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Kleingewerbe und Steuern: was steuerfrei bleibt und was nicht

Sebastiaan WolzakGründer von finkraftStand: 18. August 2026

Kleingewerbe angemeldet, Kleinunternehmerregelung angekreuzt, also erst mal keine Steuern? So einfach ist es leider nicht. „Kleingewerbe" ist ein Begriff aus dem Handelsrecht, im Steuerrecht kommt er gar nicht vor. Was du zahlst, entscheiden drei Grenzen, und jede misst etwas anderes. Die gehen wir der Reihe nach durch, mit den Zahlen für 2026.

Was ein Kleingewerbe ist (und was nicht)

Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb, der keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht (§ 1 Abs. 2 HGB). Praktisch heißt das: kein Eintrag ins Handelsregister, keine doppelte Buchführung, in aller Regel reicht die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Fürs Finanzamt führst du damit ein ganz normales Einzelunternehmen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb. Einen eigenen Steuersatz oder Rabatt gibt es für das Kleingewerbe nicht.

Oft wird das Kleingewerbe mit dem Kleinunternehmer verwechselt. Das sind zwei verschiedene Dinge: Kleingewerbe beschreibt die Größe deines Betriebs, Kleinunternehmer:in ist ein Status bei der Umsatzsteuer, den du beim Finanzamt wählst. Häufig ist jemand beides gleichzeitig, zwingend ist das aber nicht.

Ein typisches Kleingewerbe ist der Shop auf Etsy. Was dort ab dem ersten Verkauf gilt:

Etsy und Steuern: was ab dem ersten Verkauf wirklich gilt

Steuerfrei? Drei Grenzen, drei Messgrößen

Die Frage, die sich fast alle stellen: Wie viel darf ich steuerfrei verdienen? Eine einzige Grenze dafür gibt es nicht.

  • Einkommensteuer: fällt an, sobald dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt (12.348 € im Jahr 2026). Gemessen wird dein gesamtes Einkommen, nicht nur das aus dem Gewerbe. Läuft dein Kleingewerbe neben einem Job, ist der Freibetrag durch dein Gehalt meist schon verbraucht, dann kostet praktisch jeder Euro Gewinn Steuern.
  • Gewerbesteuer: erst ab einem Gewerbeertrag über 24.500 € (Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften). Gemessen wird ungefähr dein Gewinn aus dem Gewerbe. Und selbst wenn du darüber liegst, wird ein großer Teil auf die Einkommensteuer angerechnet.
  • Umsatzsteuer: entfällt mit der Kleinunternehmerregelung, solange dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr unter 100.000 € bleibt. Gemessen wird der Umsatz, also alles, was reinkommt. Nicht dein Gewinn.

„Steuerfrei" bedeutet beim Kleingewerbe also je nach Steuer etwas anderes. Du kannst ohne Umsatzsteuer und ohne Gewerbesteuer arbeiten und trotzdem volle Einkommensteuer auf deinen Gewinn zahlen. Das größte Missverständnis betrifft die dritte Grenze: Die 25.000 € begrenzen nur die Umsatzsteuer. Über deinen Gewinn und deine Einkommensteuer sagen sie nichts.

Wie die beiden Umsatz-Grenzen genau funktionieren und wann du wechseln musst:

Kleinunternehmerregelung 2026: Was sie regelt und was nicht

Wie viel zahlst du wirklich? Die Tabelle für 2026

Rechnen wir den Fall durch, dass dein Kleingewerbe dein Hauptberuf ist: Einzelunternehmen, ledig, gesetzlich versichert. Neben der Einkommensteuer steht in der Tabelle auch die Kranken- und Pflegeversicherung. Sie ist keine Steuer, aber gerade bei kleinen Gewinnen der größte Abzug, und sie fehlt in den meisten Steuer-Beispielen.

Gewinn im JahrEinkommensteuerKranken- & Pflegevers.Zusammen
15.000 €0 €3.338 €3.338 € (~22 %)
20.000 €588 €4.220 €4.808 € (~24 %)
25.000 €1.502 €5.275 €6.777 € (~27 %)
30.000 €2.501 €6.330 €8.831 € (~29 %)
40.000 €4.661 €8.440 €13.101 € (~33 %)
50.000 €7.036 €10.550 €17.586 € (~35 %)
Vereinfacht gerechnet für hauptberuflich Selbstständige (Einzelunternehmen, ledig, gesetzlich versichert): Einkommensteuer-Grundtarif 2026 plus Kranken- und Pflegeversicherung mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Ohne Gewerbesteuer, Soli und Kirchensteuer. Eine Schätzung zum Verstehen, kein Bescheid.

Die erste Zeile zeigt den wichtigsten Punkt: Bei 15.000 € Gewinn zahlst du keine Einkommensteuer, der Kassenbeitrag bleibt trotzdem vierstellig. Die Krankenkasse setzt nämlich ein Mindesteinkommen an, auch wenn du weniger verdienst. Steuerfrei heißt eben nicht abgabenfrei. Je höher dein Gewinn, desto größer wird der Anteil, der abgeht. Das ist die Progression.

Läuft dein Kleingewerbe dagegen neben einem Angestellten-Job, gilt eine andere Rechnung: Die Krankenversicherung ist über den Job abgedeckt, dafür kommt dein Gewinn steuerlich oben auf dein Gehalt und kostet dich deinen Grenzsteuersatz.

Wie diese Rechnung genau aussieht, mit Rechner zum Ausprobieren:

Nebengewerbe neben dem Job: Wie viel bleibt von deinem Gewinn?
finkraft

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Welche Zeile deine ist, ändert sich mit jedem Auftrag. Dein Plan rechnet die Abgaben aus deinen Zahlen und zeigt jeden Monat, was zur Seite gehört.

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Was das Finanzamt von dir sehen will

Einmal im Jahr die Einkommensteuererklärung mit zwei Anlagen: Anlage G für die Einkünfte aus dem Gewerbe und Anlage EÜR für die Gewinnermittlung. Eine Gewerbesteuererklärung kommt erst dazu, wenn dein Gewerbeertrag über dem Freibetrag liegt. Und die Umsatzsteuer meldest du nur, wenn du die Kleinunternehmerregelung nicht nutzt.

Alle Steuern, die dich als Selbstständige:r treffen, mit Terminen und Tabelle für 2026:

Steuern für Selbstständige: welche du zahlst, wie viel und wann

Ein Punkt beim Zeitplan überrascht viele: Dein erster Steuerbescheid kommt oft erst ein gutes Jahr nach dem Start, und mit ihm setzt das Finanzamt gleich Vorauszahlungen fest. Die Nachzahlung fürs alte Jahr und die neuen Vorauszahlungen werden dann fast gleichzeitig fällig. Plane das Geld ein, bevor sich das Finanzamt meldet.

Merk dir

Kleingewerbe heißt: kleiner Betrieb, einfache Buchführung, normale Steuern. Die Einkommensteuer misst dein gesamtes Einkommen (Grundfreibetrag 12.348 €), die Gewerbesteuer deinen Gewerbeertrag (Freibetrag 24.500 €), die Umsatzsteuer deinen Umsatz (Kleinunternehmer-Grenzen 25.000 € und 100.000 €). Und hauptberuflich gehört die Krankenkasse mit in die Rechnung.

Wichtig: finkraft ersetzt keine Steuerberatung. Du bekommst eine ehrliche Planungsrechnung für deine Entscheidungen. Verbindliche Auskünfte und deine Steuererklärung gehören weiter in die Hände deiner Steuerkanzlei.

FAQ

Häufige Fragen

Eine einzelne Grenze, bis zu der ein Kleingewerbe komplett steuerfrei bleibt, gibt es nicht. Einkommensteuer fällt an, sobald dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 € liegt (2026); mit einem Job daneben ist der meist schon verbraucht. Gewerbesteuer beginnt erst über 24.500 € Gewerbeertrag. Die Umsatzsteuer entfällt mit der Kleinunternehmerregelung bis 25.000 € Vorjahres-Umsatz. Drei Grenzen, drei Messgrößen: Einkommen, Gewinn, Umsatz.

Das hängt nicht am Status Kleingewerbe, sondern an deinem Gewinn und daran, ob der Betrieb dein Hauptberuf ist. Hauptberuflich kommen 2026 für Einkommensteuer plus Kranken- und Pflegeversicherung grob ein Viertel bis ein Drittel des Gewinns zusammen; die Tabelle im Artikel zeigt die Stufen von 15.000 € bis 50.000 €. Neben einem Job zahlst du auf jeden Euro Gewinn deinen persönlichen Grenzsteuersatz.

Kleingewerbe ist ein Begriff aus dem Handelsrecht: ein Gewerbe ohne kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb und ohne Handelsregister-Eintrag. Kleinunternehmer:in ist ein Status bei der Umsatzsteuer (§ 19 UStG), den du wählen kannst, wenn dein Umsatz unter den Grenzen bleibt. Beides trifft oft zusammen, muss aber nicht: Es gibt Kleingewerbe mit Regelbesteuerung, und auch Freiberufler:innen ohne Gewerbe können Kleinunternehmer:innen sein.

Immer die Einkommensteuererklärung mit Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) und Anlage EÜR (Gewinnermittlung), elektronisch über ELSTER oder eine Steuersoftware. Eine Gewerbesteuererklärung braucht es erst, wenn dein Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 € liegt. Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Erklärung kommen nur dazu, wenn du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst.

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