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Einzelunternehmen gründen: was es kostet und wofür du haftest

Sebastiaan WolzakGründer von finkraftStand: 13. Oktober 2026

Wenn du allein loslegst und keine Gesellschaft gründest, hast du automatisch ein Einzelunternehmen. Dafür brauchst du keinen Notar und kein Startkapital. Die Frage ist eher, ob diese Form zu deinem Vorhaben passt, und dafür hilft ein Blick auf das erste Jahr in Euro.

Hier liest du, was ein Einzelunternehmen ist, welchen Namen es tragen darf und was es im ersten Jahr kostet, verglichen mit einer UG. Danach geht es um Steuern, Haftung und die Frage, wann eine UG oder GmbH besser passt.

Was ein Einzelunternehmen ist

Ein Einzelunternehmen gehört einer einzigen Person, und diese Person ist das Unternehmen. Es gibt keine Gesellschaft dazwischen, keinen Vertrag und kein Mindestkapital. Gewinne versteuerst du über deine eigene Einkommensteuer, Schulden des Betriebs sind deine Schulden.

Davon getrennt ist die Frage, ob du ein Gewerbe betreibst oder freiberuflich arbeitest. Freie Berufe wie Ärztin, Übersetzer, Designerin oder Ingenieur melden sich nur beim Finanzamt an und zahlen keine Gewerbesteuer. Alle anderen melden ein Gewerbe an. Beides ist ein Einzelunternehmen.

Wie die Einordnung in der Praxis entschieden wird, am Beispiel einer Fotografin:

Fotograf: Freiberufler oder Gewerbe? Was die Einordnung kostet

Ohne Eintrag im Handelsregister trittst du unter deinem Vor- und Nachnamen auf. Eine Geschäftsbezeichnung darf daneben stehen, sie darf aber nicht wie eine Firma wirken. Wer einen kaufmännisch eingerichteten Betrieb braucht, muss sich ins Handelsregister eintragen lassen, alle anderen dürfen es. Eingetragen heißt das Einzelunternehmen eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau, die Firma trägt dann den Zusatz e.K.

Einzelunternehmen gründen: was du anmeldest

Mit einem Gewerbe meldest du dich beim Gewerbeamt an, das kostet je nach Stadt 15 € bis 60 €. Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt, und du füllst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Freiberufler überspringen das Gewerbeamt und melden sich nur mit dem Fragebogen beim Finanzamt. Wenn du hauptberuflich gründest, gehört die Krankenkasse dazu: Sie rechnet 2026 auch bei kleinem Gewinn mit mindestens 1.318,33 € Einkommen im Monat.

Was im Fragebogen steht und warum die Gewinnschätzung wichtig ist:

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: der Start beim Finanzamt

Die ganze Reihenfolge vom ersten Plan bis zum zweiten Jahr:

Selbstständig machen: Schritt für Schritt

Was sich bei der Krankenkasse ändert, wenn du aus einer Anstellung heraus gründest:

Hauptberuflich selbstständig: ab wann und was sich dann ändert

Was ein Einzelunternehmen im ersten Jahr kostet

Die Gründung selbst ist billig, die Unterschiede liegen in den Pflichten danach. Die Tabelle stellt ein gewerbliches Einzelunternehmen einer UG gegenüber, beide mit 30.000 € Gewinn im ersten Jahr und einer Person.

Beispiel · erstes Jahr, eine PersonEinzelunternehmen gegen UG
Gründung
Einzelunternehmen
Gewerbeanmeldung 15 € bis 60 €, je nach Stadt. Freiberuflich nur der Fragebogen beim Finanzamt.
UG (haftungsbeschränkt)
Notar mit Musterprotokoll, Handelsregister 300 €, dazu die Gewerbeanmeldung. Stammkapital ab 1 €.
Abschluss
Einzelunternehmen
Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Bilanz erst über 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn und nach Mitteilung des Finanzamts.
UG (haftungsbeschränkt)
Bilanz vom ersten Jahr an, dazu Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung.
Register im Jahr
Einzelunternehmen
keine
UG (haftungsbeschränkt)
Unternehmensregister 21,50 €, Transparenzregister 19,80 €.
IHK-Beitrag
Einzelunternehmen
Frei bis 5.200 € Gewinn, als Gründer in den ersten zwei Jahren bis 25.000 €. Bei 30.000 € fällt er an. Freiberufler sind kein IHK-Mitglied.
UG (haftungsbeschränkt)
Mitglied ab Eintragung, Grundbeitrag auch bei Verlust (IHK Nürnberg 2026: 120 €, davon 85 % erhoben).
Gewerbesteuer bei 30.000 € Gewinn
Einzelunternehmen
787 €, davon 770 € auf die Einkommensteuer angerechnet. Es bleiben 17 €.
UG (haftungsbeschränkt)
Auf den ganzen Gewinn der UG, ohne Freibetrag und ohne Anrechnung. Wie viel, hängt vom Gehalt ab, das du dir als Geschäftsführer zahlst.
Haftung
Einzelunternehmen
Mit deinem ganzen Privatvermögen.
UG (haftungsbeschränkt)
Mit dem Vermögen der UG. Als Geschäftsführer haftest du bei Pflichtverletzungen trotzdem persönlich.
Gebühren: Gewerbeämter Berlin, Hamburg und München, Handelsregister, Unternehmens- und Transparenzregister, IHK Nürnberg (Stand Oktober 2026). Gewerbesteuer mit dem durchschnittlichen Hebesatz aller Gemeinden 2024 (409 %), angerechnet, soweit die Einkommensteuer reicht. Die Steuer der UG hängt vom Geschäftsführergehalt ab und ist deshalb nicht beziffert.
finkraft

Zahlplan

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Bei der UG kommen Notar und Handelsregister dazu, das Register allein nimmt 300 €. Das Stammkapital kann 1 € sein. Die Gründungskosten trägt die UG dann aber nur bis zur Höhe dieses Kapitals, den Rest zahlst du selbst. Teurer als die Gründung ist der jährliche Abschluss: Eine UG bilanziert vom ersten Jahr an, und die Kanzlei rechnet den Jahresabschluss nach einem eigenen Gebührenrahmen ab.

Steuern im Einzelunternehmen

Den Gewinn versteuerst du mit deiner Einkommensteuer, dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Umsatzsteuer berechnest du deinen Kunden, solange du nicht Kleinunternehmer bist. Mit einem Gewerbe kommt die Gewerbesteuer dazu, und dort hat das Einzelunternehmen zwei Vorteile, die eine UG nicht hat.

Erstens bleiben die ersten 24.500 € Gewinn frei. Zweitens wird die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet. Bei 30.000 € Gewinn und einem Hebesatz von 409 % sind das 787 € Gewerbesteuer, von denen 770 € angerechnet werden. Bei 60.000 € bleiben nach der Anrechnung 112 €. Bis zu einem Hebesatz von 400 % geht die Rechnung ganz auf, wenn deine Einkommensteuer hoch genug ist.

Alle Steuern mit Tabelle für verschiedene Gewinne und den Terminen:

Steuern für Selbstständige: welche du zahlst, wie viel und wann

Bis du die Buchführungspflicht erreichst, reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Einnahmen minus Ausgaben, ohne Bilanz. Die Pflicht zur Buchführung beginnt erst über 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn, und auch dann erst, wenn das Finanzamt sie dir mitteilt.

Haftung: wofür du einstehst

Im Einzelunternehmen haftest du für Geschäftsschulden mit deinem gesamten Privatvermögen, also auch mit Erspartem, Auto oder Wohnung. Dein Ehepartner haftet nicht automatisch mit, solange er nichts mitunterschreibt. Gläubiger dürfen aber vermuten, dass bewegliche Sachen im gemeinsamen Haushalt dir gehören.

Wie groß das Risiko ist, hängt von deinem Geschäft ab. Wer Beratung oder Design verkauft, haftet vor allem für Fehler in der eigenen Arbeit, dagegen gibt es Berufshaftpflicht-Versicherungen. Wer Ware einkauft, Personal einstellt oder lange Mietverträge unterschreibt, geht Verpflichtungen ein, die unabhängig vom Umsatz weiterlaufen.

Wann eine UG oder GmbH besser passt

  • Das Haftungsrisiko ist hoch und lässt sich nicht versichern, etwa bei großen Aufträgen mit Vertragsstrafen oder viel Wareneinkauf.
  • Du gründest mit anderen zusammen und willst Anteile klar regeln.
  • Der Gewinn ist so hoch, dass du einen Teil im Unternehmen lassen willst, statt ihn mit deinem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Für alle anderen ist das Einzelunternehmen am Anfang die einfachere und meist günstigere Form. Ein Wechsel später ist möglich, er kostet dann aber selbst Geld und Zeit. Für Freiberufler wichtig: Eine UG zahlt immer Gewerbesteuer, auch wenn die Arbeit freiberuflich ist. Die IHK-Befreiung bis 5.200 € und für Gründer bis 25.000 € gibt es nur ohne Handelsregister-Eintrag.

Ab welchem Gewinn sich der Wechsel in die GmbH rechnet und was er kostet:

Einzelunternehmen in GmbH umwandeln: Wann es sich rechnet
Merk dir

Ein Einzelunternehmen hast du automatisch, wenn du allein anfängst. Es kostet bei der Gründung fast nichts, braucht keine Bilanz und zahlt bei kleinem Gewinn kaum Gewerbesteuer. Dafür haftest du mit deinem Privatvermögen. Ob eine UG besser passt, hängt vor allem von deinem Haftungsrisiko ab.

Wichtig: finkraft ersetzt keine Steuerberatung. Du bekommst eine ehrliche Planungsrechnung für deine Entscheidungen. Verbindliche Auskünfte und deine Steuererklärung gehören weiter in die Hände deiner Steuerkanzlei.

FAQ

Häufige Fragen

Mit einem Gewerbe zahlst du nur die Gewerbeanmeldung, je nach Stadt 15 € bis 60 €. Freiberuflich ist die Anmeldung beim Finanzamt kostenlos. Teurer sind die laufenden Kosten: Krankenkasse, Versicherungen und gegebenenfalls die Steuerberatung.

Der Gewinn wird mit der persönlichen Einkommensteuer versteuert, der Satz steigt mit dem Gewinn. Mit einem Gewerbe kommt die Gewerbesteuer dazu, die nach einem Freibetrag von 24.500 € großteils auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Wie viel bei welchem Gewinn bleibt, zeigt unser Brutto-Netto-Rechner für Selbstständige.

Ja. Im Einzelunternehmen gibt es keine Trennung zwischen Betrieb und Person, du haftest für Geschäftsschulden mit allem, was dir gehört. Dein Ehepartner haftet nicht automatisch, solange er nichts mitunterschreibt.

Der eingetragene Kaufmann ist ein Einzelunternehmen mit Eintrag im Handelsregister. Pflicht ist der Eintrag, wenn der Betrieb kaufmännisch eingerichtet sein muss, sonst ist er freiwillig. Mit dem Eintrag trägt die Firma den Zusatz e.K., und die IHK-Befreiungen für kleine Gewerbe und Gründer fallen weg.

Ohne Handelsregister trittst du mit deinem Vor- und Nachnamen auf, eine Geschäftsbezeichnung darf daneben stehen. Einen Firmennamen mit freier Wahl hast du erst als eingetragener Kaufmann, und auch dann muss er sich von anderen Firmen am Ort unterscheiden und den Zusatz e.K. tragen.

Nein, solange Umsatz und Gewinn unter den Grenzen bleiben. Die Buchführungspflicht nach der Abgabenordnung beginnt erst über 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn und auch dann erst nach einer Mitteilung des Finanzamts. Bis dahin reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Bei der Gründung kommen Notar und Handelsregister dazu, das Register allein kostet 300 €. Jedes Jahr kommen Bilanz, Körperschaftsteuererklärung, Unternehmens- und Transparenzregister und der IHK-Beitrag dazu. Gewerbesteuer zahlt die UG ohne Freibetrag und ohne Anrechnung auf die Einkommensteuer.

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