöhen. Dann suchst du nach einer Formulierung für die Ankündigung, und davon gibt es genug. Was fehlt, ist die Rechnung davor. Sie hat drei Zeilen: was die Erhöhung bringt, wenn alle bleiben, wie viele Kunden gehen dürfen, und was nach Steuer und Krankenkasse bei dir ankommt. Mit diesen drei Zahlen entscheidest du ruhiger, und die Ankündigung schreibt sich danach fast von selbst.
Wie viele Kunden dürfen bei einer Preiserhöhung gehen?
Die erste Zahl kannst du im Kopf überschlagen. Erhöhst du um 15 Prozent, dürfen 13,0 Prozent deines Absatzes wegfallen, bevor dein Umsatz unter den alten Stand sinkt. Bei 10 Prozent sind es 9,1 Prozent, bei 20 Prozent 16,7 Prozent. Die Formel ist kurz: Erhöhung geteilt durch eins plus Erhöhung. Absatz heißt hier die Menge, die du verkaufst, also Tage, Stunden, Pakete oder Aufträge. Bei zehn gleich großen Kunden und 15 Prozent heißt das: Einer darf gehen, zwei nicht.
Hast du Kosten, die mit jedem Auftrag anfallen, etwa Material, Fremdleistungen oder Fahrten, ist dein Spielraum größer. Dann geht mit dem Kunden auch ein Teil der Kosten. Bleiben dir von jedem Euro Umsatz 60 Cent nach diesen Kosten, dürfen bei 15 Prozent Erhöhung 20,0 Prozent des Absatzes wegfallen, bevor dein Gewinn sinkt.
Preiserhöhung berechnen: das Beispiel mit zehn Kunden
Ein Beispiel mit runden Zahlen. Du machst 80.000 € Umsatz im Jahr mit zehn Kunden, die etwa gleich groß sind. Deine Kosten liegen bei 20.000 € und hängen nicht von der Auftragsmenge ab. Dein Gewinn beträgt also 60.000 €. Nach Einkommensteuer und Krankenkasse bleiben dir davon 37.714 €. Jetzt erhöhst du um 15 Prozent, aus 8.000 € je Kunde werden 9.200 €.
Der mittlere Ausgang wird oft unterschätzt. Geht einer von zehn Kunden, hast du trotzdem 1.445 € mehr im Jahr und ein Zehntel deiner Zeit zurück. Diese Zeit kannst du für einen neuen Kunden zum neuen Preis nutzen oder behalten. Erst wenn zwei gehen, liegst du mit 3.367 € im Minus. Die Frage vor der Ankündigung lautet deshalb nicht, ob jemand geht. Sie lautet, ob mehr gehen, als dein Spielraum trägt.
Welchen Preis du brauchst, wenn du von deinem Wunsch-Netto aus rechnest:
Stundensatz berechnen: rückwärts von dem, was dir bleiben sollMit deinen eigenen Zahlen sieht die Rechnung anders aus. Stell Umsatz, Kosten und Erhöhung ein und schieb den letzten Regler so weit, wie du es für möglich hältst. Die Balken zeigen, ab welchem Punkt die Erhöhung Geld kostet.
Was bringt deine Preiserhöhung?
Netto heißt nach Einkommensteuer (Grundtarif 2026, ledig) und vollem Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse, ohne Kinder. Deine Kosten bleiben gleich, und jeder Auftrag ist gleich viel wert. Steuer und Kassenbeitrag steigen erst mit dem nächsten Bescheid.
Der Rechner vereinfacht. Jeder Auftrag ist bei ihm gleich viel wert, deine Kosten bleiben gleich, und dein Jahr hat keinen Verlauf. In finkraft rechnest du mit deinem echten Plan. Du legst neben deinem Basisplan ein Szenario an und spielst an Preisen und Mengen. Alles andere rechnet automatisch mit. Ausgaben, die du an deine Aufträge gekoppelt hast, etwa Material oder Fahrten, sinken mit, wenn Aufträge wegfallen. Einkommensteuer, Krankenkasse, Rücklage und Kontostand rechnen sich Monat für Monat neu. Am Ende siehst du, wie viel das Szenario über oder unter deiner Basis liegt. Zwei Szenarien stehen neben der Basis, zum Beispiel „alle bleiben“ und „zwei gehen“.
Szenarien
Spiel deine Preiserhöhung mit echten Zahlen durch: Szenario anlegen, an Preis oder Menge drehen. Gekoppelte Ausgaben, Steuern und Kontostand rechnen automatisch mit.
Was von der Preiserhöhung nach Steuern übrig bleibt
Bleiben alle Kunden, steigt dein Umsatz um 12.000 €. Bei dir kommen davon 6.372 € an, gut die Hälfte. Der Rest geht an Finanzamt und Krankenkasse. Das liegt daran, dass der zusätzliche Gewinn oben auf deinem Einkommen liegt. Auf diese Euro fällt dein höchster Steuersatz an, und bis zur Beitragsbemessungsgrenze steigt auch der Kassenbeitrag mit. Eine Erhöhung um 15 Prozent macht dich also nicht um 15 Prozent reicher. Das spricht nicht gegen sie, es gehört nur in die Rechnung.
Warum auf den zusätzlichen Gewinn ein anderer Satz anfällt als auf den Rest:
Grenzsteuersatz: Warum du wahrscheinlich zu viel zurücklegstDazu kommt die Zeit. Die höheren Preise landen ab Januar auf deinem Konto. Die höhere Steuer kommt erst mit dem Bescheid, zusammen mit höheren Vorauszahlungen. Die Krankenkasse rechnet nach, sobald sie den Bescheid hat. In dem Jahr, in dem die Erhöhung wirkt, fühlt sich das Geld deshalb größer an, als es ist. Der Teil für Finanzamt und Kasse gehört vom ersten Monat an zur Seite.
Nicht erhöhen ist auch eine Entscheidung
Bleibt dein Preis stehen, während deine Kosten steigen, zahlst du die Differenz selbst. Steigen die Kosten im Beispiel von 20.000 € auf 22.000 €, etwa durch Software, Versicherungen und Miete, sinkt dein Gewinn auf 58.000 €. Netto bleiben dir dann 36.671 € statt 37.714 €, also 1.043 € weniger im Jahr. Schon eine Erhöhung um 5 Prozent bringt 2.060 € netto, wenn alle Kunden bleiben, und gleicht das mehr als aus. Der Spielraum ist bei 5 Prozent allerdings klein: Es dürfen nur 4,8 Prozent des Absatzes wegfallen.
Neue Preise im Plan: ab wann sie wirken
Eine Erhöhung wirkt selten ab dem ersten Tag für alle. Neue Kunden bekommen den neuen Preis sofort. Für Stammkunden gilt er ab einem Stichtag, und laufende Projekte rechnest du meist noch zum alten Preis ab. Im ersten Jahr liegt der zusätzliche Umsatz deshalb unter dem vollen Betrag aus der Tabelle. Für deine Planung heißt das: Trag den neuen Preis in dem Monat ein, ab dem er für den jeweiligen Kunden gilt. So siehst du, wann das Geld auf dem Konto ankommt und nicht nur, wie viel es am Ende ist.
Preiserhöhung ankündigen: was vorher feststehen muss
Für neue Angebote bist du frei, dein neuer Preis gilt ab dem nächsten Angebot. Bei laufenden Verträgen ist es anders. Einen bestehenden Vertrag änderst du nur mit Zustimmung deines Kunden oder über eine Anpassungsklausel, die ihr vereinbart habt (§ 311 Abs. 1 BGB). Eine allgemeine gesetzliche Frist für die Ankündigung gibt es nicht. Für Verträge mit Privatkunden gelten bei vorformulierten Bedingungen strengere Regeln als unter Unternehmen. Im Zweifel klärst du das mit einer Rechtsberatung, bevor du schreibst.
Für die Planung zählt etwas anderes. Leg vor der Ankündigung fest, welche Kunden du halten willst und bei welchen du einen Abgang hinnimmst. Rechne den Fall durch, den du für wahrscheinlich hältst, und den, der dir Sorgen macht. Trägt dein Konto auch den zweiten, kannst du gelassen ankündigen.
Bei 15 Prozent mehr dürfen 13,0 Prozent deines Absatzes wegfallen, bevor dein Umsatz sinkt. Im Beispiel mit zehn Kunden bringt die Erhöhung 6.372 € netto, wenn alle bleiben, und noch 1.445 €, wenn einer geht. Vom zusätzlichen Umsatz bleibt gut die Hälfte, der Rest geht an Finanzamt und Krankenkasse, und zwar mit Verzögerung. Laufende Verträge änderst du nur mit Zustimmung oder einer vereinbarten Klausel.
Wichtig: finkraft ersetzt keine Steuerberatung. Du bekommst eine ehrliche Planungsrechnung für deine Entscheidungen. Verbindliche Auskünfte und deine Steuererklärung gehören weiter in die Hände deiner Steuerkanzlei.
Häufige Fragen
In drei Schritten. Erstens der Mehrumsatz, wenn alle Kunden bleiben: alter Umsatz mal Erhöhung. Zweitens der Spielraum: Erhöhung geteilt durch eins plus Erhöhung, bei 15 Prozent also 13,0 Prozent Absatz, der wegfallen darf. Drittens das Netto: Vom zusätzlichen Gewinn gehen Einkommensteuer und Krankenkasse ab, im Beispiel mit 60.000 € Gewinn bleibt gut die Hälfte. Der Rechner im Artikel rechnet alle drei Schritte mit deinen Zahlen.
Rechnerisch darf dein Absatz um den Anteil Erhöhung geteilt durch eins plus Erhöhung sinken, bevor dein Umsatz fällt. Bei 10 Prozent mehr sind das 9,1 Prozent, bei 15 Prozent 13,0 Prozent, bei 20 Prozent 16,7 Prozent. Hast du Kosten, die mit jedem Auftrag anfallen, ist der Spielraum größer: Bleiben dir 60 Cent je Euro Umsatz, sind es bei 15 Prozent Erhöhung 20,0 Prozent.
Weniger als der Mehrumsatz, weil der zusätzliche Gewinn oben auf deinem Einkommen liegt. Beispiel mit Werten für 2026: Bei 60.000 € Gewinn und 12.000 € mehr Umsatz bleiben nach Einkommensteuer und gesetzlicher Krankenkasse 6.372 € netto, gut die Hälfte. Die höhere Steuer und der höhere Kassenbeitrag kommen zeitversetzt, mit dem Steuerbescheid.
Eine allgemeine gesetzliche Ankündigungsfrist gibt es nicht. Für neue Angebote gilt dein neuer Preis ab dem nächsten Angebot. Einen laufenden Vertrag kannst du nur mit Zustimmung des Kunden ändern oder über eine vereinbarte Anpassungsklausel (§ 311 Abs. 1 BGB). Gegenüber Privatkunden gelten für vorformulierte Bedingungen strengere Regeln als unter Unternehmen.
Das hängt von der Höhe der Erhöhung und vom Gewicht des Kunden ab. Beispiel mit zehn gleich großen Kunden, 80.000 € Umsatz und 15 Prozent mehr: Geht ein Kunde, bleiben trotzdem 1.445 € netto mehr im Jahr, bei 10 Prozent weniger Arbeit. Gehen zwei, sind es 3.367 € weniger. Bei 10 Prozent Erhöhung wäre schon ein Abgang ein kleines Minus.




